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Andrea
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heute 10:19

Was hat euch heute genervt?

Wir alle kennen das, es gibt Tage und Situationen, die einfach nerven oder einen ärgern. Der Hund hört nicht, andere Leute geben "gute" Ratschläge oder der andere Hundehalter, der nur kurz hallo sagen will ohne euch zu fragen. Was hat euch heute so richtig genervt oder geärgert? Edit: bitte erzählt hauptsächlich von konkreten Situationen, über die ihr euch geärgert habt und vermeidet vor allem Situationen so darzustellen, dass sich Gruppen von Personen wie zB Altersgruppen oder Nationalitäten persönlich negativ angesprochen fühlen. Wir sind letztlich alle Individuen und machen Fehler, das hier soll nur dazu dienen den Frust auf unschädliche Weise loszuwerden. Für positives gerne auch hier vorbeischauen: https://dogorama.app/de-de/forum/Spass_Tratsch/Was_hat_euch_heute_gefreut-YfLcUJCNYw5LQKsaCX8K/
 
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Sonja
27. Sept. 07:48
Doch, da ist deutsches Recht sehr eindeutig. Wenn nicht eindeutig abgegrenzt, ist ein Betreten erstmal nicht „schlimm“, wenn ein Zaun / Hecke oder anderes da ist, welche ich aktiv überwinden muss, ist es was anderes, ist hier ja aber nicht der Fall.
Das unbefugte Betreten fremder Grundstücke ist grundsätzlich nicht erlaubt und kann rechtliche Konsequenzen haben.

Es gibt jedoch gesetzliche Ausnahmen vom Betretungsverbot, wie das Notwegerecht oder den rechtfertigenden Notstand.

Das Hammerschlags- und Leiterrecht erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen das vorübergehende Betreten von Nachbargrundstücken für Bauarbeiten.

Grunddienstbarkeiten können vertraglich vereinbarte Betretungsrechte begründen, die im Grundbuch eingetragen werden.

Grundstückseigentümer haben in manchen Fällen Duldungspflichten, müssen also das Betreten ihres Grundstücks erlauben.

Bei unberechtigtem Betreten stehen dem Eigentümer zivilrechtliche Abwehransprüche und eventuell strafrechtliche Verfolgung zur Verfügung.

Auch bei berechtigtem Betreten können dem Eigentümer Entschädigungsansprüche zustehen.

Mieter und Pächter haben ähnliche Rechte wie Eigentümer, aber auch Pflichten gegenüber dem Vermieter.

Bei Verweigerung des Zutritts trotz berechtigtem Anspruch sind außergerichtliche Lösungen zu bevorzugen, notfalls ist eine gerichtliche Durchsetzung möglich.

Ein respektvoller Umgang mit den Nachbarn kann viele Konflikte vermeiden und zu einem harmonischen Zusammenleben beitragen.
 
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Markus
27. Sept. 07:57
Das unbefugte Betreten fremder Grundstücke ist grundsätzlich nicht erlaubt und kann rechtliche Konsequenzen haben. Es gibt jedoch gesetzliche Ausnahmen vom Betretungsverbot, wie das Notwegerecht oder den rechtfertigenden Notstand. Das Hammerschlags- und Leiterrecht erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen das vorübergehende Betreten von Nachbargrundstücken für Bauarbeiten. Grunddienstbarkeiten können vertraglich vereinbarte Betretungsrechte begründen, die im Grundbuch eingetragen werden. Grundstückseigentümer haben in manchen Fällen Duldungspflichten, müssen also das Betreten ihres Grundstücks erlauben. Bei unberechtigtem Betreten stehen dem Eigentümer zivilrechtliche Abwehransprüche und eventuell strafrechtliche Verfolgung zur Verfügung. Auch bei berechtigtem Betreten können dem Eigentümer Entschädigungsansprüche zustehen. Mieter und Pächter haben ähnliche Rechte wie Eigentümer, aber auch Pflichten gegenüber dem Vermieter. Bei Verweigerung des Zutritts trotz berechtigtem Anspruch sind außergerichtliche Lösungen zu bevorzugen, notfalls ist eine gerichtliche Durchsetzung möglich. Ein respektvoller Umgang mit den Nachbarn kann viele Konflikte vermeiden und zu einem harmonischen Zusammenleben beitragen.
Herzlichen Glückwunsch, sie können ChatGPT bedienen
 
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Lola
27. Sept. 07:58
Herzlichen Glückwunsch, sie können ChatGPT bedienen
Hör doch mal auf zu stänkern... Ist doch völlig überflüssig....
 
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Mel und
27. Sept. 07:59
Also bis jetzt hatte ich die Werbung nicht gesehen .
Ich finde IHR Verhalten hier vollkommen drüber und ausserdem auch offtopic.
 
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Sandra
27. Sept. 08:00
… noch mehr Werbung. Du tust gerade das ausgiebig, das Du mir unterstellst zu tun.

Find ich schon bemerkenswert.
 
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Markus
27. Sept. 08:02
… noch mehr Werbung. Du tust gerade das ausgiebig, das Du mir unterstellst zu tun. Find ich schon bemerkenswert.
Bestreitest du gerade, dass dein Profilname so war?

Denkst du ich bin so dumm und hab keinen Screenshot davon gemacht 😂
 
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Sandra
27. Sept. 08:02
Bestreitest du gerade, dass dein Profilname so war? Denkst du ich bin so dumm und hab keinen Screenshot davon gemacht 😂
Das ist mir ehrlich gesagt vollkommen „Wurscht“.
 
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Sonja
27. Sept. 08:02
Herzlichen Glückwunsch, sie können ChatGPT bedienen
Sorry, Auszug aus dem Recht.
Die Absätze und Paragraphen wollte ich nicht raussuchen, da war mir die Zeit zu schade.
Im übrigen hatten wir selber den Fall, daß sich Unbefugte auf unserem nicht verschlossenen Grundstück befanden und gemeldet.
Die Polizei hat es aufgenommen und Anzeige erstattet
 
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Markus
27. Sept. 08:02
Also bis jetzt hatte ich die Werbung nicht gesehen . Ich finde IHR Verhalten hier vollkommen drüber und ausserdem auch offtopic.
Ist es offtopic, die Frage ist was mich heute nervt.

Menschen die sich nicht an Regeln halten!
 
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Mel und
27. Sept. 08:03
Bestreitest du gerade, dass dein Profilname so war? Denkst du ich bin so dumm und hab keinen Screenshot davon gemacht 😂
Na und wenn schon ..was ist denn jetzt hier ihr Auftrag?
Einfach jedem irgendwas vorwerfen oder wie ?
Bis jetzt hat das niemanden interessiert..Sie postet auch keine Werbung soviel ich weiss ,also was soll das?
Schlechten Tag heute ?