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Manuela
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Anzahl der Antworten 26
zuletzt 16. Okt.

🐾 Tierhalteverbote – konsequent genug durchgesetzt und kontrolliert?

In der Schweiz können Tierhalteverbote ausgesprochen werden, die landesweit gelten. Doch wie wirksam sind solche Verbote, wenn ihre Einhaltung nicht ausreichend kontrolliert oder sie nicht konsequent durchgesetzt werden?

Ein aktueller Fall aus dem Kanton Aargau wirft für mich genau diese Frage auf.

Im Fricktal wurden kürzlich 53 Tiere, darunter 40 Hunde und 13 Pferde, vom Veterinärdienst beschlagnahmt. Gegen die Halterin bestand bereits seit Februar 2026 ein umfassendes Tierhalteverbot. Dennoch befanden sich die Tiere Monate später weiterhin in ihrer Obhut.
Die Behörden stellten erneut erhebliche Mängel in der Tierhaltung fest.

Natürlich kennen wir als Aussenstehende nicht sämtliche Hintergründe, rechtlichen Abläufe und behördlichen Möglichkeiten. Auch die betroffene Tierhalterin hat ihre eigene Sicht auf die Ereignisse.

Dennoch stellt sich für mich eine grundsätzliche Frage:

Was nützt ein Tierhalteverbot, wenn Tiere möglicherweise weiterhin über Monate unter tierschutzwidrigen Bedingungen leben müssen?

Mich würde interessieren, wie ihr darüber denkt:

🐾 Werden Tierhalteverbote eurer Meinung nach konsequent genug kontrolliert und durchgesetzt?

🐾 Braucht es schnellere Eingriffsmöglichkeiten oder strengere Kontrollen?

🐾 Oder sind die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ausreichend und das eigentliche Problem liegt bei deren Umsetzung?

🐾 Wie lässt sich dabei ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Tierschutz, Rechtsstaatlichkeit und den Rechten der betroffenen Tierhalter finden?

Ich wünsche mir ausdrücklich eine sachliche Diskussion. Mir geht es weder um eine Vorverurteilung einzelner Personen noch um pauschale Kritik an den Veterinärämtern.

Es geht mir vielmehr um die Frage, ob unsere bestehenden Schutzmassnahmen tatsächlich ausreichen, um Tiere wirksam vor Vernachlässigung und Leid zu schützen.
Wie seht ihr das?


1. Beschlagnahmung

https://www.20min.ch/de/story/zu-wenig-futter-veterinaeramt-beschlagnahmt-13-pferde-und-40-hunde-von-hof-103648828?utm_source=chatgpt.com

2. Tierhalterin wehrt sich nach Beschlagnahmung

https://www.20min.ch/de/story/tierhalterin-aus-dem-fricktal-wehrt-sich-nach-beschlagnahmung-103649172

Und hier noch eine besonders gute Ergänzung: die offizielle Medienmitteilung des Kantons Aargau, auf der die Berichterstattung beruht.
Offizielle Stellungnahme des Veterinärdienstes Aargau

https://www.ag.ch/de/medien/medienmitteilungen?mm=veterinaerdienst-beschlagnahmt-13-pferde-und-40-hunde-auf-hof-cedaf477-acc3-4d16-9195-cdd11205f838_de&utm_source=chatgpt.com
 
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Katharina
16. Okt. 12:27
Gibt es ja in Deutschland auch aber leider werden sie viel zu spät ausgesprochen. Und kontrolliert auch nicht wirklich. Mein Mann wurde von einem Hund gebissen. Es stellte sich raus das der Halter ein Tierhalteverbot hat unter anderem weil sein Pferd in Boden eingebrochen ist und er es einfach über Tage dort verenden lassen hat. Und weil einige Listenhunde die er gehalten hat schlimme Beisvorfälle gebracht haben. Außerdem hat er die Hunde unter schlimmsten Bedingungen gehalten und sie grundsätzlich Streunern lassen. Nun nachdem mein Mann dann gebissen wurde und dann mal wieder eine Kontrolle anstand weil der Hund von der Polizei eingefangen wurde, stellte sich raus, dass wieder 7 Hunde auf dem Grundstück unter schlimmen Bedingungen lebten. Geschert hat sich keiner drum.
Ich selber rettete drei Hunde aus einem Gewölbekeller. Alle waren kurz vor dem Hunger bzw. Durstot. Einer der Hunde hatte schlimmste Verletzungen in Form von Knochenbrüchen. Als ich es anzeigte wurde bei den Leuten ein Tierhalteverbot für Hunde ausgesprochen. Drei Schafe lebten weiterhin auf zwei qm . Die Nachbarn versorgten sie mit Wasser und Heu notdürftig Irgendwann ist auchcein Schafe elendig eingegangen. Die anderen zwei mussten dann geimpft und bemarkt werden das war dann wohl zu viel für die Leute da waren die Schafe dann weg. Als der Druck auf die Leute größer wurde haben sie bei Nacht und Nebel das Haus verlassen. Zurück blieben Hühner, Ratten und zwei halb verhungerte Pferde Ich hab die Frau 500 km entfernt wieder über Facebook entdeckt. Und sie ist weiter Pflegefamilie für Hunde. Hat mehrere Hunde und wieder Pferde. Auf Anfrage beim Veterinäramt konnten sie nichts mehr machen weil andere Landkreis….
Also ich könnte einige Geschichten erzählen schön das es so eingesetzt gibt aber es bringt nur leider so gut wie nichts….
 
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Manuela
16. Okt. 14:02
Gibt es ja in Deutschland auch aber leider werden sie viel zu spät ausgesprochen. Und kontrolliert auch nicht wirklich. Mein Mann wurde von einem Hund gebissen. Es stellte sich raus das der Halter ein Tierhalteverbot hat unter anderem weil sein Pferd in Boden eingebrochen ist und er es einfach über Tage dort verenden lassen hat. Und weil einige Listenhunde die er gehalten hat schlimme Beisvorfälle gebracht haben. Außerdem hat er die Hunde unter schlimmsten Bedingungen gehalten und sie grundsätzlich Streunern lassen. Nun nachdem mein Mann dann gebissen wurde und dann mal wieder eine Kontrolle anstand weil der Hund von der Polizei eingefangen wurde, stellte sich raus, dass wieder 7 Hunde auf dem Grundstück unter schlimmen Bedingungen lebten. Geschert hat sich keiner drum. Ich selber rettete drei Hunde aus einem Gewölbekeller. Alle waren kurz vor dem Hunger bzw. Durstot. Einer der Hunde hatte schlimmste Verletzungen in Form von Knochenbrüchen. Als ich es anzeigte wurde bei den Leuten ein Tierhalteverbot für Hunde ausgesprochen. Drei Schafe lebten weiterhin auf zwei qm . Die Nachbarn versorgten sie mit Wasser und Heu notdürftig Irgendwann ist auchcein Schafe elendig eingegangen. Die anderen zwei mussten dann geimpft und bemarkt werden das war dann wohl zu viel für die Leute da waren die Schafe dann weg. Als der Druck auf die Leute größer wurde haben sie bei Nacht und Nebel das Haus verlassen. Zurück blieben Hühner, Ratten und zwei halb verhungerte Pferde Ich hab die Frau 500 km entfernt wieder über Facebook entdeckt. Und sie ist weiter Pflegefamilie für Hunde. Hat mehrere Hunde und wieder Pferde. Auf Anfrage beim Veterinäramt konnten sie nichts mehr machen weil andere Landkreis…. Also ich könnte einige Geschichten erzählen schön das es so eingesetzt gibt aber es bringt nur leider so gut wie nichts….
Liebe Katharina,
vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag und dass du deine Erfahrungen mit uns teilst.
Was du schilderst, ist wirklich erschütternd. Besonders nachdenklich macht mich, dass offenbar selbst nach behördlichen Eingriffen erneut Tiere unter schlechten Bedingungen gehalten werden konnten.
Genau das ist der Punkt, über den ich mit diesem Beitrag diskutieren möchte.
Es geht mir weniger darum, immer strengere Gesetze oder härtere Strafen zu fordern, sondern vielmehr um die Frage, wie wirksam die bereits bestehenden Massnahmen tatsächlich sind.
Natürlich müssen Behörden rechtsstaatliche Verfahren einhalten. Und nicht jede ausbleibende Massnahme bedeutet automatisch, dass sie untätig geblieben sind.
Aber wenn Tiere trotz bekannter Missstände immer wieder leiden müssen, stellt sich für mich schon die Frage, ob unsere Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten ausreichen.
Besonders interessieren würde mich bei deinen Schilderungen, ob die ausgesprochenen Tierhalteverbote zeitlich befristet oder auf bestimmte Tierarten beschränkt waren. Das könnte erklären, weshalb manche Menschen später wieder Tiere halten dürfen.
Denn eines sollte doch unser gemeinsames Ziel sein: Tiere wirksam zu schützen, bevor sie erneut zu Opfern werden.
Vielen Dank nochmals für deinen Beitrag! 🐾
 
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Katharina
16. Okt. 16:09
Liebe Katharina, vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag und dass du deine Erfahrungen mit uns teilst. Was du schilderst, ist wirklich erschütternd. Besonders nachdenklich macht mich, dass offenbar selbst nach behördlichen Eingriffen erneut Tiere unter schlechten Bedingungen gehalten werden konnten. Genau das ist der Punkt, über den ich mit diesem Beitrag diskutieren möchte. Es geht mir weniger darum, immer strengere Gesetze oder härtere Strafen zu fordern, sondern vielmehr um die Frage, wie wirksam die bereits bestehenden Massnahmen tatsächlich sind. Natürlich müssen Behörden rechtsstaatliche Verfahren einhalten. Und nicht jede ausbleibende Massnahme bedeutet automatisch, dass sie untätig geblieben sind. Aber wenn Tiere trotz bekannter Missstände immer wieder leiden müssen, stellt sich für mich schon die Frage, ob unsere Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten ausreichen. Besonders interessieren würde mich bei deinen Schilderungen, ob die ausgesprochenen Tierhalteverbote zeitlich befristet oder auf bestimmte Tierarten beschränkt waren. Das könnte erklären, weshalb manche Menschen später wieder Tiere halten dürfen. Denn eines sollte doch unser gemeinsames Ziel sein: Tiere wirksam zu schützen, bevor sie erneut zu Opfern werden. Vielen Dank nochmals für deinen Beitrag! 🐾
Also was in dem zweiten Fall mit den Hunden im Keller und den Schafen usw war: sie wurden mehrfach beim Veterinäramt gemeldet. Mir selber sagte man auch, dass sie kein Recht haben einfach ins Haus zu gehen. Sie waren Vorort und das Haus war gepflegt ( ja die Frau hatte einen Putzzwang) aber die Hunde die sie zu Gesicht bekamen ( vier Kleinsthunde) waren in einem gepflegten Zustand. Da sie das Haus nicht einfach betreten dürfen konnten sie natürlich über die Hunde im Keller nichts ermitteln genauso über die Schafe und Hühner im hinteren Garten. Erst als Nachbarn Fotos machten konnten sie zu den Schafen aber auch nur weil die Schafe keinen Ohrmarken hatten. Über die Pferde die wo anders standen wussten sie erstmal gar nichts. Und dann kam ja der Landkreiswechsel. Ich finde an diesem Beispiel sieht man wieviel Dedektivarbeit ja dahinter steckt. Kein Amt kann das leisten. Im Grunde funktioniert es nur über Meldungen von Nachbarn usw. Aber da sind dem Amt ja immer noch alle Hände gebunden. Also es ist sehr sehr schwer das gesetzt da anzuwenden wo es nötig ist. Weil eben vieles im privaten Raum geschieht und der ist eben sehr geschützt bei uns. Und sobald ein Landkreis gewechselt wird ist eh das meiste vorbei.
Ob die zeitlich befristet waren weiß ich in dem Fall nicht. Beim Ersteren Fall weiß ich das ein verbot for Hunde und Pferde feststand. Aber es den Halter nicht gehindert hat weiter Hunde zu halten.
 
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Mia Sophie
16. Okt. 16:38
Es wird nicht streng genug kontrolliert. Das Problem ist aber auch dass die Gesetze oft nur sehr locker formuliert.
 
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Mia Sophie
16. Okt. 16:38
Es wird nicht streng genug kontrolliert. Das Problem ist aber auch dass die Gesetze oft nur sehr locker formuliert.
Aber besonders die Umsetzung ist das Problem
 
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Sonja
16. Okt. 16:42
Ich bin für eine Liste, ähnlich dem Führungszeugnis oder der Schufa.
Jeder eingetragener Züchter und Tierschutz-Vereine/Organisationen müssten darauf zugreifen können, damit kein Tier in falsche Hände gerät. Da würden schon viele durch das Raster fallen.
Ich kann theoretisch die Kontrolle (falls es eine gibt) in einer fremden Wohnung durchziehen, während sich bei mir die Tiere stapeln und ich ein TH-Verbot habe.
Leider steht bei uns der Datenschutz an oberster Stelle.
 
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Manuela
16. Okt. 17:15
Also was in dem zweiten Fall mit den Hunden im Keller und den Schafen usw war: sie wurden mehrfach beim Veterinäramt gemeldet. Mir selber sagte man auch, dass sie kein Recht haben einfach ins Haus zu gehen. Sie waren Vorort und das Haus war gepflegt ( ja die Frau hatte einen Putzzwang) aber die Hunde die sie zu Gesicht bekamen ( vier Kleinsthunde) waren in einem gepflegten Zustand. Da sie das Haus nicht einfach betreten dürfen konnten sie natürlich über die Hunde im Keller nichts ermitteln genauso über die Schafe und Hühner im hinteren Garten. Erst als Nachbarn Fotos machten konnten sie zu den Schafen aber auch nur weil die Schafe keinen Ohrmarken hatten. Über die Pferde die wo anders standen wussten sie erstmal gar nichts. Und dann kam ja der Landkreiswechsel. Ich finde an diesem Beispiel sieht man wieviel Dedektivarbeit ja dahinter steckt. Kein Amt kann das leisten. Im Grunde funktioniert es nur über Meldungen von Nachbarn usw. Aber da sind dem Amt ja immer noch alle Hände gebunden. Also es ist sehr sehr schwer das gesetzt da anzuwenden wo es nötig ist. Weil eben vieles im privaten Raum geschieht und der ist eben sehr geschützt bei uns. Und sobald ein Landkreis gewechselt wird ist eh das meiste vorbei. Ob die zeitlich befristet waren weiß ich in dem Fall nicht. Beim Ersteren Fall weiß ich das ein verbot for Hunde und Pferde feststand. Aber es den Halter nicht gehindert hat weiter Hunde zu halten.
Liebe Katharina,
vielen Dank für deine ausführliche Erklärung!
Du sprichst damit einen wichtigen Punkt an, den man bei solchen Diskussionen leicht übersieht: Die Veterinärämter können nicht einfach nach Belieben kontrollieren, sondern müssen sich an gesetzliche Vorgaben halten.
Und das ist in einem Rechtsstaat grundsätzlich auch richtig so.
Deine Beispiele zeigen aber, wie schwierig es dadurch werden kann, Tiere wirksam zu schützen, insbesondere wenn Missstände bewusst verborgen werden.
Besonders interessant finde ich deinen Hinweis auf den Landkreiswechsel. Ein bestehendes Tierhalteverbot verliert dadurch zwar nicht automatisch seine Gültigkeit, aber offenbar kann es bei der Weitergabe von Informationen und der Kontrolle erhebliche praktische Schwierigkeiten geben.
Vielleicht liegt genau hier ein wichtiger Ansatzpunkt: weniger bei immer strengeren Gesetzen, sondern bei einer besseren Zusammenarbeit der Behörden, einem zuverlässigen Informationsaustausch und ausreichenden personellen Ressourcen.
In der Schweiz gibt es beispielsweise ein nationales Informationssystem, über das die zuständigen Behörden Informationen zu Tierhalteverboten austauschen können. Aber auch ein solches System ersetzt natürlich keine Kontrollen vor Ort.
Letztlich stellt sich für mich die Frage, wie wir den berechtigten Schutz der Privatsphäre mit einem wirksamen Tierschutz vereinbaren können.
Denn beides hat in einem Rechtsstaat seinen Platz.
Danke dir nochmals für deine Erfahrungen. Sie zeigen sehr anschaulich, wie komplex das Thema tatsächlich ist!
 
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Manuela
16. Okt. 17:17
Ich bin für eine Liste, ähnlich dem Führungszeugnis oder der Schufa. Jeder eingetragener Züchter und Tierschutz-Vereine/Organisationen müssten darauf zugreifen können, damit kein Tier in falsche Hände gerät. Da würden schon viele durch das Raster fallen. Ich kann theoretisch die Kontrolle (falls es eine gibt) in einer fremden Wohnung durchziehen, während sich bei mir die Tiere stapeln und ich ein TH-Verbot habe. Leider steht bei uns der Datenschutz an oberster Stelle.
Liebe Sonja,
deinen Vorschlag finde ich sehr interessant, gerade weil er nicht erst bei der Kontrolle ansetzt, sondern bereits bei der Vermittlung von Tieren.
In der Schweiz gibt es mit ASAN bereits ein nationales Informationssystem für die Veterinärbehörden, in dem auch Tierhalteverbote erfasst werden können.
Deine Idee geht allerdings einen Schritt weiter: Auch Züchter und Tierschutzorganisationen sollen überprüfen können, ob gegen einen Interessenten ein Tierhalteverbot besteht.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine solche Überprüfung durchaus sinnvoll wäre. Allerdings müsste dafür nicht unbedingt eine öffentlich einsehbare Liste geschaffen werden.
Vielleicht wäre ein System denkbar, bei dem berechtigte Stellen lediglich eine Rückmeldung erhalten, ob ein rechtskräftiges Tierhalteverbot vorliegt, ohne weitere persönliche Informationen einzusehen.
So liesse sich möglicherweise der Tierschutz verbessern, ohne den Datenschutz grundsätzlich auszuhebeln.
Mich würde interessieren, ob du dir eher ein öffentliches Register oder eine solche eingeschränkte Abfragemöglichkeit vorstellst.
Danke für deinen konstruktiven Vorschlag!
 
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Manuela
16. Okt. 17:19
Aber besonders die Umsetzung ist das Problem
Liebe Mia Sophie,
ich denke, mit deinem Hinweis auf die Umsetzung sprichst du einen ganz wesentlichen Punkt an.
Denn selbst die strengsten Gesetze helfen wenig, wenn ihre Einhaltung nicht ausreichend kontrolliert oder Verstösse nicht konsequent verfolgt werden können.
Bei deiner Aussage, dass die Gesetze häufig zu locker formuliert seien, würde mich allerdings interessieren, welche konkreten Regelungen du meinst.
Ich frage deshalb, weil wir unterscheiden sollten, ob tatsächlich gesetzliche Grundlagen fehlen oder ob bestehende Möglichkeiten aus rechtlichen, personellen oder organisatorischen Gründen nicht ausreichend genutzt werden können.
Das sind aus meiner Sicht zwei unterschiedliche Probleme, die auch unterschiedliche Lösungen erfordern würden.
Danke für deine Gedanken! 🙏
 
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Lena
16. Okt. 18:06
Liebe Sonja, deinen Vorschlag finde ich sehr interessant, gerade weil er nicht erst bei der Kontrolle ansetzt, sondern bereits bei der Vermittlung von Tieren. In der Schweiz gibt es mit ASAN bereits ein nationales Informationssystem für die Veterinärbehörden, in dem auch Tierhalteverbote erfasst werden können. Deine Idee geht allerdings einen Schritt weiter: Auch Züchter und Tierschutzorganisationen sollen überprüfen können, ob gegen einen Interessenten ein Tierhalteverbot besteht. Ich könnte mir vorstellen, dass eine solche Überprüfung durchaus sinnvoll wäre. Allerdings müsste dafür nicht unbedingt eine öffentlich einsehbare Liste geschaffen werden. Vielleicht wäre ein System denkbar, bei dem berechtigte Stellen lediglich eine Rückmeldung erhalten, ob ein rechtskräftiges Tierhalteverbot vorliegt, ohne weitere persönliche Informationen einzusehen. So liesse sich möglicherweise der Tierschutz verbessern, ohne den Datenschutz grundsätzlich auszuhebeln. Mich würde interessieren, ob du dir eher ein öffentliches Register oder eine solche eingeschränkte Abfragemöglichkeit vorstellst. Danke für deinen konstruktiven Vorschlag!
Vielleicht wäre quasi eine verpflichtende Unbedenklichkeitsbescheinigung leichter und günstiger umzusetzen.

Per Gesetz müsste diese vor Tiervermittlung vorgelegt werden, sonst darf ein Tier nicht vermittelt werden.

Diese Bescheinigung muss der Erwerber selber bei zuständiger Stelle besorgen, aber unbedingt leicht zugänglich machen. Paar Mausklicks (Identifikationsverfahren mit Perso oder so) und ein entsprechendes PDF wird erstellt (kann versendet und ausgedruckt werden).