Definition Fundtier laut Wikipedia: "Ein Fundtier oder ein Findeltier (Schweiz) ist ein Haus- oder Nutztier, das niemand besitzt, welches aber nicht herrenlos ist." Zum Zeitpunkt des Auffindens ist es damit ein Fundtier,oder? Somit ist das Tierheim zuständig. Ich finde niegendwo Infos, ob und wie oft ich als Bürger verpflichtet bin, einen freilaufenden Hund, der mich belästigt zum Halter zurück zu bringen. Woher weißt du, dass eine Ansprache durch ein Tierheim, insbesondere wenn noch Kosten entstehen, nicht hilft? Bei mehrfacher Verbringung ins Tierheim kommt es vielleicht auch zu weiteren- eventuell dem Wohle des Hundes sogar förderlichen- behördlichen Schritten. Der Hund und die Mitmenschen werden doch wissentlich durch den Halter einer Gefährdung ausgesetzt ( Autoverkehr, Menschen, die Angst vor freilaufenden Hunden haben).
§ 965 BGB - Einzelnorm https://share.google/gX9FLIAvUh3hzEYgK
Hier findest du die Infos..
"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 965 Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht."
"Verhältnismäßigkeit: Verwaltungsrechtlich gilt das Übermaßverbot. Die Behörde (oder der Bürger als "Helfender") muss das mildeste Mittel wählen. Das mildeste Mittel ist die direkte Rückgabe an den bekannten Halter, nicht die Einweisung ins Tierheim (was Kosten für die Allgemeinheit/den Halter verursacht)."
"683 BGB (Ersatz von Aufwendungen): Sie bekommen Kosten (z. B. Fahrtkosten) nur ersetzt, wenn die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem Willen des Halters entspricht.
Rechtliche Bewertung: Einem Halter das Tier ins Tierheim zu bringen, obwohl man ihn einfach anrufen könnte, entspricht nicht seinem mutmaßlichen Willen. Damit handeln Sie auf eigenes finanzielles Risiko."
Unabhängig von der Rechtslage finde ich das auch menschlich völlig daneben.
Meiner Meinung nach sollte Kommunikation der erste Weg sein. Den Halter direkt anzusprechen, auf das Problem hinzuweisen und gemeinsam eine Lösung zu finden, ist immer besser, als den Hund einfach ins Tierheim zu bringen.
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