Das ist so eben nicht korrekt. Ich arbeite selber als Zustellerin. Wenn Hinweisschilder auf einen Hund hindeuten und es eingezäunt ist dürfen wir eigentlich gar nicht zustellen. Manche machen es doch, aber das läuft dann auf eigene Gefahr. Ich bin kein Paketzusteller, sondern stelle Zeitungen zu, aber das Prinzip ist überall das gleiche. Der Hauseigentümer muss nur sicherstellen, dass der Briefkasten ohne Gefahr zugänglich ist. Da der Paketbote in Christinas Fall ja sogar in den Garten ging, obwohl eine Ausdrückliche Abstellgenehmigung vorlag, würde ich persönlich dringend einen Anwalt zu Rate ziehen und mich bei dem Paketdienst direkt melden. Ich kann mir denken, dass der dumme Zusteller jetzt auf Christina „losgeht“ weil sein Arbeitgeber ihm keinen Cent zahlt, da fahrlässiges Verhalten