Definition Fundtier laut Wikipedia: "Ein Fundtier oder ein Findeltier (Schweiz) ist ein Haus- oder Nutztier, das niemand besitzt, welches aber nicht herrenlos ist." Zum Zeitpunkt des Auffindens ist es damit ein Fundtier,oder? Somit ist das Tierheim zuständig. Ich finde niegendwo Infos, ob und wie oft ich als Bürger verpflichtet bin, einen freilaufenden Hund, der mich belästigt zum Halter zurück zu bringen. Woher weißt du, dass eine Ansprache durch ein Tierheim, insbesondere wenn noch Kosten entstehen, nicht hilft? Bei mehrfacher Verbringung ins Tierheim kommt es vielleicht auch zu weiteren- eventuell dem Wohle des Hundes sogar förderlichen- behördlichen Schritten. Der Hund und die Mitmenschen werden doch wissentlich durch den Halter einer Gefährdung ausgesetzt ( Autoverkehr, Menschen, die Angst vor freilaufenden Hunden haben).
Nicht ganz richtig: zuständig für Fundsachen aller Art, also auch Haustiere, ist die Gemeinde/Kommune.
Diese kann, da sie meistens die notwendige Sachkunde für die Haltung/Aufbewahrung von Haustieren nicht hat, jemand Sachkundigen damit beauftragen, z.B. einen Tierschutzverein oder Tierheim.
Nur wenn der Tierschutzverein/das Tierheim einen Pauschalvertrag zur Annahme von Fundtieren mit der Gemeinde hat, nehmen diese direkt, im Auftrag, Fundtiere auf, ansonsten muss man sich zuerst an die Gemeinde, meist das Ordnungsamt, wenden.
Die Kostenpauschalen sind fast immer nicht wirklich kostendeckend, d.h. mit so einer Aktion (Nachbarshund als Fundtier abgeben) verursacht man dann beim Tierheim einen finanziellen Schaden. Bei den knappen Kassen, die überall im Tierschutz herrschen, ist das nicht wirklich hilfreich...