Home / Forum / Versicherungen & Recht / Hund wurde weggenommen weil er als gefährlich eingestuft wurde

Verfasser-Bild
Sabine
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 89
zuletzt 3. Nov.

Hund wurde weggenommen weil er als gefährlich eingestuft wurde

Ich bin verzweifelt heute haben die uns den Hund weg genommen und in eine hundepension gebracht weil er aussieht wie ein pitbull also er ist aber ein American Pocket Bulli. Ich weiss nicht wohin er gebracht wurde ich bin traurig und kann es nicht fassen.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Michi
3. Nov. 18:24
Ich finde, der Text „weil er aussieht wie ein Pitbull, er ist aber ein American Pocket Bulli“ lässt isoliert und ohne nähere Informationen durchaus die Interpretation zu, dass der Hund nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde, evtl. einfach nur weil es bezüglich der Anmeldepflicht selbst bei der Pocket-Variante Unklarheit/Unwissen/Mißverständniss gab … Ich denke, wenn mal von Obrigkeitswillkür abgesehen wird, wird das Amt vor einer Beschlagnahme/Entzug des Tieres eine Fristsetzung vorgeben, bis wann die Anmeldung einschließlich der Nachweise zu Sachkunde, Zuverlässigkeit (Polizeilich Führungszeugnis), ausreichende Haftpflichtversicherung, ausbruchsicheres Grundstück vorzulegen sind. Erfolgt das nicht, wäre die Beschlagnahme folgerichtig. Ich bewege mich jetzt tatsächlich in den spekulativen Bereich, aber es ist doch keine neue Erkenntnis und auch der Grund dafür, dass die Länder, die „Listenhunde“ oder „Hunde gefährlicher Rassen“ führen, diese immer wieder nachbessern, hier speziell auf die kleinen Vertreter/Ableger der „Listen“-Rassen, weil sich speziell Leute, die die Voraussetzungen für eine Haltung eines „Listenhundes“ nicht erfüllen, auf diese „ausweichen“. Sprich: Man geht offenen Auges ein Katz- und Mausspiel mit den Behörden ein und vergisst, dass der Leidtragende der Hund ist und eine Lebenserwartung von etwa 10 (?) Jahren hat … Ausdrücklich: Ich weiß und behaupte und unterstelle das in diesem Fall in keinster Weise, hier kann nur die TE zu einem Erkenntnisgewinn beitragen … Ich habe es nur aufgeführt, um zu verdeutlichen, warum die Behörden diese „Umgehung“ der Anmeldung/Haltungsauflagen verfolgen. Abseits davon stelle ich mir die Situation für die TE und ihrer Familie und vor allem dem Hund absolut grässlich vor. Der wird zum „Spielball“, kann gar nicht verstehen, was vorgeht. Hoffentlich ist die Einrichtung zur „Aufbewahrung“ wenigstens mit guten Menschen besetzt.
Leider ist es so, dass es da keine Frist zur Nachbesserung gibt, wenn man das Amt einmal " betrogen " hat . Der Hund wird normalerweise in ein städtisches Tierheim gebracht. Aber wie gesagt , ich kann nur von unserem Kreis sprechen, woanders ist es vielleicht nicht so.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Anja
3. Nov. 18:33
Huhu. Ich habe mal alles gelesen und mich dann gefragt was denn nun stimmt, da die einen meinten darf gehalten werden und die anderen darf nicht. Von der Rasse her ist die pocket Variante ebenfalls ein Listenhund -„ sowie Hunde, die von einer dieser Rasse oder diesem Typ abstammen“. Hier müsste also wie schon die ersten Antworten bestätigen bestimmte Tests und Anmeldungen erfolgen. Anhand des Texts der TE könnte man jetzt erschließen, dass diese das nicht wusste, ansonsten hätte sie nicht geschrieben, aber er ist nur ein XY. Das wiederum ist schade, denn von diesem Ausgangspunkt wird die TE sicherlich nur eine einfache Anmeldung gemacht haben und dadurch das keine weiteren Papiere vorlagen, der Hund abgeholt wurden. Wobei bei 8 Monaten sehr früh. In MV (wurde mit von einer Bully Besitzerin gesagt) hat man bis zum ersten Lebensjahr Zeit um sich auf den Wesenstest vorzubereiten
Das ist eben überall unterschiedlich. Hunde die von diesen Rassen abstammen, ist auch nochmal kompliziert.
Die OEB ist z. B. eine Mischung aus 50 Prozent Englische Bulldogge und die anderen 50 Prozent sind eine Mischung aus Staff, Pitbull, American Bulldog, und noch eine Rasse (Ich glaube Bullmastiff), alles Listenhunde, diese dürfen aber je Anteil 1/6 vorhanden sein. "Hunde die von diesen Rassen abstammen und Kreuzungen" sind auf der Liste, stimmt so also nicht. Das sind eben die ganzen Zwischendinger.
Und genau deshalb muss man sich vorab sehr genau informieren. Zum Wohl des Hundes... Der diese verschwurbelte Rassen Politik dann ausbaden muss, wenn man ihn als Bulldoggenmischling oder gar Boxer Mischling anmeldet. Oder gar nicht.

Das ist natürlich die schlimmste Variante. Damit machen sich die Leute mehr Probleme.
Es gibt nämlich genug Menschen... Die etwas gegen Rassen dieser Optik haben. Eine Meldung von Herr Müller aus der Nachbarschaft und die Feststellung "nicht angemeldet" oder falsch angemeldet, reicht vermutlich. Also lieber mit offenen Karten spielen und evtl. Auflagen erfüllen, wie Sachkundenachweis.
Das erspart diesen Hunden solch eine traurige Geschichte.
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
3. Nov. 18:34
Ja , das stimmt, aber ich denke es geht nicht um den Wesenstest, sondern um eine fehlerhafte Anmeldung. Da ist der Hund dann weg und zumindest hier bei uns kann man nachträglich nichts mehr verändern. Heisst, wenn ein Pitbull als Boxermischling angemeldet wird, dann wird er eingezogen und man bekommt ihn nicht zurück. Wenn ein Pocketbulldog, dort wo er erlaubt ist, als Pocketbulldog angemeldet wird, er keine Papiere hat und der Amtsvet darin eine Pitbull sieht, dann wird er beschlagnahmt. Ich kenne 2 Leute , bei denen das so war.
Kann auch sein. Dann muss ja vorab angeschwärzt worden sein.

Dachte halt er wurde guten Gewissens angemeldet, nicht genug informiert und weil Papiere fehlten wurde er abgeholt
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Michi
3. Nov. 18:35
Kann auch sein. Dann muss ja vorab angeschwärzt worden sein. Dachte halt er wurde guten Gewissens angemeldet, nicht genug informiert und weil Papiere fehlten wurde er abgeholt
Wenn wir es nur wüssten....
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
3. Nov. 19:23
Leider dürfen die das ohne vor Anmeldung noch mit der Polizei ..da unsere nur als Sache gesehen werden ..
Dürfen sie nicht. Eine Frau hatte mein alten Hund geklaut wir mussten klagen weil es eine Sache ist in was für eine Welt leben wir
 
Beitrag-Verfasser-Bild
M
3. Nov. 19:40
Ein American Pocket Bully ist kein Listenhund in RLP und sie dürfen ihn nicht einfach abnehmen oder ist etwas vorgefallen du müsstest vorher einen Wesenstest machen wenn’s ein Pitbull wäre oder einen DNA Test um zu sehen ob das ein Pitbull ist. Ein Pitbull und ein American pocket bully sehen sich mal gar nicht ähnlich…
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
3. Nov. 19:40
Dann mein Beitrag noch mal anders formuliert ….
Bevor hier spekuliert wird, sollten wir nicht mal auf die TE warten.
Über 100 Beiträge, aber es fehlen konkrete Infos um konkret was zu sagen
 
Beitrag-Verfasser-Bild
M
3. Nov. 19:41
Einfach so??? Ohne Begründung? Wird kein Hund weggenommen. Ist etwas vorgefallen? Hast du den Hund angemeldet, wenn ja, als was? Ohne weitere Informationen kann man da nicht viel zu sagen.🤷‍♀️
Vlt hat sich auch jemand nur ausgegeben und wollte den Hund haben das ist echt komisch vorallem das sie nicht mal weis wo er hingebracht wurde und ohne Vorfall wird kein Hund abgenommen.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Katrin
3. Nov. 19:44
https://www.tierrecht-anwalt.de/gefaehrlicherhund-rheinlandpfalz/gefaehrlicher-hund-listenhund-rlp.html
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Katrin
3. Nov. 19:51
https://www.tierrecht-anwalt.de/gefaehrlicherhund-rheinlandpfalz/gefaehrlicher-hund-listenhund-rlp.html
Denke da reicht eine Meldung besorgter Nachbarn je nach Sachbearbeiter aus.