Wenn man weiß, wo der Hund hingehört, ist es streng genommen kein "Fundtier"mehr. Ein Fundtier ist ein Tier mit unbekanntem Halter.
Tierheime sind keine Straf- oder Erziehungsinstanz für Halter, sondern Schutzorte für Tiere.
Der eigentliche Leidtragende ist doch der Hund, der offenbar regelmäßig sich selbst überlassen wird. Er kann nichts für das Verhalten seiner Halter – und sollte dafür auch nicht büßen müssen.
Definition Fundtier laut Wikipedia: "Ein Fundtier oder ein Findeltier (Schweiz) ist ein Haus- oder Nutztier, das niemand besitzt, welches aber nicht herrenlos ist." Zum Zeitpunkt des Auffindens ist es damit ein Fundtier,oder? Somit ist das Tierheim zuständig. Ich finde niegendwo Infos, ob und wie oft ich als Bürger verpflichtet bin, einen freilaufenden Hund, der mich belästigt zum Halter zurück zu bringen. Woher weißt du, dass eine Ansprache durch ein Tierheim, insbesondere wenn noch Kosten entstehen, nicht hilft? Bei mehrfacher Verbringung ins Tierheim kommt es vielleicht auch zu weiteren- eventuell dem Wohle des Hundes sogar förderlichen- behördlichen Schritten. Der Hund und die Mitmenschen werden doch wissentlich durch den Halter einer Gefährdung ausgesetzt ( Autoverkehr, Menschen, die Angst vor freilaufenden Hunden haben).