Noch einmal eine Frage zur Giftköderversicherung. Sehe ich das so richtig: Sollte nach der Behandlung festgestellt werden, daß es keine Vergiftung/scharfe Gegenstände ect. war, greift die Versicherung nicht. Es kann ja nichts zur Anzeige gebracht werden, bzw. Es war kein pathologischer Auslöser. Gruss Monika
Die Versicherung greift bei der Aufnahme eines Giftköder, dieser wird wie folgt definiert:
Köder, die durch Dritte mit Gift und/oder scharfen bzw. schädlichen Gegenständen (z.B. Nägel, Rasierklingen, Glasscherben etc.) präpariert und ausgelegt wurden, in der grundsätzlichen Absicht, Tiere zu schädigen. Darunter fallen auch Köder, die zur Jagd oder Schädlingsbekämpfung ausgelegt wurden.
Bedeutet, sobald dein Hund draußen etwas aufnimmt, was den Hund schädigen soll, und in Folge dessen behandelt werden muss, greift die Versicherung.
Eine Anzeige kannst du immer stellen, die Polizei benötigt hierzu nichts weiter um eine Anzeige aufzunehmen, der verletzte Hund, sowie die dokumentierte Behandlung beim Tierarzt ist hierfür “ausreichend”. Für die Versicherungsschutz reicht die Eingangsbestätigung der Anzeige bei der Polizei.