🎓 Die Dogorama Wissenswoche

👉 Jetzt KOSTENLOS anmelden

Home / Forum / Versicherungen & Recht / Anzeige beim Ordnungsamt nach Beissvorfall

Verfasser-Bild
Lea
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 10
zuletzt 16. Apr.

Anzeige beim Ordnungsamt nach Beissvorfall

Hallo zusammen, wollte mal fragen ob zufällig jemand weiß wie lange man einen Hundehalter beim Ordnungsamt noch anzeigen kann nachdem sein Hund meinen gebissen hat. Ist Mitte Dezember letztens Jahres passiert. Ich weiß man hätte es sofort machen müssen hatte mich aber dagegen entschieden weil ich den Eindruck hatte als würde es ihm leid tun und er was dran ändert das sowas nicht noch einmal passiert. Heute hat er mir aber das Gegenteil bewiesen als ich ihn zufällig getroffen habe und er redet sich die Situation schön und gibt mir und meinen Hund die volle Schuld daran das sein Hund meinen ohne Vorwarnung gebissen hat. Danke, schon mal für die Antworten. Liebe Grüße Mali und Lea
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Nicole
Beliebteste Antwort
13. Apr. 19:58
Ich meine dass du bis zu 6 Monaten Zeit hast Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Polizei klärt dann alles weitere mit dem Ordungsamt.
 

Du willst mitreden?

Lade dir Dogorama kostenlos im App Store oder Play Store herunter und schon kann es losgehen!
Playstore-Button Appstore-Button
Beitrag-Verfasser-Bild
Lisa
13. Apr. 19:30
Ich weiß nicht genau wie lange du Zeit hast, oder ob es überhaupt ein Zeitlimit gibt. Aber an deiner Stelle würde ich einfach eine Anzeige aufgeben, ob es dann was bringt, weiß ich nicht, aber wenigstens wird es aufgenommen und bleibt bei denen im Computer falls der nochmal angezeigt wird, kann das helfen.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Andreas
13. Apr. 19:31
Ich würde das so beim Ordnungsamt vortragen, auch die Gründe, warum du zunächst von einer Meldung Abstand genommen hattest. Der Vorfall sollte natürlich belegbar sein (Beweise, Zeugen). Das OA wird dann schon Stellung nehmen, ob noch Maßnahmen eingeleitet werden.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Lisa
13. Apr. 19:32
Ich kenne deine Situation übrigens zu gut, mir ist etwas genau gleiches passiert, wollte auch erst keine Anzieg erstatten und bin dann doch nach einer Woche zur Polizei. Wenn du denen erklärst, wieso du dich erst jetzt meldest mit der Anzeige hiflt es vielleicht. Du musst aber beim Arzt gewesen sein, oder Fotos haben.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Nicole
13. Apr. 19:58
Ich meine dass du bis zu 6 Monaten Zeit hast Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Polizei klärt dann alles weitere mit dem Ordungsamt.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Lea
13. Apr. 20:08
Okay, danke schon mal für die Antworten. Bilder habe ich zwar nicht aber ich musste zum Tierarzt da mein Hund eine Bisswunde hatte die in drei Schichten genäht wurde und sehr viel Blut verloren hatte Werde ihn dann definitiv anzeigen auch wenn es vielleicht nichts mehr bringt. Muss ich ihn dann bei der polizei auch anzeigen oder reicht es wenn ich das über das Ordnungsamt mache?
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
13. Apr. 20:35
Okay, danke schon mal für die Antworten. Bilder habe ich zwar nicht aber ich musste zum Tierarzt da mein Hund eine Bisswunde hatte die in drei Schichten genäht wurde und sehr viel Blut verloren hatte Werde ihn dann definitiv anzeigen auch wenn es vielleicht nichts mehr bringt. Muss ich ihn dann bei der polizei auch anzeigen oder reicht es wenn ich das über das Ordnungsamt mache?
Polizei und Ordnungsamt. Und den behandelden TA abgeben für Rückfragen wegen der Verletzung
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Lea
13. Apr. 21:11
Okay, danke 😊 Mache ich dann
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Dirk
15. Apr. 19:26
Hi Lea, einen derartigen Sachverhalt sollte man grundsätzlich zeitnah zur Anzeige bringen da es sonst schwierig mit der Beweislast wird. Im OWi Bereich beträgt die Verjährungsfrist in der Regel 3 Monate. Die Sachbearbeitung entscheidet hier in eigener Zuständigkeit, ob der geschilderte Vorfall "anzeigenwürdig" ist. Wenn es um die Deckung der entsprechenden Kosten geht, reicht eine Mitteilung bei der gegnerischen Versicherung. Dafür benötigst du aber eine gewisse Hilfe des gegnerischen Hundehalters (Bekanntgabe der Versicherung, Info durch den Versicherungsnehmer an die Versicherung usw.) Besteht keine Haftpflicht (ist nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben) muss der gegnerische Halter für die Kosten aufkommen. Hat er kein Geld, sieht's Düster aus, um es mal salopp zu beschreiben. Wenn Hunde sich beißen, ist das in der Regel ein ungewollter Vorgang. Für eine Strafanzeige nach dem Tierschutzgesetz o.ä. fehlt da der Vorsatz (zb. vorsätzlich herbeigeführte Hundekämpfe usw.) Ich hoffe, du findest den richtigen Weg, ich drücke dir feste beide Daumen. PS: meine Angaben sind ohne Gewähr, sollte ich daneben liegen, sagt es mir ruhig 🐕‍🦺🦮🙋🏻‍♂️
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Lea
15. Apr. 22:56
Hi Lea, einen derartigen Sachverhalt sollte man grundsätzlich zeitnah zur Anzeige bringen da es sonst schwierig mit der Beweislast wird. Im OWi Bereich beträgt die Verjährungsfrist in der Regel 3 Monate. Die Sachbearbeitung entscheidet hier in eigener Zuständigkeit, ob der geschilderte Vorfall "anzeigenwürdig" ist. Wenn es um die Deckung der entsprechenden Kosten geht, reicht eine Mitteilung bei der gegnerischen Versicherung. Dafür benötigst du aber eine gewisse Hilfe des gegnerischen Hundehalters (Bekanntgabe der Versicherung, Info durch den Versicherungsnehmer an die Versicherung usw.) Besteht keine Haftpflicht (ist nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben) muss der gegnerische Halter für die Kosten aufkommen. Hat er kein Geld, sieht's Düster aus, um es mal salopp zu beschreiben. Wenn Hunde sich beißen, ist das in der Regel ein ungewollter Vorgang. Für eine Strafanzeige nach dem Tierschutzgesetz o.ä. fehlt da der Vorsatz (zb. vorsätzlich herbeigeführte Hundekämpfe usw.) Ich hoffe, du findest den richtigen Weg, ich drücke dir feste beide Daumen. PS: meine Angaben sind ohne Gewähr, sollte ich daneben liegen, sagt es mir ruhig 🐕‍🦺🦮🙋🏻‍♂️
Ja, leider habe ich es nicht sofort gemacht. War wahrscheinlich zu naiv zu denken das er aus dem Vorfall gelernt hat. Um die Kosten mache ich mir keine Gedanken mehr da seine Haftpflicht alle Tierarzt kosten komplett übernommen hat die auch nicht gerade wenig waren. Bin momentan noch auf der Suche nach der Zeugin die ich nur vom Hundeplatz her kenne und dann wollte ich die nächsten Schritte einleiten. Ob es dann noch was bringt werde ich dann sehen aber ich weiß dann das ich alles mir mögliche noch gemacht habe damit sich sowas nicht wiederholt. Bin nur froh das meine kleine das relativ gut überstanden hat.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Patrick
16. Apr. 13:51
Also anzeigen geht grundsätzlich nur bei der Polizei! Du kannst aber den Hund beim Ordnungsamt melden. Und denen sagen was passiert ist und auch die Ta Belege vorlegen. Habt ihr denn damals Daten ausgetauscht bezüglich der Kosten oder hast du alles aus eigenere Tasche bezahlt. Weil dann kannst du denen vom Amt auch direkt Name und Anschrift geben.
 

Du willst mitreden?

Lade dir Dogorama kostenlos im App Store oder Play Store herunter und schon kann es losgehen!
Playstore-Button Appstore-Button