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Barbara
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Anzahl der Antworten 36
zuletzt 20. Okt.

Ausnahmen Hundeführerschein in Niedersachsen

Bisher hatte ich die Information, dass Hundehalter, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor Anmeldung des neuen Hundes einen Hund hatten, als sachkundig gelten und keinen hundeführerschein ablegen müssen. Jetzt hat eine Freundin ihren Hund angemeldet und bekam die Mitteilung, dass sie ihn machen muß, weil die 10 Jahre Hundehaltung vor 2013 gelten. Sie hatte seit 2012 einen Hund bis August 2023, was jetzt angeblich nicht als sachkundig zählt. Kennt sich hier jemand aus, der sagen kann, was jetzt stimmt? Danke
 
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Sonja
18. Okt. 13:41
Danke. Wir haben vorhin noch mit dem Landkreis telefoniert und die haben gesagt, dass jede Kommune es auslegen kann, wie sie möchte. Das sehe ich etwas anders und ich werde da mal am Ball bleiben, weil ich das für die Vorkontrollen brauche, denn dann müssen die zukünftigen Adoptanten ja bereits vor der Anschaffung des Hundes den theoretischen Teil nachweisen. Was für ein Chaos 🙈
Das was ich schon vermutet habe.....das jeder es so auslegen kann wie er will.......ist zwar ein anderes Thema.....aber mein Sohn hat so ein blödsinn Grade mit den Schulamt für Niedersachsen.....wenn du gegen etwas dort Einspruch einlegst können aber müssen die nicht .....Verwaltungskosten erheben .....und darüber wirst noch nicht mal in Vorfeld aufgeklärt.....soll ihn Grade 500 Euro kosten.....und das darf jeder Sachbearbeiter selber auslegen ob er das macht oder nicht.....sein Anwalt .....freut sich auch Grade ein Keks.....das auseinander zu nehmen....weil's da auch keine klare Regelung gibt


Halt uns mal auf den laufenden bitte.....interessiert mich brennend wie das ausgeht🙂
 
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Barbara
18. Okt. 14:08
Das was ich schon vermutet habe.....das jeder es so auslegen kann wie er will.......ist zwar ein anderes Thema.....aber mein Sohn hat so ein blödsinn Grade mit den Schulamt für Niedersachsen.....wenn du gegen etwas dort Einspruch einlegst können aber müssen die nicht .....Verwaltungskosten erheben .....und darüber wirst noch nicht mal in Vorfeld aufgeklärt.....soll ihn Grade 500 Euro kosten.....und das darf jeder Sachbearbeiter selber auslegen ob er das macht oder nicht.....sein Anwalt .....freut sich auch Grade ein Keks.....das auseinander zu nehmen....weil's da auch keine klare Regelung gibt Halt uns mal auf den laufenden bitte.....interessiert mich brennend wie das ausgeht🙂
Mache ich gerne. Meine Freundin macht jetzt erstmal sicherheitshalber die theoretische Prüfung. Das angedrohte Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro muss keiner haben.
 
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Dogorama-Mitglied
18. Okt. 14:20
Das soll ja demnächst bundesweit eingeführt werden. So die Forderung des Brandbriefes.
Ja wie so vieles 😂
 
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Barbara
19. Okt. 08:01
Moin,
Heute habe ich endlich mal die Verwaltung erwischt.
Fazit: Fast jeder, der nach 2013 einen Hund anmeldet (auch wenn man schon 11 Jahre einen Hund hatte) muss den Hundeführerschein hier machen. Man muß sozusagen eine Hundehaltung für 2 Jahre in der Zeit von 2003 bis 2013 belegen, bzw. den Vorgängerhund seit 12 Jahren haben.

Der theoretische Teil muss vor Anschaffung eines Hundes erfolgen und der praktische Teil innerhalb eines Jahres.
Halte ich persönlich zwar für ziemlich unlogisch, aber Gesetze werden von Menschen gemacht, die meist wenig Ahnung von der Praxis haben.
 
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Sonja
19. Okt. 09:08
Moin, Heute habe ich endlich mal die Verwaltung erwischt. Fazit: Fast jeder, der nach 2013 einen Hund anmeldet (auch wenn man schon 11 Jahre einen Hund hatte) muss den Hundeführerschein hier machen. Man muß sozusagen eine Hundehaltung für 2 Jahre in der Zeit von 2003 bis 2013 belegen, bzw. den Vorgängerhund seit 12 Jahren haben. Der theoretische Teil muss vor Anschaffung eines Hundes erfolgen und der praktische Teil innerhalb eines Jahres. Halte ich persönlich zwar für ziemlich unlogisch, aber Gesetze werden von Menschen gemacht, die meist wenig Ahnung von der Praxis haben.
Es ist ja auch völlig undurchsichtig......in Prinzip hat deine Freundin Pech, weil ihr ein paar Monate an den 12 Jahren fehlen.....herzlich willkommen in Irrsinn🙈
 
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Barbara
19. Okt. 09:18
Es ist ja auch völlig undurchsichtig......in Prinzip hat deine Freundin Pech, weil ihr ein paar Monate an den 12 Jahren fehlen.....herzlich willkommen in Irrsinn🙈
Stimmt, aber zukünftig muss ich jetzt bei den Vorkontrollen nicht nur nach der Hundehaltung fragen, sondern mir fast immer die Bescheinigung der theoretischen Prüfung vorlegen lassen. Das gibt bestimmt Diskussionen bei einigen.
 
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Daniel
19. Okt. 10:18
Danke, genau das hatte ich auch, aber die Sachbearbeiterin bei der Behörde sagt 10 Jahre vor 2013. Eigentlich unlogisch.
Da gab es den Sachkundenachweis z.b noch nicht. Glaube die gute Dame, hat da selbst etwas nicht verstanden 😉
 
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Daniel
19. Okt. 10:24
Moin, Heute habe ich endlich mal die Verwaltung erwischt. Fazit: Fast jeder, der nach 2013 einen Hund anmeldet (auch wenn man schon 11 Jahre einen Hund hatte) muss den Hundeführerschein hier machen. Man muß sozusagen eine Hundehaltung für 2 Jahre in der Zeit von 2003 bis 2013 belegen, bzw. den Vorgängerhund seit 12 Jahren haben. Der theoretische Teil muss vor Anschaffung eines Hundes erfolgen und der praktische Teil innerhalb eines Jahres. Halte ich persönlich zwar für ziemlich unlogisch, aber Gesetze werden von Menschen gemacht, die meist wenig Ahnung von der Praxis haben.
Das die Kommunen da auch nochmal selbst entscheiden, war mir neu. Kannte ich bisher nur von der Höhe der Hundesteuer oder Unterschiede, beim beantragen des 11er (wenn man gewerblich mit Hunden arbeitet).
 
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Barbara
19. Okt. 11:33
Da gab es den Sachkundenachweis z.b noch nicht. Glaube die gute Dame, hat da selbst etwas nicht verstanden 😉
Die Dame war überhaupt nicht sehr bereit, andere Argumente anzunehmen.
In dem link steht sogar etwas von 15 Jahren Hundeerfahrung.

https://hundefuehrerschein.net/hundefuehrerschein-niedersachsen/

Je mehr man liest, umso undurchsichtiger wird es.
Wir fragen jetzt auch nochmal einen Anwalt.
 
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Barbara
19. Okt. 11:34
Das die Kommunen da auch nochmal selbst entscheiden, war mir neu. Kannte ich bisher nur von der Höhe der Hundesteuer oder Unterschiede, beim beantragen des 11er (wenn man gewerblich mit Hunden arbeitet).
Das mit der unterschiedlichen Handhabung sagte der Landkreis, die Dame von der Stadt sagte, es wäre einheitlich in ganz Niedersachsen.