Meinestens ist es so das die gewerblichen Hutas eine Haftpflicht vom HH verlangen weil wenn dein Hund Beispiel eine Tür in der Huta zerstört bist du Haftbar und nicht die "HutaHaftplicht". Wenn jedoch dein Hund einen andern Hund in der Huta verletzt haftet die HutaHaftplicht, da es ja unter Obhut der versicherten -Angestellten geschah. Wenn aber etwas außerhalb der Huta passiert ohne das eine der Angestellten die Aufsichtspflicht hat, also bevor du deinen Hund abgegeben hast, z.b. beim Aussteigen aus dem Auto er einen anderen Hund der z.b..mit dem Besitzer aus dem Huta rauskommt, also z.B. auf Parkplatz haften die HH und nicht die HutaHaftplicht .
Danke für die ausführliche Haftung. Mir geht es speziell darum, wenn es in der Huta zu einer Verletzung eines anderen Hundes kommt. Die Huta haftet nicht, laut ihren AGBs. Die hundeHaftpflicht jedoch auch nicht, weil ist ja unter gewerblicher Aufsicht passiert.