So wie es Daniel schon geschrieben hatte und wie Barbara es erwartet, ist es korrekt nach §3 Abs 6, Nr 1
Die Hundehaltung der Freundin beginnt im September 2023. Wenn sie in der Zeit von 09.2013-09.2023, zwei Jahre lang einen Hund durchgehend hielt (was sie tat), so hat sie die Sachkunde.
Die Sachbearbeiterin soll mal juristischen Rat einholen.
Danke. Wir haben vorhin noch mit dem Landkreis telefoniert und die haben gesagt, dass jede Kommune es auslegen kann, wie sie möchte.
Das sehe ich etwas anders und ich werde da mal am Ball bleiben, weil ich das für die Vorkontrollen brauche, denn dann müssen die zukünftigen Adoptanten ja bereits vor der Anschaffung des Hundes den theoretischen Teil nachweisen.
Was für ein Chaos 🙈