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Andrea
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 12350
heute 15:28

Was hat euch heute genervt?

Wir alle kennen das, es gibt Tage und Situationen, die einfach nerven oder einen ärgern. Der Hund hört nicht, andere Leute geben "gute" Ratschläge oder der andere Hundehalter, der nur kurz hallo sagen will ohne euch zu fragen. Was hat euch heute so richtig genervt oder geärgert? Edit: bitte erzählt hauptsächlich von konkreten Situationen, über die ihr euch geärgert habt und vermeidet vor allem Situationen so darzustellen, dass sich Gruppen von Personen wie zB Altersgruppen oder Nationalitäten persönlich negativ angesprochen fühlen. Wir sind letztlich alle Individuen und machen Fehler, das hier soll nur dazu dienen den Frust auf unschädliche Weise loszuwerden. Für positives gerne auch hier vorbeischauen: https://dogorama.app/de-de/forum/Spass_Tratsch/Was_hat_euch_heute_gefreut-YfLcUJCNYw5LQKsaCX8K/
 
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Heike
10. Jan. 12:20
Wir haben ungefähr 1 Grad zuviel. Statt Schnee haben wir Regen 😒
Kommt bei uns auch ab Montag 🤷🏼‍♀️
 
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Thomas
10. Jan. 12:32
Definition Fundtier laut Wikipedia: "Ein Fundtier oder ein Findeltier (Schweiz) ist ein Haus- oder Nutztier, das niemand besitzt, welches aber nicht herrenlos ist." Zum Zeitpunkt des Auffindens ist es damit ein Fundtier,oder? Somit ist das Tierheim zuständig. Ich finde niegendwo Infos, ob und wie oft ich als Bürger verpflichtet bin, einen freilaufenden Hund, der mich belästigt zum Halter zurück zu bringen. Woher weißt du, dass eine Ansprache durch ein Tierheim, insbesondere wenn noch Kosten entstehen, nicht hilft? Bei mehrfacher Verbringung ins Tierheim kommt es vielleicht auch zu weiteren- eventuell dem Wohle des Hundes sogar förderlichen- behördlichen Schritten. Der Hund und die Mitmenschen werden doch wissentlich durch den Halter einer Gefährdung ausgesetzt ( Autoverkehr, Menschen, die Angst vor freilaufenden Hunden haben).
Nicht ganz richtig: zuständig für Fundsachen aller Art, also auch Haustiere, ist die Gemeinde/Kommune.
Diese kann, da sie meistens die notwendige Sachkunde für die Haltung/Aufbewahrung von Haustieren nicht hat, jemand Sachkundigen damit beauftragen, z.B. einen Tierschutzverein oder Tierheim.

Nur wenn der Tierschutzverein/das Tierheim einen Pauschalvertrag zur Annahme von Fundtieren mit der Gemeinde hat, nehmen diese direkt, im Auftrag, Fundtiere auf, ansonsten muss man sich zuerst an die Gemeinde, meist das Ordnungsamt, wenden.

Die Kostenpauschalen sind fast immer nicht wirklich kostendeckend, d.h. mit so einer Aktion (Nachbarshund als Fundtier abgeben) verursacht man dann beim Tierheim einen finanziellen Schaden. Bei den knappen Kassen, die überall im Tierschutz herrschen, ist das nicht wirklich hilfreich...
 
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P.
10. Jan. 12:50
So blöd es auch ist wenn andere Hunde angelaufen kommen -ganz besonders wenn der eigene krank, läufig oder was auch immer ist- mir kämen solche Ideen wie hier genennt nie in den Sinn bei einem Hund der keine Beschädigungsabsicht hat. Der Hund handelt so weil der Mensch/Halter in dem Moment versagt hat. Das kann man doch nicht am Hund auslassen und den dann im TH abliefern🤯. Dann sammelt man den ein bis der Halter da ist oder liefert ihn ab wenn er bekannt sein sollte und klärt das dann höflich und respektvoll miteinander. Wenn wir von unseren Hunden Entspannung und Impulskontrolle erwarten sollte wir ihnen das auch vorleben. Auch unter Hundehaltern fände ich mehr miteinander anstelle gegeneinander echt gut. Jeden von uns kann der Hund mal abdüsen und zu einem anderen laufen. Shit happens, sind halt Tiere. Davon geht die Welt nicht unter. Und ja mich nervt das echt.
👍
 
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Mel und
10. Jan. 13:07
Definition Fundtier laut Wikipedia: "Ein Fundtier oder ein Findeltier (Schweiz) ist ein Haus- oder Nutztier, das niemand besitzt, welches aber nicht herrenlos ist." Zum Zeitpunkt des Auffindens ist es damit ein Fundtier,oder? Somit ist das Tierheim zuständig. Ich finde niegendwo Infos, ob und wie oft ich als Bürger verpflichtet bin, einen freilaufenden Hund, der mich belästigt zum Halter zurück zu bringen. Woher weißt du, dass eine Ansprache durch ein Tierheim, insbesondere wenn noch Kosten entstehen, nicht hilft? Bei mehrfacher Verbringung ins Tierheim kommt es vielleicht auch zu weiteren- eventuell dem Wohle des Hundes sogar förderlichen- behördlichen Schritten. Der Hund und die Mitmenschen werden doch wissentlich durch den Halter einer Gefährdung ausgesetzt ( Autoverkehr, Menschen, die Angst vor freilaufenden Hunden haben).
§ 965 BGB - Einzelnorm https://share.google/gX9FLIAvUh3hzEYgK

Hier findest du die Infos..

"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 965 Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht."

"Verhältnismäßigkeit: Verwaltungsrechtlich gilt das Übermaßverbot. Die Behörde (oder der Bürger als "Helfender") muss das mildeste Mittel wählen. Das mildeste Mittel ist die direkte Rückgabe an den bekannten Halter, nicht die Einweisung ins Tierheim (was Kosten für die Allgemeinheit/den Halter verursacht)."

"683 BGB (Ersatz von Aufwendungen): Sie bekommen Kosten (z. B. Fahrtkosten) nur ersetzt, wenn die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem Willen des Halters entspricht.
Rechtliche Bewertung: Einem Halter das Tier ins Tierheim zu bringen, obwohl man ihn einfach anrufen könnte, entspricht nicht seinem mutmaßlichen Willen. Damit handeln Sie auf eigenes finanzielles Risiko."

Unabhängig von der Rechtslage finde ich das auch menschlich völlig daneben.
Meiner Meinung nach sollte Kommunikation der erste Weg sein. Den Halter direkt anzusprechen, auf das Problem hinzuweisen und gemeinsam eine Lösung zu finden, ist immer besser, als den Hund einfach ins Tierheim zu bringen.

Wikipedia kann übrigens von jedem bearbeitet werden. Es ist keine rechtsverbindliche Quelle. Inhalte werden vereinfacht dargestellt, wichtige Ausnahmen fehlen oft, und Texte können jederzeit geändert werden oder veraltet sein.
 
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Sabine
10. Jan. 16:56
Nicht ganz richtig: zuständig für Fundsachen aller Art, also auch Haustiere, ist die Gemeinde/Kommune. Diese kann, da sie meistens die notwendige Sachkunde für die Haltung/Aufbewahrung von Haustieren nicht hat, jemand Sachkundigen damit beauftragen, z.B. einen Tierschutzverein oder Tierheim. Nur wenn der Tierschutzverein/das Tierheim einen Pauschalvertrag zur Annahme von Fundtieren mit der Gemeinde hat, nehmen diese direkt, im Auftrag, Fundtiere auf, ansonsten muss man sich zuerst an die Gemeinde, meist das Ordnungsamt, wenden. Die Kostenpauschalen sind fast immer nicht wirklich kostendeckend, d.h. mit so einer Aktion (Nachbarshund als Fundtier abgeben) verursacht man dann beim Tierheim einen finanziellen Schaden. Bei den knappen Kassen, die überall im Tierschutz herrschen, ist das nicht wirklich hilfreich...
Das stimmt so nicht ganz. Ich kenne die Aufgabe nur vom Ordnungsamt ans Tierheim delegiert. Oder kennst du eine Gemeinde/Stadt in D, wo das Ordnungsamt die Tiere selbst verwahrt? Es gibt immer Verträge. Die Verwahrung "wirklicher" Fundtiere ist überwiegend defizitär, aber für ein Besitzertier, das nur bis zur Wiederabholung verwahrt wird, wird es richtig teuer. Bei einer Bekannten war die Gartentür defekt. Ist monatelang gut gegangen, irgendwann war die Hündin aber weg. Für die Abholung der Hündin nach 3 Stunden im Tierheim wurde der Tagessatz von 80 € berechnet. Und das ist schon viele Jahre her.
 
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Sabine
10. Jan. 17:04
§ 965 BGB - Einzelnorm https://share.google/gX9FLIAvUh3hzEYgK Hier findest du die Infos.. "Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 965 Anzeigepflicht des Finders (1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. (2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht." "Verhältnismäßigkeit: Verwaltungsrechtlich gilt das Übermaßverbot. Die Behörde (oder der Bürger als "Helfender") muss das mildeste Mittel wählen. Das mildeste Mittel ist die direkte Rückgabe an den bekannten Halter, nicht die Einweisung ins Tierheim (was Kosten für die Allgemeinheit/den Halter verursacht)." "683 BGB (Ersatz von Aufwendungen): Sie bekommen Kosten (z. B. Fahrtkosten) nur ersetzt, wenn die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem Willen des Halters entspricht. Rechtliche Bewertung: Einem Halter das Tier ins Tierheim zu bringen, obwohl man ihn einfach anrufen könnte, entspricht nicht seinem mutmaßlichen Willen. Damit handeln Sie auf eigenes finanzielles Risiko." Unabhängig von der Rechtslage finde ich das auch menschlich völlig daneben. Meiner Meinung nach sollte Kommunikation der erste Weg sein. Den Halter direkt anzusprechen, auf das Problem hinzuweisen und gemeinsam eine Lösung zu finden, ist immer besser, als den Hund einfach ins Tierheim zu bringen. Wikipedia kann übrigens von jedem bearbeitet werden. Es ist keine rechtsverbindliche Quelle. Inhalte werden vereinfacht dargestellt, wichtige Ausnahmen fehlen oft, und Texte können jederzeit geändert werden oder veraltet sein.
Ich gebe dir vollkommen recht, dass Komunikation immer der erste Weg sein sollte, aber wenn das nicht gelingt, finde ich es eher menschlich daneben , wenn ein Hund wiederholt sich und andere gefährdet oder belästigt.
 
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Steffi
10. Jan. 17:07
Ich bin genervt von unserer Morgenroutine. Biscotti möchte raus, den Mantel will er aber nicht. Die Mädels bleiben im Bett versteckt und um sie zum Aufstehen zu bewegen, quietsche ich mittlerweile in höchster Tonlage meine bescheidenen Koreanischkenntnisse vor mich her, weil sie das aus dem Bett lockt. Ich komme mir gar nicht blöd dabei vor.
Koreanisch?😅🧐..ist das ein neuer Trainingsansatz?
 
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Thomas
10. Jan. 17:12
Das stimmt so nicht ganz. Ich kenne die Aufgabe nur vom Ordnungsamt ans Tierheim delegiert. Oder kennst du eine Gemeinde/Stadt in D, wo das Ordnungsamt die Tiere selbst verwahrt? Es gibt immer Verträge. Die Verwahrung "wirklicher" Fundtiere ist überwiegend defizitär, aber für ein Besitzertier, das nur bis zur Wiederabholung verwahrt wird, wird es richtig teuer. Bei einer Bekannten war die Gartentür defekt. Ist monatelang gut gegangen, irgendwann war die Hündin aber weg. Für die Abholung der Hündin nach 3 Stunden im Tierheim wurde der Tagessatz von 80 € berechnet. Und das ist schon viele Jahre her.
Bei uns in der Gemeinde bleibt ein Fundhund erstmal im gemeindeeigenen Zwinger. Dann fährt das Ordnungsamt die Adressen ab, wo ein entsprechender Hund gemeldet ist. Erst danach geht es dann die 40 km ins Vertragstierheim.

Bei mir standen die schon mal mit ner bildhübschen Huskyhündin auf der Rückbank und fragten ob das Meine wäre... Ich war schwer in Versuchung Ja zu sagen 😉

Mit 80,- € kommst Du heute nicht mehr hin, trotzdem ist das nicht kostendeckend, auch nach drei Stunden nicht, der Schreibkram alleine nimmt ja schon mehr Zeit in Anspruch...
 
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Sabine
10. Jan. 17:23
Bei uns in der Gemeinde bleibt ein Fundhund erstmal im gemeindeeigenen Zwinger. Dann fährt das Ordnungsamt die Adressen ab, wo ein entsprechender Hund gemeldet ist. Erst danach geht es dann die 40 km ins Vertragstierheim. Bei mir standen die schon mal mit ner bildhübschen Huskyhündin auf der Rückbank und fragten ob das Meine wäre... Ich war schwer in Versuchung Ja zu sagen 😉 Mit 80,- € kommst Du heute nicht mehr hin, trotzdem ist das nicht kostendeckend, auch nach drei Stunden nicht, der Schreibkram alleine nimmt ja schon mehr Zeit in Anspruch...
Für einen Fundhund in Kleinmachnow melden Sie sich beim örtlichen Ordnungsamt oder der Polizei, die den Hund dann ins zuständige Tierheim bringen, wie das Tierheim "aktion tier" in Zossen, welches die nächste große Anlaufstelle ist und auch über Facebook-Gruppen wie "Teltow Kleinmachnow Stahnsdorf tierisch gefunden&verloren" koordiniert wird, um Chip-Leser und Helfer zu finden.
 
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Maria
10. Jan. 18:00
Koreanisch?😅🧐..ist das ein neuer Trainingsansatz?
Ich glaub mein Broca Sprachzentrum weigert sich einfach, in dieser Tonhöhe deutsche Wörter zu produzieren. Angefangen hat es mit den Lauten ah und oh und danach hat mein Gehirn automatisch ein “Aigo” (übersetzt so viel wie oh je) hinzugefügt. Und weil Thea da reagiert hat, hab ich weiter gemacht.