Die Versicherung greift bei der Aufnahme eines Giftköder, dieser wird wie folgt definiert:
Köder, die durch Dritte mit Gift und/oder scharfen bzw. schädlichen Gegenständen (z.B. Nägel, Rasierklingen, Glasscherben etc.) präpariert und ausgelegt wurden, in der grundsätzlichen Absicht, Tiere zu schädigen. Darunter fallen auch Köder, die zur Jagd oder Schädlingsbekämpfung ausgelegt wurden.
Bedeutet, sobald dein Hund draußen etwas aufnimmt, was den Hund schädigen soll, und in Folge dessen behandelt werden muss, greift die Versicherung.
Eine Anzeige kannst du immer stellen, die Polizei benötigt hierzu nichts weiter um eine Anzeige aufzunehmen, der verletzte Hund, sowie die dokumentierte Behandlung beim Tierarzt ist hierfür “ausreichend”. Für die Versicherungsschutz reicht die Eingangsbestätigung der Anzeige bei der Polizei.
Ich glaube die Frage von Monika war darauf abgezielt, ob die Versicherung auch die Kosten übernimmt, wenn ich vermute das mein Hund was giftiges oder verletzendes aufgenommen hat, aber der Tierarztbesuch dies dann NICHT bestätigt. Dann muss ich die Kosten selber tragen, oder?