Ausnahmen Hundeführerschein in Niedersachsen
Bisher hatte ich die Information, dass Hundehalter, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor Anmeldung des neuen Hundes einen Hund hatten, als sachkundig gelten und keinen hundeführerschein ablegen müssen. Jetzt hat eine Freundin ihren Hund angemeldet und bekam die Mitteilung, dass sie ihn machen muß, weil die 10 Jahre Hundehaltung vor 2013 gelten.
Sie hatte seit 2012 einen Hund bis August 2023, was jetzt angeblich nicht als sachkundig zählt.
Kennt sich hier jemand aus, der sagen kann, was jetzt stimmt?
Danke