Also ich weiß jetzt nicht genau wo du hinziehst aber bei uns in 15741 ist es zwar auch verboten sich so einen Hund anzuschaffen wenn du aber schon einen hast und hinziehst musst du den in einem gesonderten Büro anmelden und mehr passiert da auch nicht
Wenn vom Amt eine entsprechende Bewilligung vorliegt, kann das klappen. ABER sollte der Hund in irgendeiner Weise auffällig oder denunziert werden, droht eine Beschlagnahme - das wäre mir persönlich viel zu unsicher.
Das Gesetz ist da eindeutig, wenn es die Haltung verbietet. Da ist es egal, wo der Hund herkommt.
Viele der Eingezogenen (Verstoß gegen Tierschutzgesetz, Sicherstellung, etc.) landen dann z.T. in Berlin, weil sie hier wenigstens noch vermittelt werden dürfen.