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Dogorama-Mitglied
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zuletzt 3. Jan.

LEINENPFLICHT AM RHEIN

Hallo zusammen, ich möchte hier mal meinen Dampf ablassen. Wir kommen aus Duisburg Friemersheim und uns steht in der Umgebung der Rhein und der kruppsee zur Verfügung. Wir sind heute mit meiner Hündin und Freunden und deren cane corso zum rhein gegangen. Und ja wir haben sie ohne Leine auf einer Wiese toben lassen ( wo keiner Bäume, Büsche etc. In der Nähe sind ). Da kamen 2 Herren von der Stadt Duisburg und haben uns angehalten( komplett ohne Rücksicht auf die Hunde einfach angefasst um. Nach dem Chip zu sehen aber wen einer gebissen hätte vor Angst gerade im Dunkeln würde es heißen der böse Hund 😡. Die Hunde hatten wir zu dem Zeitpunkt wieder dran insgesamt 275 Euro fürs nicht angeleint haben und eigentlich 175 Euro dafür das wir über die Wiese Gegangen sind plus Anzeige. Ich finde es lächerlich. Wenn man Hunde nicht ohne Leine ausführen soll, sollen Hunde einfach nicht erlaubt sein. Große rassen brauchen Auslauf und nicht auf einer überfüllten hundewiese wo man ständig mit den anderen Hunden aneinander gerät. Könnte ich mich Stunden drüber aufregen. Was ist eure Meinung ?
 
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Tom
3. Jan. 22:52
Gehört dort nun zum Lehrplan und alle Eltern sind Happy. Ist halt nicht in Marzahn. Und du hast Recht, ich lass die Kleine hier besser nicht mitlesen
Gehört wirklich - wie du sagst - zum Lehrplan oder wird auf Schul Ebene in den Unterricht integriert und rein getüftelt? Lehrplan wird soweit ich weiß vom zuständigen Kultusministerium vorgegeben. Wäre schön, wenn es da drin stände, aber über welches Bundesland reden wir denn hier, wo das tatsächlich so ist? Ich melde da mal vorsichtige Zweifel an.
 
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Sa
3. Jan. 22:52
Jetzt komm ich... Frage... Nicht falsch verstehen, Wenn mein Hund in der Prüfung auf keinen anderen Hund reagieren soll, darf... Ist es dann nicht gegen die Natur, das er nem anderen Hund sagt, hör lieber auf, indem er kurz wuff sagt oder ein kurzes knurren kommt. Versteht das jetzt nicht falsch, das soll jetzt such nicht gegen euch sprechen, oder gar alles schlecht reden.
Ab einem gewissen Level an „Abrichtung“ ist es wider die Natur des Hundes. Es gibt mittlerweile einige Literatur zu zB Verhaltensbiologie bei Hunden uä, wo du dich vertiefter mit Verhalten und Wesen von Hunden auseinandersetzen kannst. Einen Hundesportverein würde ich nicht zwingend empfehlen, denn die sind nicht per se pro Natur des Hundes orientiert, sondern es geht oftmals schlicht um Sport. Nicht schlecht, aber keine ausgewiesene Expertise zu deiner Frage. Je nach Einsatz des Hundes, zB bei Polizei Oder Begleithund für blinde Menschen, steht natürlich die Natur hinter dem Zweck. Ich selbst bin Psychotherapeutin und nehme meine mit zur Arbeit. Sie hat da aber keinerlei Auftrag und begegnet den Pat mit der ihrem Naturell entsprechenden Skepsis. Natürlich könnte ich sie trainieren, den Kindern auf dem Schoß zu sitzen, aber das möchte ich nicht und so macht sie es nur bei denen, die angemessen lang ihr Vertrauen gewonnen haben. Für mich ist nur relevant, dass sie nicht aufdringlich ist und ich sie wegschicken kann bei Bedarf.
 
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Jules
3. Jan. 23:03
Fein, dass ich eine tiefe Diskussion über Begleithundepüfungen gestartet habe 😉 Um das abzukürzen: Das letzte Wort hat die Schulleitung in NRW. Und die gibt auch die Regeln und Voraussetzungen vor: https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/Allgemeine-Hinweise-Schulhund.pdf „Vielmehr erfolgt der Einsatz des Tieres durch eine Entscheidung der Schulleitung im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung (vgl. § 3 Abs. 1 und 2 SchulG).“ In dem mir bekannten Fall, erlaubt die Schulleitung den Begleithund, wenn die Ausbildungen BEGONNEN hat. Natürlich in Absprache mit Schülern und Eltern. Darum ging es zwar nicht, aber lasst euch nicht abhalten 😊
 
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Dogorama-Mitglied
3. Jan. 23:15
Ab einem gewissen Level an „Abrichtung“ ist es wider die Natur des Hundes. Es gibt mittlerweile einige Literatur zu zB Verhaltensbiologie bei Hunden uä, wo du dich vertiefter mit Verhalten und Wesen von Hunden auseinandersetzen kannst. Einen Hundesportverein würde ich nicht zwingend empfehlen, denn die sind nicht per se pro Natur des Hundes orientiert, sondern es geht oftmals schlicht um Sport. Nicht schlecht, aber keine ausgewiesene Expertise zu deiner Frage. Je nach Einsatz des Hundes, zB bei Polizei Oder Begleithund für blinde Menschen, steht natürlich die Natur hinter dem Zweck. Ich selbst bin Psychotherapeutin und nehme meine mit zur Arbeit. Sie hat da aber keinerlei Auftrag und begegnet den Pat mit der ihrem Naturell entsprechenden Skepsis. Natürlich könnte ich sie trainieren, den Kindern auf dem Schoß zu sitzen, aber das möchte ich nicht und so macht sie es nur bei denen, die angemessen lang ihr Vertrauen gewonnen haben. Für mich ist nur relevant, dass sie nicht aufdringlich ist und ich sie wegschicken kann bei Bedarf.
Fast alle, bzw ganz ganz viele Hundesportvereine, haben sich bundesweit schon länger von der Schutzhundeausbildung verabschiedet. Sei es wegen der gegen null tendierenden Nachfrage oder auch wegen der immens hohen Anforderungen und dem dafür fehlenden Personal. Wenn man deine Ratschläge hier liest, könnte man meinen, du warst schon sehr sehr lange nicht mehr draussen. Absolut unverantwortlich übrigens, gegenüber der Fragestellerin. Das gehört sich absolut nicht. Nicht mal hier!
 
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Sa
3. Jan. 23:17
Fast alle, bzw ganz ganz viele Hundesportvereine, haben sich bundesweit schon länger von der Schutzhundeausbildung verabschiedet. Sei es wegen der gegen null tendierenden Nachfrage oder auch wegen der immens hohen Anforderungen und dem dafür fehlenden Personal. Wenn man deine Ratschläge hier liest, könnte man meinen, du warst schon sehr sehr lange nicht mehr draussen. Absolut unverantwortlich übrigens, gegenüber der Fragestellerin. Das gehört sich absolut nicht. Nicht mal hier!
Okay, an der Stelle höre ich dann jetzt auf, dich ernst zu nehmen, Peace out :)
 
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Dogorama-Mitglied
3. Jan. 23:18
Fein, dass ich eine tiefe Diskussion über Begleithundepüfungen gestartet habe 😉 Um das abzukürzen: Das letzte Wort hat die Schulleitung in NRW. Und die gibt auch die Regeln und Voraussetzungen vor: https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/Allgemeine-Hinweise-Schulhund.pdf „Vielmehr erfolgt der Einsatz des Tieres durch eine Entscheidung der Schulleitung im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung (vgl. § 3 Abs. 1 und 2 SchulG).“ In dem mir bekannten Fall, erlaubt die Schulleitung den Begleithund, wenn die Ausbildungen BEGONNEN hat. Natürlich in Absprache mit Schülern und Eltern. Darum ging es zwar nicht, aber lasst euch nicht abhalten 😊
NRW, knapp(500km) daneben, aber vielleicht braucht's jemand
 
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Dogorama-Mitglied
3. Jan. 23:19
Okay, an der Stelle höre ich dann jetzt auf, dich ernst zu nehmen, Peace out :)
Tut mir leid. Ist hier immer so, wenn Fakten ins Spiel kommen ...
 
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Tom
3. Jan. 23:25
Tut mir leid. Ist hier immer so, wenn Fakten ins Spiel kommen ...
Nur sind längst nicht alles tatsächlich Fakten, was von Internet Usern so bezeichnet wird. Im Gegenteil. Der Begriff wird inzwischen leider ziemlich inflationär verwendet und damit traurigerweise komplett entwertet. Schade, finde ich persönlich als großer Freund der echten Fakten.
 
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Jules
3. Jan. 23:28
NRW, knapp(500km) daneben, aber vielleicht braucht's jemand
NRW ist das einzige Bundesland, was überhaupt eine Gesetzliche Handreichung herausgegeben hat. Es bleibt so oder so eine Entscheidung der Schulleitung - in jedem Bundesland.