Hallo Sonja,
also erstens muß man seinen Hund nicht beim OA anmelden, sondern beim Hunderegister (gilt gleichzeitig als steuerliche Anmeldung beim Finanzamt), vielleicht mal googeln. 😉
Und stelle dir mal vor:
Es soll Leute geben, die ihrer Pflicht nicht nachkommen. 😉
Und den Kontrollorganen Ordnungsämter fehlt das Personal.
Zweitens gibt es kein Verbot, Straßenhunde aus dem Ausland einzuführen, jedenfalls keine "Plattnasen".
Dazu gibt es zu viele Tierschutzorganisationen.
Das wäre auch grausam, wenn man weiß, das die meisten dann dort qualvoll sterben müssten.
Dann dürfte man auch keine Hunde aus den Tierheimen aufnehmen.
Und Nachweise für "Second-Hand-Hunde", siehe Punkt 1.
Und drittens: glaubst du wirklich, dass die Kolleg_innen vom OA Chipkartenleser dabei haben (wenn sie überhaupt die Zeit und Lust haben, sämtliche Hundehalter_innen zu kontrollieren)? 😅