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Jens
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 37
zuletzt 18. Jan.

Hund ausgebüchst - Bei Einfangen Hausfriedensbruch?

Ich war leider gerade in einem typischen Nachbarschaftsstreit: Es geht um Mietwohnungen die im Hinterhof Gärten aneinander haben. Alles mit Zaun abgetrennt. Leider ist dort nichts Dackelsicher und Jule hat direkt ein Loch in den anderen Garten gefunden. Ich also über den Zaun und sie zurück geholt. Nachbar war nicht begeistert und hat mit Anzeige wegen Hausfriedensbruch gedroht. Ohne klingeln kommt man anders nicht in den Nachbarsgarten und ich wollte möglichst schnell sein damit das kleine Biest nicht durch den nächsten Zaun macht. Nachbar meint Hunde müssen auch im Garten angeleint sein, weil Leinenpflicht, was mir doch dubios vorkommt. Ich werde einfach mit dem Hund nicht mehr in _meinen_ Garten gehen weil die Gefahr immer besteht dass sie ausbüchst, jetzt wo sie die entsprechenden Stellen kennt. Trotzdem: Was überwiegt hier und hat mein Nachbar bzgl Leinenpflicht auf dem eigenen Grundstück Recht?
 
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Dagmar
28. Dez. 16:44
So groß ist der Garten nicht und ich würde gerne dort mit ihr Ball spielen. Da braucht sie schon Fläche zum rennen. Mir geht's aber eher um die Sache mit Hausfriedensbruch. Ich bin verantwortlich den Hund wieder einzufangen, darf aber nicht auf fremde Grundstücke um genau das zu tun? Das ist konfus.
Man kann auch mit 10 m Schleppleine Ball spielen, lass die Leine einfach los. Vorteil ist du bekommst den Hund besser unter Kontrolle und er kann nicht ausbüxen
 
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Steffi
28. Dez. 16:54
Ich habe neulich einen Winzling in Nachbars Garten gesichert..Das Reihenhaus steht gerade leer. Dann über die Nachbarschafts-WhatsApp-Gruppe die Besitzerin ausfindig gemacht..Ihr Kommentar: Da müssen Sie sich keine Gedanken machen, er findet zurück...🥴
Aber wenigstens hat sie keinen Hausfriedensbruch begangen..
 
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Christa
28. Dez. 17:13
Bei mir waren schon öfter fremde Hunde im Garten, aber ich käme nie auf die Idee da einen "Zirkus" draus zu machen, mache mir eher Gedanken, ob er ausgebüxt ist und der Besitzer ihn sucht...
 
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Mary-Lou
28. Dez. 17:17
Sie könnte tatsächlich auf die Straße laufen, einige Hoftore sind offen.
Ich bezweifle, dass du mit der Begründung durchkommen würdest, weil du wissentlich gegen das sächsische Hundegesetz verstoßen hast. Du wusstest, dass der Zaun nicht sicher und dein Hund nicht jederzeit abrufbar ist.
 
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Mary-Lou
28. Dez. 17:18
Nochmals zum Verständnis. Es geht nicht um Schaden. Nicht genehmigtes, widerrechtliches Betreten eines fremden Grundstücks erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruch. Es ist auch egal ob eingezäunt oder nicht.
Deshalb schrieb ich ja, dass er Hausfriedensbruch beging 🤔
Ob eingezäunten oder nicht ist übrigens nicht egal. Da kommt es dann oft zu einer Einzelfallentscheidung.
Und wenn ich bei fremden Menschen klingel, weil ich ihnen etwas verkaufen möchte, ist das kein Hausfriedensbruch, sofern vorab keine Unterlassungsklage eingereicht wurde. Und da betrete ich ja auch ohne deren Zustimmung deren Grundstück.
Bei Gefahrenabwehr wäre es tatsächlich kein Hausfriedensbruch. So darf ein Vermieter z. B. die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters betreten, wenn ein Wasserrohrbruch vorliegt und der Mieter nicht erreichbar ist. Gefahrenabwehr ist hier ja aber nicht der Fall.
 
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𝑭𝒓𝒆𝒊𝒈𝒆𝒊𝒔𝒕𝒊𝒏
18. Jan. 13:52
Nein,meine Hunde laufen auf "unserem" Grundstück sicher nicht mit Leine rum 😃 soweit kommt's noch..aber ich habe tatsächlich Sorge dafür zu tragen,dass es Ausbruchssicher gestaltet ist..
 
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Sina
18. Jan. 14:27
Ich bin ein bisschen überrascht über die vielen falschen Antworten hier. Manchmal macht es Sinn Gesetzestexte vorher zu lesen.

Es besteht bei einem entlaufenen Hund ein Verfolgungsrecht. Der Nachbar muss den Zugang zu seinem Grundstück genehmigen, um seinen Hund zurückzuholen zu können. Im Notfall, also wenn der Hund von dort in weitere Gärten ausbüchsen könnte, muss er hierzu nichtmal vorher gefragt werden.
Auch das zählt unter "Gefahrenabwehr"

Hausfriedensbruch ist das demnach nicht.
Siehe BGB Paragraph 867