Evtl sanfter, aber vermutlich nicht richtig.
Die DSGVO ist ein Regelwerk der EU. Sie bezieht sich allerdings eher auf die Bearbeitung und Speicherung der persönlichen Daten von Privatpersonen in Behörden und Unternehmen.
In diesem Fall erscheint mir das KUG -
Kunsturheberrechtsgesetz treffender. Es regelt in Deutschland, wann Bilder/Fotos und Videos von Personen ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden dürfen.
Falsch. Die Datenschutzgrundverordnung bezieht sich auf die Verarbeitung von Daten und dazu gehören auch Fotos. Das bei der Einführung auch Sportvereine, Schulen usw. Vir Probleme gestellt. Heute muss man meist angeben, ob man mit der Veröffentlichung von Photos vom eigenen Kind einverstanden ist oder nicht.
Mot Urheberrecht hat das nichts zu tun. Mit dem Urheberrecht werden Bilder usw. Geschützt, die man selber erstellt hat. Damit nicht jeder diese Bilder, Texte, Lieder usw. Veröffentlichen, verbreiten und wirtschaftlich verwerten kann.