Die Bundestierärztekammer hat das schon ziemlich genau definiert. Ich kopiere mal meinen Post aus dem Qualzucht-Thread:
Ich glaube ein Problem ist, dass die Begrifflichkeiten oft durcheinander gebracht werden. Es wird immer von Qualzuchten gesprochen, dabei wäre es richtiger von Qualzuchtmerkmalen zu reden.
Laut tierärztlicher Vereinigung zählen dazu:
- Brachyzephalie
- Beschwerden des Bewegungsapparates
- Veränderungen der Haut und der Hautanhangsorgane
- Pigmentierungsstörungen
- Und Rassen mit genetischer Disposition für bestimmte Erbkrankheiten
Bei den Möpsen und Frenchies gibt es Rassestandard-bedingt keine Hunde ohne Qualzuchtmerkmal. Bei den Schäferhunden, Labradoren etc. kann durch bestimmte Untersuchungen die Zucht so geplant werden, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Hunde ein Qulazuchtmerkmal haben, reduziert wird.
Hilft, wenn man sich das manchmal noch mal klar macht.
https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/qualzuchten/TVT-MB_141_Qualzucht_beim_Hund_Nov._2017.pdf
Das ist nicht das richtige Gutachten.
Erstellt wurde die Verordnung auf Grundlage eines sehr viel älteren Gutachtens
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/gutachten-paragraf11b.html
Was wiederum auf Grundlage von noch sehr viel älteren Daten erstellt worden ist, die zum Teil 30 bis 50 Jahre alt sind.
ändert aber nix an den Tatsachen.
Man muss halt jetzt dealen damit ist wieder mal ein erhöhter Aufwand für uns die es betrifft.
Der Rest fliegt wieder mal unterm Radar und den Bezug aus fragwürdigen Quellen schränkt es auch in keiner Weise ein.