Darf ich dazu eine Rückfrage stellen? Dein Beitrag liest sich, als hättest du Sachkenntnis bzgl. Listenhunden und dem Wesenstest. Du schreibst: "Sofern es zu keiner offiziellen Anzeige kam, kommen meist auf die Nicht-Listenhunde leider auch keine Auflagen zu." Ich dachte bisher, dass eine Anzeige in jedem Fall vorausgehen muss, bevor es zu Auflagen kommen kann. (Ich bin deshalb auch davon ausgegangen, dass es für Mäuschen keine Auflagen gibt, weil der Vorfall nicht angezeigt wurde.) Ist das nicht so? Wie gelangen die Informationen an die zuständige Behörde, die dann die Auflagen verhängt, wenn es keine Anzeige gab?
Zur Deiner letzten Frage in Bezug auf Mäuschen würde es ausreichen, wenn z.B. Mitarbeiter der dortigen Ortspolizei (oder einer anderen zuständigen Behörde) das Programm gesehen haben und Nachforschungen anstellen oder ein Nachbar versucht sich bei der Behörde nach den Auflagen zu erkundigen. Wird aber wahrscheinlich im seltensten Fall geschehen. Vielleicht wurde deshalb auch immer wieder betont, dass die Geschädigte mit an Bord genommen wurde und alles im Reinen ist. Aber das sind nur Mutmaßungen.
Was meine Aussage zu Anzeigen und Listenhunden angeht ist das ein komplexes Thema.
Soweit ich feststellen konnte handhaben die Gemeinden das sehr unterschiedlich oder wissen erschreckender Weise gar nicht wie vorzugehen ist, obwohl das theoretisch gesetzlich geregelt sein sollte (zu Problemen/ Untätigkeit bei unterschiedlichen Gemeinden gibt es im Forum auch einige Threads).
Kann hier nur definitiv für das Vorgehen des Ortungsamtes/Polizeibehörde in unserem Stadt- und Landkreis (BaWü) sowie einige Gemeinden (in Hessen und NRW) sprechen, mit denen ich bisher in Kontakt stand. Anfragen, konkreten Vorfällen oder Anzeigen nachgehen lohnt sich aus finanzieller Sicht eher bei den Listenhunde, da Bußgeldbeträge erheblich höher ausfallen können, auch für "Kleinigkeiten" (z.B. Hund läuft an einer Flexi- oder 2,5m Leine, anstatt der gesetzlich vorgeschriebenen 2m Leine) und erhöhte Steuer oder der Wesenstest nochmal zusätzlich Einnahmen bringen kann. Aber natürlich müssen/sollten die Gemeinden an erster Stelle auch im Sinne des Allgemeinwohls arbeiten und da ein Großteil der Öffentlichkeit vor den nach-Kampfhund-aussehenden-Rassen eher Angst hat, wird meist schneller eingeschritten (möchte nicht ausschließen, das schwarze Hunde auch eher darunter fallen, egal welcher Rassemix).
Es muss keine offizielle Anzeige eingehen, aber ein "besorgter" Bürgeranruf kann ausreichen, um die Mühlen ins Laufen zu bringen. Dies kann auch durch einen Außenstehenden geschehen, welcher einen Vorfall vielleicht nur vage beobachtet oder davon gehört hat. Oft kommt es dann auch auf die Wortwahl und den Ansprechpartner oder die Behörde an (z.B. reagiert das Bürgerbüro anders als die Zuständigen der Ortspolizeibehörde). Manche würden (sofern Kapazitäten bestehen) allem nachgehen, bei den meisten muss mindestens "Kampfhund" (bzw. Listenrassen) im Gespräch fallen und am besten noch die Anfrage nach eventuell schon "bestehenden Auflagen" für besagtes Tier/HalterIn. Ab da spitzen die meisten die Ohren und schauen genauer drauf (auf Grund der bestehenden Kampfhunde-Verordnungen).
Es müssen meist mehrere Beschwerden (nicht zwingend offizielle Anzeigen) zu "normalen" Rassen oder Mischlinge eingehen und sich eher auf Vorkommnisse mit Menschen beruhen als Hund-Hund Vorfälle. Also jemand muss (mehrfach) wirklich zu Schaden kommen. Zumindest aus meinen Gesprächen mit MitarbeiterInnen der Behörden geht wirklich oft hervor, das die sich sehr wohl im Klaren darüber sind vorbelastet zu sein in Bezug auf das "Rassedenken" und die Schnelligkeit in der eingeschritten wird, eben auch auf Grund der bestehenden Verordnungen für bestimmte Rassen. Wenn es sich nicht um regulierte Rassen oder Mixe handelt schieben sich Veterinäramt, Ordnungsamt und die Polizei Fälle oft hin und her oder es gibt einfach keine Ansprechpartner für Geschädigte, keiner fühlt sich zuständig und es verläuft sich irgendwann im Sand.