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Home / Forum / Versicherungen & Recht / Ausnahmen Hundeführerschein in Niedersachsen

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Barbara
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 36
zuletzt 20. Okt.

Ausnahmen Hundeführerschein in Niedersachsen

Bisher hatte ich die Information, dass Hundehalter, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor Anmeldung des neuen Hundes einen Hund hatten, als sachkundig gelten und keinen hundeführerschein ablegen müssen. Jetzt hat eine Freundin ihren Hund angemeldet und bekam die Mitteilung, dass sie ihn machen muß, weil die 10 Jahre Hundehaltung vor 2013 gelten. Sie hatte seit 2012 einen Hund bis August 2023, was jetzt angeblich nicht als sachkundig zählt. Kennt sich hier jemand aus, der sagen kann, was jetzt stimmt? Danke
 
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Katrin
Beliebteste Antwort
18. Okt. 10:00
Der Sachkundenachweis ist ja zum Glück recht schnell gemacht und kostet auch kein Vermögen. Würde den einfach kurz machen, dauert vielleicht eine ¾Stunde und dann ist sie da auf der sicheren Seite.
 

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Daniel
18. Okt. 09:53
Eigentlich ist das so. Sie muss vor der Aufnahme der Hundehaltung, in den letzten 10 Jahren, mindestens 2 Jahre ununterbrochen, einen Hund gehabt haben. War es kürzer oder der Abstand bereits länger, dann zählt es nicht. Hier kannst du es genau nachlesen: https://www.ml.niedersachsen.de/download/98882/Haeufig_gestellte_Fragen_und_deren_Antworten_zum_Hundegesetz.pdf
 
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Katrin
18. Okt. 10:00
Der Sachkundenachweis ist ja zum Glück recht schnell gemacht und kostet auch kein Vermögen. Würde den einfach kurz machen, dauert vielleicht eine ¾Stunde und dann ist sie da auf der sicheren Seite.
 
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Sonja
18. Okt. 10:10
Das ist korrekt.......es zählt die Zeit vor 2013...... für die 10 Jahre ....bez.2 Jahre.....deshalb greift das bei ihr nicht
 
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Barbara
18. Okt. 11:44
Das ist korrekt.......es zählt die Zeit vor 2013...... für die 10 Jahre ....bez.2 Jahre.....deshalb greift das bei ihr nicht
Aber das ist doch nicht logisch. Dann könntest du ja theoretisch bis 2013 einen Hund gehabt haben und dann die letzten 10 Jahre nicht mehr und da würde ich schon zweifeln, ob ausreichend sachkunde vorliegt. Und im Fragenkatalog des Ministeriums von 2020 steht explizit "innerhalb der letzten 10 Jahre vor Aufnahme der Hundehaltung "
 
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Barbara
18. Okt. 11:46
Eigentlich ist das so. Sie muss vor der Aufnahme der Hundehaltung, in den letzten 10 Jahren, mindestens 2 Jahre ununterbrochen, einen Hund gehabt haben. War es kürzer oder der Abstand bereits länger, dann zählt es nicht. Hier kannst du es genau nachlesen: https://www.ml.niedersachsen.de/download/98882/Haeufig_gestellte_Fragen_und_deren_Antworten_zum_Hundegesetz.pdf
Danke, genau das hatte ich auch, aber die Sachbearbeiterin bei der Behörde sagt 10 Jahre vor 2013. Eigentlich unlogisch.
 
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Sonja
18. Okt. 12:17
https://www.kleintierverhalten.eu/2019/02/13/vorschriften-fuer-hundehalter-in-niedersachsen/ Da stehst drinnen muss du weitere nach unter scrollen auf der Seite unter den Updates steht's.....als sachkundige zählen Hundehalter die von 1.7.2003 bis 1.7.2013 mindestens 2 jahrelange ein Hund hatten....und ab da verdient der Stadt😉....ob logisch oder unlogisch egal
 
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Sonja
18. Okt. 12:19
Aber das ist doch nicht logisch. Dann könntest du ja theoretisch bis 2013 einen Hund gehabt haben und dann die letzten 10 Jahre nicht mehr und da würde ich schon zweifeln, ob ausreichend sachkunde vorliegt. Und im Fragenkatalog des Ministeriums von 2020 steht explizit "innerhalb der letzten 10 Jahre vor Aufnahme der Hundehaltung "
Was ist in Deutschland schon logisch 🙈....Amtsschimmel halt 😁
 
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Barbara
18. Okt. 12:43
https://www.kleintierverhalten.eu/2019/02/13/vorschriften-fuer-hundehalter-in-niedersachsen/ Da stehst drinnen muss du weitere nach unter scrollen auf der Seite unter den Updates steht's.....als sachkundige zählen Hundehalter die von 1.7.2003 bis 1.7.2013 mindestens 2 jahrelange ein Hund hatten....und ab da verdient der Stadt😉....ob logisch oder unlogisch egal
Okay, da steht es, aber das bedeutet ja, dass dann fast jeder die Prüfung machen muss. Ich gestehe, dass ich noch nicht überzeugt bin.
 
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Sonja
18. Okt. 13:02
Okay, da steht es, aber das bedeutet ja, dass dann fast jeder die Prüfung machen muss. Ich gestehe, dass ich noch nicht überzeugt bin.
Ja alle die in der Zeit keinen Hund 2 Jahre hatten und noch diverse Ausnahmen.....und natürlich wird es viele geben die durchs raster fallen.....weil ich mir sicher bin das es auf den ankommt der am Schreibtisch sitzt und wenn der es auch so versteht das es die letzten 10 Jahre sind Inden man ein Hund 2 Jahre haben muss .....hast natürlich glück gehabt.....das kommt wenn man ein und die selbe Sache so auseinander bröselt....das selbst die auf dem Amt da nicht mehr durchblicken
 
Beitrag-Verfasser
Fran
18. Okt. 13:07
https://www.kleintierverhalten.eu/2019/02/13/vorschriften-fuer-hundehalter-in-niedersachsen/ Da stehst drinnen muss du weitere nach unter scrollen auf der Seite unter den Updates steht's.....als sachkundige zählen Hundehalter die von 1.7.2003 bis 1.7.2013 mindestens 2 jahrelange ein Hund hatten....und ab da verdient der Stadt😉....ob logisch oder unlogisch egal
Mit anderen Worten, die Freundin der TE und alle anderen, die sich.wie sie später einen Hund angeschafft haben, müssen den Schein machen? Bei jedem ab dem 02.07 2013 neu erworbenen Hund?
 

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