Hallo Sonja,
also erstens muß man seinen Hund nicht beim OA anmelden, sondern beim Hunderegister (gilt gleichzeitig als steuerliche Anmeldung beim Finanzamt), vielleicht mal googeln. 😉
Und stelle dir mal vor:
Es soll Leute geben, die ihrer Pflicht nicht nachkommen. 😉
Und den Kontrollorganen Ordnungsämter fehlt das Personal.
Zweitens gibt es kein Verbot, Straßenhunde aus dem Ausland einzuführen, jedenfalls keine "Plattnasen".
Dazu gibt es zu viele Tierschutzorganisationen.
Das wäre auch grausam, wenn man weiß, das die meisten dann dort qualvoll sterben müssten.
Dann dürfte man auch keine Hunde aus den Tierheimen aufnehmen.
Und Nachweise für "Second-Hand-Hunde", siehe Punkt 1.
Und drittens: glaubst du wirklich, dass die Kolleg_innen vom OA Chipkartenleser dabei haben (wenn sie überhaupt die Zeit und Lust haben, sämtliche Hundehalter_innen zu kontrollieren)? 😅
Hier geht das vom Ordnungsamt ( ev eine spezielle Abteilung), hier gibt es kein "Hunderegister" . Plattnasen dürfen importiert werden aber z.b. Pitbull /Staff etc eigentlich nicht, hab schon öfter ATSO gehört/gelesen das gewisse Mixe nicht eingeführt werden dürften ....aussedm sollten sowieso weniger Hunde aus dem Ausland importiert werden, erstmal die Deutschen TH "leermachen" währe angebrachter.... und ja bei uns haben OA Mitarbeiter wenn sie Hunde/Halter Kontrollieren Chipkartenleser dabei. Bei uns gibt es seit einigen Jahren keine Hundemarken mehr und seitdem haben sie die Geräte dabei. Wurden schon öfter Kontrolliert.....🤗