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Andrea
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Anzahl der Antworten 11758
heute 09:27

Was hat euch heute genervt?

Wir alle kennen das, es gibt Tage und Situationen, die einfach nerven oder einen ärgern. Der Hund hört nicht, andere Leute geben "gute" Ratschläge oder der andere Hundehalter, der nur kurz hallo sagen will ohne euch zu fragen. Was hat euch heute so richtig genervt oder geärgert? Edit: bitte erzählt hauptsächlich von konkreten Situationen, über die ihr euch geärgert habt und vermeidet vor allem Situationen so darzustellen, dass sich Gruppen von Personen wie zB Altersgruppen oder Nationalitäten persönlich negativ angesprochen fühlen. Wir sind letztlich alle Individuen und machen Fehler, das hier soll nur dazu dienen den Frust auf unschädliche Weise loszuwerden. Für positives gerne auch hier vorbeischauen: https://dogorama.app/de-de/forum/Spass_Tratsch/Was_hat_euch_heute_gefreut-YfLcUJCNYw5LQKsaCX8K/
 
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Vivi &
12. Dez. 10:05
Ich muss mich einmal kurz aufregen. Pico hatte letzte Nacht Durchfall und musste alle ein bis zwei Stunden raus. Das kommt bei ihm manchmal vor, so ungefähr alle drei bis vier Monate eine Nacht. Gerade so oft, dass wir da Routine haben und nicht oft genug, dass wir ernsthaft was dagegen machen könnten. (Selbst wenn wir wollten, ist das gar nicht so leicht, bei einem Hund mit so vielen Unverträglichkeiten und Allergien).
Und nachdem ich nachts brav alle ein bis zwei Stunden aufgestanden bin und wirklich kaum geschlafen hab, wurde ich heute Morgen von meinem Verlobten geweckt mit den Worten ‚gehst du mal kurz mit Pico runter?‘. Nachdem ich gerade endlich zwei Stunden Schlaf bekommen hab. Das fand ich wirklich nicht so schön 🙃
 
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Sebbi
12. Dez. 12:31
Das stimmt doch nicht. Wenn der E Roller Fahrer auf dem Gegweg einen Unfall verursacht, haftet er natürlich voll. Wenn Mensch oder Hund verletzt wird, kann er auch wegen fahrlässiger Körperverletzung, bzw Sachbeschädigung belangt werden. Generelle Hundehaftung gilt nicht bei groben Verkehrsverstößen anderer.
Hallo Sina Seltsam,

Diese, auch Deine Einschätzung ist in der Praxis oft zu optimistisch, auch wenn der Scooter-Fahrer klar im Unrecht war.
Die deutsche Rechtsprechung ist hier kompliziert:
- Gefährdungshaftung (Hund): Die Tierhalterhaftung (\text{§ 833 BGB}) ist eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Sie haftet fast immer für die "typische Tiergefahr" (dazu zählt der Schreck), selbst wenn der Hund angeleint war.

- Mitverschulden (Scooter): Das unberechtigte Fahren auf dem Gehweg ist zwar ein grober Verkehrsverstoß des Scooter-Fahrers und führt zu einem erheblichen Mitverschulden (\text{§ 254 BGB}).
Gerichtsurteile zeigen: Die Haftung entfällt nicht einfach komplett. Fast immer kommt es zu einer Quotenhaftung. Der Scooter-Fahrer trägt wegen seines Fehlverhaltens zwar den größten Teil des Schadens (z. B. maximal bis 75 %), aber der Hundehalter muss meistens einen Teil (z. B. 25 %) mittragen, da die Tiergefahr ($ \text{§ 833 BGB}$) eben nicht komplett entfällt.

Auch wenn es dir (uns) nicht gefällt. Die Gerichte sprechen in den meisten Fällen leider eine andere Sprache.

Recherchiere doch einfach mal selbst nach.
 
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Sina
12. Dez. 13:19
Hallo Sina Seltsam, Diese, auch Deine Einschätzung ist in der Praxis oft zu optimistisch, auch wenn der Scooter-Fahrer klar im Unrecht war. Die deutsche Rechtsprechung ist hier kompliziert: - Gefährdungshaftung (Hund): Die Tierhalterhaftung (\text{§ 833 BGB}) ist eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Sie haftet fast immer für die "typische Tiergefahr" (dazu zählt der Schreck), selbst wenn der Hund angeleint war. - Mitverschulden (Scooter): Das unberechtigte Fahren auf dem Gehweg ist zwar ein grober Verkehrsverstoß des Scooter-Fahrers und führt zu einem erheblichen Mitverschulden (\text{§ 254 BGB}). Gerichtsurteile zeigen: Die Haftung entfällt nicht einfach komplett. Fast immer kommt es zu einer Quotenhaftung. Der Scooter-Fahrer trägt wegen seines Fehlverhaltens zwar den größten Teil des Schadens (z. B. maximal bis 75 %), aber der Hundehalter muss meistens einen Teil (z. B. 25 %) mittragen, da die Tiergefahr ($ \text{§ 833 BGB}$) eben nicht komplett entfällt. Auch wenn es dir (uns) nicht gefällt. Die Gerichte sprechen in den meisten Fällen leider eine andere Sprache. Recherchiere doch einfach mal selbst nach.
Es gilt in dem Fall aber keine Gefährdungshaftung, sondern eine Verschuldungshaftung.

Hier ein Gerichtsurteil dazu

"2. AG Ludwigsburg: Volle Haftung bei Gehwegfahrt
Im entschiedenen Fall fuhr ein E-Scooter-Fahrer unerlaubt auf dem Gehweg und stieß mit einer Fußgängerin zusammen. Das Amtsgericht Ludwigsburg verurteilte ihn zur vollumfänglichen Schadensersatzleistung.

Begründung:

Die Gehwegfahrt ist ein eindeutiger und grober Verkehrsverstoß.

Ein etwaiges Mitverschulden der Fußgängerin trat vollständig zurück.

§ 10 StVO und § 823 BGB begründen eine klare Haftungslage."

Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/unfall-mit-e-scooter-volle-haftung-fuer-fahrer-bei-grob-verkehrswidrigem-verhalten-254975.html

Und hier ein paar Beispiele, die letzten sind Fahrradfahrer, aber das kommt letztendlich aufs selbe raus.

https://www.nn.de/erlangen/schuler-auf-e-scooter-reisst-in-erlangen-gespannte-hundeleine-mit-frau-sturzt-1.14475178

https://www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/betriebsfuehrung/radfahrer-stuerzt-ueber-hund-gericht-sieht-schuld-beim-radler-580958

https://www.derstandard.de/story/3000000239359/radfahrer-warnte-zu-spaet-und-kollidierte-mit-hund-kein-schadenersatz

Dagegen habe ich kein einziges Urteil gefunden, was deine These untermauert.
Wenn du da etwas konkretes findest, lasse ich mich aber gerne eines Besseren belehren.
 
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Maria
12. Dez. 14:17
Heute nervt mich Kommunikation allgemein. Irgendwie kommt nie das an, was ich vermitteln möchte. Ich spreche doch kein Khoekhoegowab. 😓
 
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Maike
12. Dez. 14:28
Es gilt in dem Fall aber keine Gefährdungshaftung, sondern eine Verschuldungshaftung. Hier ein Gerichtsurteil dazu "2. AG Ludwigsburg: Volle Haftung bei Gehwegfahrt Im entschiedenen Fall fuhr ein E-Scooter-Fahrer unerlaubt auf dem Gehweg und stieß mit einer Fußgängerin zusammen. Das Amtsgericht Ludwigsburg verurteilte ihn zur vollumfänglichen Schadensersatzleistung. Begründung: Die Gehwegfahrt ist ein eindeutiger und grober Verkehrsverstoß. Ein etwaiges Mitverschulden der Fußgängerin trat vollständig zurück. § 10 StVO und § 823 BGB begründen eine klare Haftungslage." Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/unfall-mit-e-scooter-volle-haftung-fuer-fahrer-bei-grob-verkehrswidrigem-verhalten-254975.html Und hier ein paar Beispiele, die letzten sind Fahrradfahrer, aber das kommt letztendlich aufs selbe raus. https://www.nn.de/erlangen/schuler-auf-e-scooter-reisst-in-erlangen-gespannte-hundeleine-mit-frau-sturzt-1.14475178 https://www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/betriebsfuehrung/radfahrer-stuerzt-ueber-hund-gericht-sieht-schuld-beim-radler-580958 https://www.derstandard.de/story/3000000239359/radfahrer-warnte-zu-spaet-und-kollidierte-mit-hund-kein-schadenersatz Dagegen habe ich kein einziges Urteil gefunden, was deine These untermauert. Wenn du da etwas konkretes findest, lasse ich mich aber gerne eines Besseren belehren.
Nun, wir wissen ja alle, dass das Recht auf hoher See und vor Gericht nicht immer dem Recht entspricht. Im schlimmsten Fall bekommen beide eine Mitschuld. Dass das Verhalten mancher E Scooter Fahrer unter aller Schublade ist, da brauchen wir gar nicht drüber zu sprechen.
 
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Maike
12. Dez. 14:34
Ich finde es krass, wie verkehrt rum das denken der Leute ist. Bei meinem SpaziergangAufruf haben sich 2 Damen gemeldet eine hat einen MaliWelpen, mit ihr war ich schon 2x los und die andere hat eine superliebe GoldiHündin. Ich wollte das spazieren gehen eigentlich mit beiden zusammen legen, aber die Dame mit dem Goldi hatte Angst, daß ihre Hündin nicht souverän reagiert, denn sie hat mal einen Welpen angenkurrt. (weil dieser versucht hat auf ihr rumhüpfen, also ganz normale Korrektur von dem erwachsenen Hund zum Welpen, hab ich während des Spaziergangs rausbekommen) wir legen die Spaziergänge dann bald zusammen😊 Weißt du, solche mit den souveränen Hunden halten sich zurück...und die auf der Wiese mit den "Bollerköppen" haben keine Einsicht... Naja vielleicht sind diese Hunde auch nicht umsonst wie sie sind🙈
Nun naja, ich denke da macht jeder seine eigenen Erfahrung. Ich denke nur, es ist völlig unnötig, irgendwas zu provozieren und wenn ich nicht will, dass mein Hund mit diesen Hunden spielt und schon ich in eine andere Richtung gehe, mich so in die Zange zu nehmen, war einfach eine Sauerei. Zumal die Damen sind auf der Hundewiese schon einschlägig bekannt. Mit korrigieren hatte das nichts mehr zu tun.

Meine alte Setterdame wollte nicht mit jedem spielen und das war auch in Ordnung und dann hält man eben Abstand. Das geht auch auf einer Hundewiese – wenn alle ein bisschen Rücksicht aufeinander nehmen.
 
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Sebbi
12. Dez. 16:40
Es gilt in dem Fall aber keine Gefährdungshaftung, sondern eine Verschuldungshaftung. Hier ein Gerichtsurteil dazu "2. AG Ludwigsburg: Volle Haftung bei Gehwegfahrt Im entschiedenen Fall fuhr ein E-Scooter-Fahrer unerlaubt auf dem Gehweg und stieß mit einer Fußgängerin zusammen. Das Amtsgericht Ludwigsburg verurteilte ihn zur vollumfänglichen Schadensersatzleistung. Begründung: Die Gehwegfahrt ist ein eindeutiger und grober Verkehrsverstoß. Ein etwaiges Mitverschulden der Fußgängerin trat vollständig zurück. § 10 StVO und § 823 BGB begründen eine klare Haftungslage." Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/unfall-mit-e-scooter-volle-haftung-fuer-fahrer-bei-grob-verkehrswidrigem-verhalten-254975.html Und hier ein paar Beispiele, die letzten sind Fahrradfahrer, aber das kommt letztendlich aufs selbe raus. https://www.nn.de/erlangen/schuler-auf-e-scooter-reisst-in-erlangen-gespannte-hundeleine-mit-frau-sturzt-1.14475178 https://www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/betriebsfuehrung/radfahrer-stuerzt-ueber-hund-gericht-sieht-schuld-beim-radler-580958 https://www.derstandard.de/story/3000000239359/radfahrer-warnte-zu-spaet-und-kollidierte-mit-hund-kein-schadenersatz Dagegen habe ich kein einziges Urteil gefunden, was deine These untermauert. Wenn du da etwas konkretes findest, lasse ich mich aber gerne eines Besseren belehren.
Du hast in Bezug auf deine akribische Recherche zu einhundert Prozent recht, abgesehen davon, dass diese Urteile erwartbar und vollkommen logisch sind.
Sie untermauern die Verschuldenshaftung und grobe Verkehrsverstöße (wie das Fahren auf dem Gehweg).
Bis hierhin hast du völlig recht. 👍🏼

Aber ein klitzekleines Detail hast du seltsamerweise übersehen:
War da in irgendeiner Form ein Hund involviert?
Also ich konnte das in den von dir zitierten Fällen (AG Ludwigsburg etc.) nicht entdecken. Die Urteile drehen sich nur um Verschuldenshaftung (823 BGB), nicht um die Gefährdungshaftung des Hundehalters (833 BGB).

Kurz gesagt: Die Gefährdungshaftung gilt immer, sobald sich die spezifische Tiergefahr des Hundes (z. B. durch Bellen, Reißen an der Leine oder unerwartetes Laufen) realisiert hat. Die Haftung des Hundehalters besteht dann grundsätzlich ohne Verschulden. Das ist der entscheidende Unterschied zu deinen Beispielen.

Aber sei es drum. Ich will nicht auch vom Thema abkommen und belasse es einfach dabei und sehe diesbezüglich von der gewünschten Belehrung ab.
 
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Sebbi
12. Dez. 17:15
Nun, wir wissen ja alle, dass das Recht auf hoher See und vor Gericht nicht immer dem Recht entspricht. Im schlimmsten Fall bekommen beide eine Mitschuld. Dass das Verhalten mancher E Scooter Fahrer unter aller Schublade ist, da brauchen wir gar nicht drüber zu sprechen.
Stimmt, aber unter der unteren Schublade.

Dabei ist rücksichtsvolles Fahren mit dem E-Scooter oder Fahrrad gar nicht so schwer.
Ich spreche da aus eigener Erfahrung:
Ich fahre auch mit so einem Ding durch die Gegend. Manchmal auch mit Sebbi. Dann allerdings dort, wo sich keine anderen Menschen tummeln.
Er steht drauf – endlich mal sein Tempo.
Naja, vielleicht nicht ganz sein Tempo. Bei 20 km/h ist ja Schluss. Sebbi hat vor ein paar Monaten bei einem Hunderennen eine Pace von ca. 36 km/h erreicht.
Also ein Wettrennen mit ihm ist sinnlos. Der lacht mich aus. 😂

BTT:
Wenn ich auf diesen Rad/ Fußgängerwegen (Diese Wege abseits der Straßen/Orte unterwegs bin und mich einem Fußgänger nähere, werde ich deutlich langsamer und fange schon rechtzeitig an, ein Lied zu pfeifen und ab und zu mal zu klingeln.
Kurz vorher aus dem Nichts zu klingeln erschreckt die Menschen nur!
Solange sie nicht reagieren, fahre ich eben langsam hinterher. Der Kontakt findet dann oft freundlich, manchmal lustig statt.
Ich beschleunige dann auch nicht unmittelbar nach dem Überholen.
Bis jetzt hat mein Fahrverhalten anderen und mir nicht geschadet.
 
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Ivonne
12. Dez. 17:36
Nun naja, ich denke da macht jeder seine eigenen Erfahrung. Ich denke nur, es ist völlig unnötig, irgendwas zu provozieren und wenn ich nicht will, dass mein Hund mit diesen Hunden spielt und schon ich in eine andere Richtung gehe, mich so in die Zange zu nehmen, war einfach eine Sauerei. Zumal die Damen sind auf der Hundewiese schon einschlägig bekannt. Mit korrigieren hatte das nichts mehr zu tun. Meine alte Setterdame wollte nicht mit jedem spielen und das war auch in Ordnung und dann hält man eben Abstand. Das geht auch auf einer Hundewiese – wenn alle ein bisschen Rücksicht aufeinander nehmen.
Ich hab das Gefühl, das du mich nicht verstanden hast, was ich meinte... Egal, nicht schlimm ☺️
 
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P.
12. Dez. 18:44
Mich nervt das nass kalte Wetter und Leute die ihr Hundehaufen nicht mitnehmen. Die Haufen alle paar Meter waren wenigstens gut zu sehen, mit dem Schimmel… 🙄
Willkommen im Club... Hier ist es genauso. 😠🤮