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Celine
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zuletzt 17. Nov.

Leinenpflicht?

Guten Morgen ihr lieben, heute habe ich einen unangeleinten Hund von meiner angeleinten Hündin körperlich verdrängt. Ich habe mein Bein nach ihm gestreckt, um zu begrenzen. Daraufhin pöbelt mich der Besitzer an, was mir einfällt seinen Hund zu treten, denn der würde nur hallo sagen wollen. Es entstand eine hitzige Diskussion, da ich ihm erklären musste, dass keine unangeleinten Hunde an meine Hündin kommen (sie will auch wirklich keinen Kontakt und hat ihre festen Buddys). Selbst der Straßenfeger mischte sich ein und war auf meiner Seite. Der Typ faselte was von, dass sein Hund 3 Jahre bei ihm wäre und deshalb ohne Leine laufen dürfe. Wir wohnen in Berlin und mir sagt das tatsächlich nichts. Meine 2 Fragen: 1. Herrscht an Straßen keine Leinenpflicht? 2. Kann jemand, der angeblich eine Befreiung der Leinenpflicht hat, auf bitten, den Hund anzuleinen, dies verweigern?
 
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Jörg
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9. Sept. 10:53
Du kannst verlangen,daß er dafür sorgt,daß sein Hund niemanden bedrängt oder belästigt. Wie er das macht,wäre mir erst mal egal. Komisch,diese Leute scheinen alle ein Augenleiden zu haben. Immer, wenn ich auch ein Bein dazwischen stelle, sagen die, man würde den Hund treten.
 
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Osseous
9. Sept. 10:39
Hallo, also grundsätzlich ist es so in Deutschland. Das es nur da Leinenpflicht gibt wo viele Menschen Ansammlungen sind und es vorher festgelegt ist oder in Vorstädten wo es Hundeauslaufzonen gibt. Sprich Boulevard, Weinachtsmarkt, Hanse Sail, Kieler Woche aber das steht in der Zeitung der jeweils in den jeweiligen Städten, in den öffentlichen Ausschreibungen. Es gibt keine Pflicht, das der Hund befreit werden kann. Gleiche Rechte für alle, ausser es ist ein Assistentshund etc. Die haben sonder Rechte.
 
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Celine
9. Sept. 10:47
Hallo, also grundsätzlich ist es so in Deutschland. Das es nur da Leinenpflicht gibt wo viele Menschen Ansammlungen sind und es vorher festgelegt ist oder in Vorstädten wo es Hundeauslaufzonen gibt. Sprich Boulevard, Weinachtsmarkt, Hanse Sail, Kieler Woche aber das steht in der Zeitung der jeweils in den jeweiligen Städten, in den öffentlichen Ausschreibungen. Es gibt keine Pflicht, das der Hund befreit werden kann. Gleiche Rechte für alle, ausser es ist ein Assistentshund etc. Die haben sonder Rechte.
Dann ist die Straße ja eine Auslegungssache, ob sich darauf viele Menschen befinden oder nicht?
 
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Jörg
9. Sept. 10:53
Du kannst verlangen,daß er dafür sorgt,daß sein Hund niemanden bedrängt oder belästigt. Wie er das macht,wäre mir erst mal egal. Komisch,diese Leute scheinen alle ein Augenleiden zu haben. Immer, wenn ich auch ein Bein dazwischen stelle, sagen die, man würde den Hund treten.
 
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Natascha
9. Sept. 10:54
https://tibeo.de/hunde-berlin/ Ich habe das zu Berlin gefunden. Irgendwie ist es alles etwas schwammig geschrieben. Da ist auch von Bestandshunden die Rede, die vor dem 22.07. 2016 angeschafft worden sind. Aber das würde auf diesen Hund ja, bzgl Leinenpflicht, nicht zutreffen. Und hier gibt es ein extra Merkblatt zu dieser Frage: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86083.php
 
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Linda
9. Sept. 10:55
Das regelt meines Wissens jede Stadt selbst und kann in der jeweiligen Hundeverordnung nachgelesen werden. Siehe die FAQs für Berlin hier: https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/artikel.998324.php
 
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Sabine
9. Sept. 10:55
Bei uns gilt z.B. generelle Leinenpflicht im Stadtgebiet. Das kann jede Stadt selbst festlegen.
 
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Ilona
9. Sept. 11:00
Hallo In Berlin gilt generell die Leinenpflicht im öffentlichenRaum, ausser an den für Hunde vorgesehenen Plätzen. Wenn man den Hundeführerschein erfolgreich abgelegt hat in Theorie und Praxis, darf der Hund auch ohne Leine laufen . Auch wenn der Hund vor 2016 angeschafft wurde darf der Hund frei laufen...man kann den Hund auch von der Leinenpflicht befreien lassen, wenn man einen Wesenstest sowie noch eine zusätzliche Prüfung macht. Und natürlich sollte der Hundehalter Rücksicht nehmen auf seine Mitmenschen, die. Bittet jemand einen den Hund mal kurz anzuleinen, macht man das einfach. Gibt ja 1000 Gründe, warum ein Hund keinen Kontakt zu anderen haben soll.
 
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Celine
9. Sept. 11:07
Punkt 1b, wenn man 3 Jahre einen Hund hat und unauffällig bleibt, dann kann ich einfach ableinen?? Also können die Leute nach 3 Jahren ihren Tut-Nix Hund einfach von der Leine lassen, bis was passiert🤯
 
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Celine
9. Sept. 11:08
Du kannst verlangen,daß er dafür sorgt,daß sein Hund niemanden bedrängt oder belästigt. Wie er das macht,wäre mir erst mal egal. Komisch,diese Leute scheinen alle ein Augenleiden zu haben. Immer, wenn ich auch ein Bein dazwischen stelle, sagen die, man würde den Hund treten.
Ja ich meinte dann auch ganz frech, dass ich seinen Hund ja mal wirklich treten kann🤦🏻‍♀️ Sorry aber ich habe den Hund kein Stück berührt und deshalb ist der Straßenfeger auch dazwischen gegangen.
 
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Jörg
9. Sept. 11:19
Ich denke, die Leute wissen genau,daß sie etwas falsch gemacht haben. Können aber nicht dazu stehen, und suchen/erfinden das,damit sie den Spieß umdrehen können. Und da bietet das vermeintliche Hund getreten einfach an.