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Alina
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Anzahl der Antworten 40
zuletzt 14. Dez.

Hundeschule möchte Geld nicht zurück Überweisen

Hallo zusammen, Ich habe vor 2 Wochen ungefähr ein Seminar bei einer Hundeschule gebucht. Die weiteren Teilnehmer habe ich selber zusammen gesucht da wir min. 4 Leute sein müssten. Nun hat die Leiterin es leider abgesagt. Sie hatte letzten Montag dann 2 Ersatztermine vorgeschlagen, aber nichts weiter gesagt. Also nun die meisten nicht konnten kam auch auf meine Rückfrage keine Antwort. Heute hatte dann eine andere Person in unsere WhatsApp Gruppe geschrieben das sie sich sozusagen etwas verarscht fühlt. Drauf wurden dann wieder, ohne Kommentar zwei weiter Termine reingestellt. Als ich dann meinte das ich doch bitte mein Geld zurück möchte da ich nicht wirklich das Gefühl habe dass wir hier zu einem Ergebnis kommen, wurde dann gesagt das wir dann am 26.01 machten. Als ich dann weiter mit ihr Privat schrieb, meinte sie nach meiner mehrmaligen Bitte das sie mir das Geld doch bitte überweisen soll, kam nur das ich für Ersatz sorgen muss sonst kriege ich mein Geld nicht wieder. Leider habe ich weder ein Vertrag noch eine Rechnung. Gibt es irgendwie einen Weg wie ich wieder an mein Geld komme? Ich hoffe ich habe es halbwegs verständlich rübergebracht. Vielen Dank schon mal für jede Hilfe.
 
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Lina
13. Dez. 21:28
Also ich sehe nicht das sie drauf geantwortet hat 🤔 (die anderen beiden sind auch Kunden von ihr)
Ja aber sie hat das Angebot doch gestellt mit dem 26.1 und du hast das angenommen 🤨
 
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Alina
13. Dez. 21:34
Ja aber sie hat das Angebot doch gestellt mit dem 26.1 und du hast das angenommen 🤨
Ich habe gesagt das ich da könnte ja, es wurde aber nie gesagt das es dort stattfindet. Es war ein Vorschlag
 
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Alina
13. Dez. 21:34
Da lässt sich halt alles besser klären und es ist auch persönlicher.
Naja wenn es aber noch 5 andere Leute gibt die auch mit reden müssen eher weniger
 
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Michi
13. Dez. 21:41
Naja wenn es aber noch 5 andere Leute gibt die auch mit reden müssen eher weniger
Es war nur ein Vorschlag. Ich denke, dass einer von euch das in die Hand nehmen muss und das warst ja von Anfang an du.
 
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Alina
13. Dez. 21:44
Es war nur ein Vorschlag. Ich denke, dass einer von euch das in die Hand nehmen muss und das warst ja von Anfang an du.
Ich das sollte jemand, aber wieso sollte eine Kundin von ihr das mache? Ich habe es damals netterweise gemacht! Wieso ist es dann meine Aufgabe als zahlender Kunde nach ihrer Absage es auch ein zweites Mal zu mache? Ich zahle doch nicht dafür das ich zur Hälfte ihrer Arbeit übernehme 🙃
 
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Lina
13. Dez. 21:47
Ich geh mal davon aus dass jeder von euch einen eigenen Vertrag mit der Trainerin geschlossen hat?
 
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Michi
13. Dez. 21:50
Ich das sollte jemand, aber wieso sollte eine Kundin von ihr das mache? Ich habe es damals netterweise gemacht! Wieso ist es dann meine Aufgabe als zahlender Kunde nach ihrer Absage es auch ein zweites Mal zu mache? Ich zahle doch nicht dafür das ich zur Hälfte ihrer Arbeit übernehme 🙃
Also ich bin auch Trainer, zwar für Pferde, aber spielt ja keine Rolle. Wenn jemand etwas buchen möchte, sich da vier Personen dazu sucht, die ebenfalls mitmachen, dann ist diese Person mein Ansprechpartner, nicht alle. Wenn dann was mit den Terminen zu klären ist, dann würde ich das mit dieser Person machen.
 
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Michi
13. Dez. 21:53
Und wenn ich einen Ersatztermin stellen würde und dann käme von meinem Ansprechpartner, dass der dort kann, dann würde ich davon ausgehen, dass das mit den anderen abgesprochen wäre und würde das als Bestätigung sehen. Aber vielleicht habe ich auch irgendwas missverstanden, das kann sein.
 
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Sonja
13. Dez. 22:40
Es müssen ja alle zu dem Ersatztermin auch können. Auf den vereinbarten Termin hat man sich eingestellt, jetzt wird die Dienstleistung nicht so erbracht, wie vereinbart. Ich wäre da bei § 323 BGB - Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung. Demnach würde ich eine Frist setzen (bspw. 31.1.), findet sich dann kein geeigneter Termin, habt ihr ein Rücktrittsrecht. Und das kann man meines Erachtens eben zur Not auch anwaltlich durchsetzen. Hast du den Vertragsbeschluss in WhatsApp oder nur mündlich vereinbart?
Die TE schrieb ja da weder Abrechnung, noch Betrag noch Quittung existiert, also alles nur mündlich ausgemacht wurde 🤔 wenn das so zutrifft hat sie praktisch keine Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen da kein Beweise existiert das sowas ausgemacht wurde... "Digitale Beweise /Verträge" gelten auch nicht in jedem Fall, da müssen gewisse Standarts eingehalten werden... 🤗 Vor einiger Zeit sagte mir mal jemand das über WhatsApp gar kein Geschäftliche Abkommen getätigt werden darf, hat irgend wie mit den AGB und Datenschutz zu tun, bei Signal sei das zum Beispiel irgendwie anders....🤗 Keine "Beweise" = Aussage gegen Aussage....da hat man meist den kürzeren gezogen
 
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Lina
13. Dez. 22:45
Die TE schrieb ja da weder Abrechnung, noch Betrag noch Quittung existiert, also alles nur mündlich ausgemacht wurde 🤔 wenn das so zutrifft hat sie praktisch keine Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen da kein Beweise existiert das sowas ausgemacht wurde... "Digitale Beweise /Verträge" gelten auch nicht in jedem Fall, da müssen gewisse Standarts eingehalten werden... 🤗 Vor einiger Zeit sagte mir mal jemand das über WhatsApp gar kein Geschäftliche Abkommen getätigt werden darf, hat irgend wie mit den AGB und Datenschutz zu tun, bei Signal sei das zum Beispiel irgendwie anders....🤗 Keine "Beweise" = Aussage gegen Aussage....da hat man meist den kürzeren gezogen
Naja ich geh mal davon aus dass es Schriftverkehr über WhatsApp gab und auch eine Überweisung auf den Kontoauszügen sichtbar ist.