Es geht dabei ja nicht um das Datum der Einreichung sondern um das Datum der Untersuchung. Ich bin auch bei Barmenia, aber nur OP .Dort sind es 3 Jahre , nach denen man nicht mehr gekündigt wird. Meines Wissens gilt das aber nur für die OP Versicherung, falls sich da nichts verändert hat. Letztes Jahr hatte ich angefragt, da bestand der Schutz nicht für die Vollversicherung. Vielleicht fragst du da nochmal nach.
Wichtig wäre zu wissen, welche Wartezeit eine HD Problematik hat. Das kann uU auch sehr lang sein. Sollte es lediglich ein Röntgen ohne ndanach weitere Behandlung sein, dann fällt es sowieso unter Vorsorge.
Was meinst du? Mit geht es um das Einreichungsdatum, also wie lange kann ich warten mit der Rechnungseinreichung, bevor sie nicht mehr erstattet wird.
Die 4 Jahres Frist ab der sie auf das Kündigungsrecht verzichten ist ja fix, das hängt ja nicht von irgendeiner Untersuchung ab. Ich mach mir nur Sorgen, dass sie rausfliegt, wenn ich wegen ihrer Hüfte - sollte da wirklich was sein - zu hohe Kosten erstatten lasse, deshalb würde ich die im Zweifel danach einreichen, möchte aber auch nicht drauf sitzen bleiben.