So groß ist der Garten nicht und ich würde gerne dort mit ihr Ball spielen. Da braucht sie schon Fläche zum rennen.
Mir geht's aber eher um die Sache mit Hausfriedensbruch. Ich bin verantwortlich den Hund wieder einzufangen, darf aber nicht auf fremde Grundstücke um genau das zu tun? Das ist konfus.
Dein Nachbar hat recht. Wenn sein Garten umzäunt ist und du ihn ohne Zustimmung betrittst, begehst du Hausfriedensbruch.
Du hast dafür zu sorgen, dass dein Hund gar nicht erst auf fremde Grundstücke gelangt, z. B. durch ein Abbruchsignal oder Raumverwaltung.
Bei uns hat übrigens mal ein Junge geklingelt, weil sein Hund in unseren nicht eingezäunten Garten gelaufen ist. Ich fand es sehr höflich, auch wenn ich vollstes Verständnis gehabt hätte, wenn er sich ohne Klingeln in den Garten geschlichen und seinen Hund geholt hätte. Wir haben den Hund dann zusammen eingefangen.