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Barbara
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Anzahl der Antworten 36
zuletzt 20. Okt.

Ausnahmen Hundeführerschein in Niedersachsen

Bisher hatte ich die Information, dass Hundehalter, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor Anmeldung des neuen Hundes einen Hund hatten, als sachkundig gelten und keinen hundeführerschein ablegen müssen. Jetzt hat eine Freundin ihren Hund angemeldet und bekam die Mitteilung, dass sie ihn machen muß, weil die 10 Jahre Hundehaltung vor 2013 gelten. Sie hatte seit 2012 einen Hund bis August 2023, was jetzt angeblich nicht als sachkundig zählt. Kennt sich hier jemand aus, der sagen kann, was jetzt stimmt? Danke
 
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Dogorama-Mitglied
19. Okt. 11:49
Wir haben seit 1998 durchgängig mindestens einen, zwei, …drei Hunde oder aktuell vier. Jedes Mal war das Anmeldeprozedere ein anderes und es galt andere Nachweise zu erbringen.
Man könnte glatt den Eindruck gewinnen, man sei bei den Schildbürgern gelandet und gleich drückt Dir jemand der Schaufel in die Hand, um Licht einzuschaufeln 🤪🤨🤣!
Bei Fietes Anmeldung zur Corana-Hochzeit sollte ich dann alle Orginalpapiere für die Zeit der Bearbeitung dort hinterlegen, weil der Kopierer kaputt sei und man nicht scannen könne. Lief so natürlich nicht…Anwalt hört sich gut an 😉
 
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Olli
19. Okt. 12:41
Moin, Heute habe ich endlich mal die Verwaltung erwischt. Fazit: Fast jeder, der nach 2013 einen Hund anmeldet (auch wenn man schon 11 Jahre einen Hund hatte) muss den Hundeführerschein hier machen. Man muß sozusagen eine Hundehaltung für 2 Jahre in der Zeit von 2003 bis 2013 belegen, bzw. den Vorgängerhund seit 12 Jahren haben. Der theoretische Teil muss vor Anschaffung eines Hundes erfolgen und der praktische Teil innerhalb eines Jahres. Halte ich persönlich zwar für ziemlich unlogisch, aber Gesetze werden von Menschen gemacht, die meist wenig Ahnung von der Praxis haben.
Deine Fazit-Aussage gibt der Gesetzestext aber nicht her. Der ist zumindest in diesem Fall wirklich unmißverständlich.

In den letzten 10 Jahren (2013-2023)
2 Jahre ununterbrochen

Da gibt's nichts zu interpretieren. :-)
 
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Olli
19. Okt. 12:44
Die Dame war überhaupt nicht sehr bereit, andere Argumente anzunehmen. In dem link steht sogar etwas von 15 Jahren Hundeerfahrung. https://hundefuehrerschein.net/hundefuehrerschein-niedersachsen/ Je mehr man liest, umso undurchsichtiger wird es. Wir fragen jetzt auch nochmal einen Anwalt.
hundefuehrerschein.net ist nichts Offizielles, sondern die Seite einer GmbH. Der Link von Sandra zum Hundegesetz ist der einzig relevante.

Die Sachbearbeiterin soll dir anhand des Gesetzestextes die Kriterien nennen. Alles andere sind Märchen.
 
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Michi
19. Okt. 17:12
Deine Fazit-Aussage gibt der Gesetzestext aber nicht her. Der ist zumindest in diesem Fall wirklich unmißverständlich. In den letzten 10 Jahren (2013-2023) 2 Jahre ununterbrochen Da gibt's nichts zu interpretieren. :-)
Genau das habe ich auch gefunden. Ist bei uns in NRW so mit den 20/40 Hunden.
 
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Dogorama-Mitglied
20. Okt. 08:39
Das soll ja demnächst bundesweit eingeführt werden. So die Forderung des Brandbriefes.
Hoffentlich kommt das nicht durch, reine Bürokratie ist das
 
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Sandra
20. Okt. 14:12
hundefuehrerschein.net ist nichts Offizielles, sondern die Seite einer GmbH. Der Link von Sandra zum Hundegesetz ist der einzig relevante. Die Sachbearbeiterin soll dir anhand des Gesetzestextes die Kriterien nennen. Alles andere sind Märchen.
Ein Zaubersatz ist in allen Streitigkeiten oder Uneinigkeit mit Behörden dieser:

„Bitte, nennen Sie mir Ihre Rechtsgrundlage!“

Da braucht es dann meist keinen Rechtsanwalt. Das gibt allein der Gesetzestext her.