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Barbara
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Anzahl der Antworten 36
zuletzt 20. Okt.

Ausnahmen Hundeführerschein in Niedersachsen

Bisher hatte ich die Information, dass Hundehalter, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor Anmeldung des neuen Hundes einen Hund hatten, als sachkundig gelten und keinen hundeführerschein ablegen müssen. Jetzt hat eine Freundin ihren Hund angemeldet und bekam die Mitteilung, dass sie ihn machen muß, weil die 10 Jahre Hundehaltung vor 2013 gelten. Sie hatte seit 2012 einen Hund bis August 2023, was jetzt angeblich nicht als sachkundig zählt. Kennt sich hier jemand aus, der sagen kann, was jetzt stimmt? Danke
 
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Sonja
18. Okt. 11:12
Mit anderen Worten, die Freundin der TE und alle anderen, die sich.wie sie später einen Hund angeschafft haben, müssen den Schein machen? Bei jedem ab dem 02.07 2013 neu erworbenen Hund?
Jipp....wenn du in der vorherigen Zeit nicht mindest 2 Jahre Hundehalter warst oder zu ein der anderen Personengruppen gehörst,also in der Zeit von 1.7.2003-1.7.2013
 
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Sonja
18. Okt. 11:15
Mit anderen Worten, die Freundin der TE und alle anderen, die sich.wie sie später einen Hund angeschafft haben, müssen den Schein machen? Bei jedem ab dem 02.07 2013 neu erworbenen Hund?
Also in Niedersachsens,andere Bundesländer andere Sitten 🙈😁
 
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Sonja
18. Okt. 11:24
Also heißt das wenn du in der angegebenen Zeit einen Hund hattest und dir Heute einen Hund Holst brauchst du den Nachweis nicht 😁

Wenn du aber in der Zeit kein Hund hattest Sondern erst danach So das du in angegeben Zeitpunkt nicht auf 2jahre kommst ......du aber vor 1.7.2013 noch ein Hund bekommen hast und ihn dann.....14,15,16,17Jahre hattest und dann eine neu Anmeldung hast brauchst du den Nachweis.... Das verdient dann wieder den Nobelpreis für auszuloten Schwachsinn....zur ehren des Bundesland Niedersachsen🤣🤣🤣🤣
 
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Michi
18. Okt. 11:26
Das ist in Niedersachsen scheinbar wirklich kompliziert 😄 in NRW haben wir das gottseidank einfacher.
 
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Sonja
18. Okt. 11:28
Das ist in Niedersachsen scheinbar wirklich kompliziert 😄 in NRW haben wir das gottseidank einfacher.
Niedersachsen ist da gerne kompliziert und das ist nicht der einzige Bereich wo das so läuft.....brauchst nur Kids hier und der Schule haben.....dann stehen dir schon die Haare zu Berge
 
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Barbara
18. Okt. 12:01
Also heißt das wenn du in der angegebenen Zeit einen Hund hattest und dir Heute einen Hund Holst brauchst du den Nachweis nicht 😁 Wenn du aber in der Zeit kein Hund hattest Sondern erst danach So das du in angegeben Zeitpunkt nicht auf 2jahre kommst ......du aber vor 1.7.2013 noch ein Hund bekommen hast und ihn dann.....14,15,16,17Jahre hattest und dann eine neu Anmeldung hast brauchst du den Nachweis.... Das verdient dann wieder den Nobelpreis für auszuloten Schwachsinn....zur ehren des Bundesland Niedersachsen🤣🤣🤣🤣
Yo, der Fall ist folgender:
Person hat sich am 1.12.2012 einen Hund angeschafft und dieser ist jetzt im Juni 2023 gestorben. Nun hat sie sich wieder ab September einen Hund zugelegt.
Bei der Anmeldung wurde ihr dann mitgeteilt, dass sie einen Nachweis benötigt, weil sie die 2 Jahre vor 2013 nicht einhält.
 
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Barbara
18. Okt. 12:04
Also in Niedersachsens,andere Bundesländer andere Sitten 🙈😁
Das soll ja demnächst bundesweit eingeführt werden. So die Forderung des Brandbriefes.
 
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Sandra
18. Okt. 12:12
Ein Blick ins Gesetz …

https://www.ml.niedersachsen.de/download/79056/Niedersaechsisches_Hundegesetz_NHundG_.pdf
 
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Olli
18. Okt. 12:20
So wie es Daniel schon geschrieben hatte und wie Barbara es erwartet, ist es korrekt nach §3 Abs 6, Nr 1

Die Hundehaltung der Freundin beginnt im September 2023. Wenn sie in der Zeit von 09.2013-09.2023, zwei Jahre lang einen Hund durchgehend hielt (was sie tat), so hat sie die Sachkunde.

Die Sachbearbeiterin soll mal juristischen Rat einholen.
 
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Barbara
18. Okt. 13:24
So wie es Daniel schon geschrieben hatte und wie Barbara es erwartet, ist es korrekt nach §3 Abs 6, Nr 1 Die Hundehaltung der Freundin beginnt im September 2023. Wenn sie in der Zeit von 09.2013-09.2023, zwei Jahre lang einen Hund durchgehend hielt (was sie tat), so hat sie die Sachkunde. Die Sachbearbeiterin soll mal juristischen Rat einholen.
Danke. Wir haben vorhin noch mit dem Landkreis telefoniert und die haben gesagt, dass jede Kommune es auslegen kann, wie sie möchte.
Das sehe ich etwas anders und ich werde da mal am Ball bleiben, weil ich das für die Vorkontrollen brauche, denn dann müssen die zukünftigen Adoptanten ja bereits vor der Anschaffung des Hundes den theoretischen Teil nachweisen.
Was für ein Chaos 🙈