Was darf man denn deiner Ansicht nach jenseits der K3 Erzeugnisse noch an tierischen Produkten ins Futter geben. Und wie stützt du dich auf diese Behauptung?
Ich könnte ja schwören, letzte Woche dieselbe Frage schon mal beantwortet zu haben. Aber egal, was einmal geht, geht auch zweimal. Meine persönliche Ansicht ist da nicht entscheidend, da schau ich mir lieber die gesetzlichen Vorgaben an.
Bei dem hier verwendete Geflügelprotein handelt es sich nicht um eine direkte Zutat, sondern um ein Vor- bzw Folgeprodukt. (Je nach Perspektive) .
Das BMEL schreibt unter Berufung auf 1069/2009 im Zusammenhang mit K1
"Die Herstellung von Folgeprodukten ist unter bestimmten Voraussetzungen, die eine sichere Bearbeitung garantieren, möglich. Diese Möglichkeiten sind ebenso für Material der Kategorie 2 und Material der Kategorie 3 gegeben."
In der 1069 steht es glaub ich in Abschnitt 3 oder 4 und ist weniger kompakt auf den Punkt gebracht.
Steht so im Gesetz und das zuständige Bundes-Ministerium hat sich klar zu seiner eigenen Lesart geäußert. Mehr Quelle geht nicht.
Da sehe ich keinen Grund, mir in Foren oder Facebook was anderes erzählen zu lassen.
Kann dann jeder für dich selbst bewerten, ob man es gut findet oder nicht. Oder zu glauben, dass es zwar erlaubt ist, aber real bestimmt nicht passiert.
Aber die Tatsache an sich abzustreiten, dass es zumindest zulässig und vom Gesetzgeber so vorgesehen ist, ergibt für mich keinen Sinn.
Nährwert und Verdaulichkeit sind dabei übrigens keine Prüfkriterien, weil es sich um eine reine Unschädlichkeitsprüfung handelt. Ist Risiko ausgeschlossen, ist es zufallungsfahig.
Rest obliegt dann dem Verarbeiter.