Du hast in Bezug auf deine akribische Recherche zu einhundert Prozent recht, abgesehen davon, dass diese Urteile erwartbar und vollkommen logisch sind.
Sie untermauern die Verschuldenshaftung und grobe Verkehrsverstöße (wie das Fahren auf dem Gehweg).
Bis hierhin hast du völlig recht. 👍🏼
Aber ein klitzekleines Detail hast du seltsamerweise übersehen:
War da in irgendeiner Form ein Hund involviert?
Also ich konnte das in den von dir zitierten Fällen (AG Ludwigsburg etc.) nicht entdecken. Die Urteile drehen sich nur um Verschuldenshaftung (823 BGB), nicht um die Gefährdungshaftung des Hundehalters (833 BGB).
Kurz gesagt: Die Gefährdungshaftung gilt immer, sobald sich die spezifische Tiergefahr des Hundes (z. B. durch Bellen, Reißen an der Leine oder unerwartetes Laufen) realisiert hat. Die Haftung des Hundehalters besteht dann grundsätzlich ohne Verschulden. Das ist der entscheidende Unterschied zu deinen Beispielen.
Aber sei es drum. Ich will nicht auch vom Thema abkommen und belasse es einfach dabei und sehe diesbezüglich von der gewünschten Belehrung ab.
Na toll. Was bitte soll ein Hundehalter denn machen, wenn der Rollerfahrer so nah vorbeifährt, dass der Hund erschrickt und bellt. Der Rollerfahrer hat also Narrenfreiheit und wird am Ende bestraft? Sorry, das kann ja wohl nicht sein.
Ich könnte es ja noch verstehen, wenn der Hund zuschnappt. Aber wenn der Hund kurz bellt und der Scooterfahrer dann erschrickt und deshalb stürzt, da fällt mir echt nur ein:"Selber Schuld, dann fahr halt vernünftig."