Hundesteuer in Karlsruhe
Die Hundesteuer in Karlsruhe beträgt jährlich:- Für jeden Hund (Ersthund und weitere Hunde): 132,00 Euro
- Zwingersteuer: 264,00 Euro
Vorschriften für Hundehalter in Karlsruhe
Freilauf
Auf den ausgewiesenen Hundeauslaufflächen dürfen Hunde ohne Leine rennen und spielen. Hunde dürfen jedoch nur dann frei laufen, wenn die führende Person jederzeit bestimmend auf das Tier einwirken kann. Verschmutzungen durch Hundekot müssen auch auf den Hundeauslaufflächen entfernt werden. Hundehalter sollten Rücksicht auf angrenzenden Rad- und Fußverkehr nehmen.
Leinenpflicht
Hunde müssen immer so geführt werden, dass von ihnen keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgeht. Die Leinenpflicht gilt in folgenden Bereichen:
- Fußgängerzonen und Fußgängerunterführungen
- Verkehrsberuhigte Bereiche
- Öffentliche Anlagen (außer Hundeauslaufflächen)
- Öffentliche Verkehrsmittel und Haltestellen
- Öffentliche Gehwege vor Schulen und Kindergärten
- Treppenhäuser und andere gemeinsam genutzte Räume in Mehrfamilienhäusern oder Gebäuden mit öffentlichem Besucherverkehr
- Öffentliche Menschenansammlungen, Feste und sonstige Veranstaltungen