München mit Hund

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Hundesteuer in München

Die jährliche Steuer beträgt 100 Euro pro Hund. Für Kampfhunde liegt die Steuer bei 800 Euro pro Jahr. Unter bestimmten Bedingungen kann eine Befreiung von der Hundesteuer beantragt werden.

Vorschriften für Hundehalter in München

Verbot für alle Hunde
Hunde dürfen folgende Bereiche nicht betreten:

  • Kinderspielplätze
  • Flächen städtischer Grünanlagen, gekennzeichnet durch grüne Poller, Spiel- und Liegewiesen sowie Zieranlagen und Biotopflächen
  • Bade- und Liegebereiche der Freibadgelände, inklusive Badeseen (ganzjährig)
  • Theresienwiese während des Oktoberfestes und Frühlingsfestes (auf dem Festgelände)

Genrelle Leinenpflicht
Im gesamten Westpark und auf den Wegen städtischer Grünanlagen innerhalb der Bereiche, die durch grüne Poller mit durchgestrichenem Hundesymbol gekennzeichnet sind, gilt eine generelle Leinenpflicht.

Leinenpflicht für große, erwachsene Hunde (ab 12 Monaten)
Diese Regelung gilt in folgenden Bereichen:

  • Innenstadt innerhalb des Altstadtrings
  • Fußgängerzonen
  • Verkehrsberuhigte Bereiche
  • Öffentliche Veranstaltungen, Märkte, Feste und Versammlungen im Freien
  • Unmittelbare Nähe von Kinderspielplätzen (auf Kinderspielplätzen gilt ein absolutes Betretungsverbot)
  • Öffentliche Verkehrsmittel und Bahnhöfe (einschließlich Zwischengeschosse und Bahnsteige)
Wo in der Hundeverordnung, anderen Satzungen, Verordnungen oder Regelwerken sowie in den Nutzungsverordnungen von Betreibern oder Eigentümern (wie Schlosspark Nymphenburg, Englischer Garten) nichts anderes festgelegt ist, dürfen Hunde im Stadtgebiet auch ohne Leine geführt werden.

Leinenpflicht für Kampfhunde:
Für Kampfhunde ohne gültiges Negativzeugnis gilt immer eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

Hundeführerschein in München

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