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Dogorama
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zuletzt 29. Apr.

Das geht doch zu weit, oder?! 😱 HAIRLESS / HIPPO BULLYS

In den sozialen Medien sind wir auf eine bedenkliche Modezucht von American Bullys aufmerksam geworden: die Hairless (haarlosen) American Bullys, auch Hippo Bullys genannt. Wenn man tiefer in die Materie eintaucht, stellen sich einige Fragen, die wir mit euch besprechen möchten. 🤔 Was steckt hinter der Haarlosigkeit? ⁃ Die Haarlosigkeit dieser Hunde entsteht durch eine genetische Mutation, die nicht nur das Fell betrifft, sondern auch Auswirkungen auf andere Körperfunktionen haben kann. ⁃ Leider sind diese Hunde oft mit gesundheitlichen Problemen wie Hautirritationen und Zahnfehlbildungen konfrontiert. ⁃ In manchen Fällen sind diese Zuchtlinien sogar mit schwerwiegenden genetischen Risiken behaftet, die zu Welpen führen können, die im Mutterleib versterben. 😔 Auf den Screenshots, welche wir aus Reels des Instagram-Accounts @hippobully aufgenommen haben, sieht man die bedenkliche Zucht, dazu häufig noch kupierte Ohren... In den Beschreibung wird gesagt, wie wunderschön diese Hunde seien. Was bedeutet das für die Zucht? Viele Züchter:innen, die auf diese Hunde setzen, tun dies aufgrund der Nachfrage nach etwas "Besonderem" – einem Hund, der anders aussieht als der Rest. Aber dabei stellen sich berechtigte ethische Fragen: ⁃ Was passiert, wenn Schönheit über das Wohl der Tiere gestellt wird? ⁃ Und wie viel Verantwortung tragen Züchter:innen für die Gesundheit ihrer Tiere, wenn sie solche Merkmale in den Vordergrund stellen? ⁃ Sollte die Zucht dieser Tiere verboten werden, wenn die Gesundheit der Hunde auf dem Spiel steht? ⁃ Wie steht ihr zu dieser Modezucht? Sollten solche Trendzuchten stärker hinterfragt werden? Hier geht's zum Blogartikel: 👇 https://dogorama.app/de-de/blog/schoenheit-um-jeden-preis-die-schattenseiten-der-haarlosen-american-bully/
 
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Gabi
5. Apr. 11:38
Voll krank wer so was züchtet und so was kauft.
 
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Stefan
5. Apr. 11:39
Nun, was diese Qualzucht anbelangt, werfen wir doch Mal einen Blick ins Tierschutzgesetz und finden dort die Antworten. (Fazit: der Scheiß gehört angezeigt und verboten)

---

Auszug aus dem Tierschutzgesetz (TierSchG), Stand 5. April 2025*

§ 1
[...] Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

---

§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. [...]

---

§11
(1) Wer
[...]
gewerbsmäßig, außer in den Fällen der Nummer 1,
a)
Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, züchten oder halten,
b)
mit Wirbeltieren handeln,
[...]
d) Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen,
[...]
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

[...]

(5) Mit der Ausübung der Tätigkeit nach Absatz 1 Satz 1 darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Die zuständige Behörde entscheidet schriftlich oder elektronisch über den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Eingang des Antrags.
---

§ 11b
(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung

1.
bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder

2.
bei den Nachkommen

a)
mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten,

b)
jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder

c)
die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.

---

§ 18
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt,
[...]
22.
Wirbeltiere entgegen § 11b Abs. 1 züchtet oder durch biotechnische Maßnahmen verändert,

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, einem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.

---

* Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
heute archiviert: http://web.archive.org/web/20250403212559/https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
 
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Michael
5. Apr. 11:40
Da erübrigt sich jegliche Diskussion.
 
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Sylvia
5. Apr. 11:41
Warum schon wieder einen Eingriff in die Schöpfung ? Wenn der Mensch den Tieren endlich mal was Gutes tun würde, dann würde er so einen Murks lassen!
Wenn demnächst Hunde mit nur einem Vorder- und einem Hinterbein modisch aktuell gefunden werden, dann werden Lebewesen so gezüchtet ?
Oh mein Gott, in welcher Welt lebe ich hier ?
Ich persönlich möchte keinen Modehund - ich möchte einen gesunden und glücklichen Hund.
 
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Doro
5. Apr. 11:42
....und dann noch kupierte Ohren ! 😡 Das sagt doch schon alles aus
 
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Katrin
5. Apr. 11:42
Es geht nicht nur um dieses massiv negative Beispiel. Warum muss in alles, auch in scheinbar gesunde Rassen, der Merle Faktor rein gezüchtet werden? Oder alles verdoodelt werden? Und alles besonders Klein, oder besonders Silber, oder was auch immer?!🤔 Ach ja, weil wir Menschen ein dummes Pack sind, dem die Optik wichtiger ist als ein gesundes, langes und schmerzfreies Leben für "den besten Freund des Menschen". 🥺
So ist es. Vermehrer versauen dadurch das Leben sehr vieler Hunde. Aber es wird vermehrt was gewünscht wird. Auch hier ploppen täglich auf der PW stolze Beiträge mit der frisch angeschafften Qualzucht auf. Nicht so extrem wie die Hippo Bullys aber offensichtlich eine Qualzucht. Ganz vorne dabei die brachyzephalen Rassen. Trotz massenhafter Aufklärung.

Es wäre schon wenn unter solchen Beiträgen ähnliches entsetzen herrschen würde wie hier im Thread. Qualzucht bleibt Qualzucht,egal in welcher Form. Stattdessen liest man Kommentare wie oh wie süß.
 
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Gabi
5. Apr. 11:42
Nun, was diese Qualzucht anbelangt, werfen wir doch Mal einen Blick ins Tierschutzgesetz und finden dort die Antworten. (Fazit: der Scheiß gehört angezeigt und verboten) --- Auszug aus dem Tierschutzgesetz (TierSchG), Stand 5. April 2025* § 1 [...] Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. --- § 6 (1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. [...] --- §11 (1) Wer [...] gewerbsmäßig, außer in den Fällen der Nummer 1, a) Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, züchten oder halten, b) mit Wirbeltieren handeln, [...] d) Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen, [...] will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. [...] (5) Mit der Ausübung der Tätigkeit nach Absatz 1 Satz 1 darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Die zuständige Behörde entscheidet schriftlich oder elektronisch über den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Eingang des Antrags. --- § 11b (1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung 1. bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder 2. bei den Nachkommen a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten, b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder c) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt. --- § 18 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, [...] 22. Wirbeltiere entgegen § 11b Abs. 1 züchtet oder durch biotechnische Maßnahmen verändert, (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, einem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. --- * Quellen: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/ https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html heute archiviert: http://web.archive.org/web/20250403212559/https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
Das Gesetz ist ja nicht schlecht, aber es interessiert auch niemanden wirklich. Sonst würde es einige Qualzuchten nicht geben.
 
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Andrea 🐾🐕❤🐾
5. Apr. 11:42
Das sind keine Hunde mehr, daß sind Monster, Aliens! So furchtbar! 😱 Das hat überhaupt nichts mit guter, gesunder Hundezucht zu tun! Unfassbar! Vermehrerhunde, nur damit die Kasse klingelt! Die Menschen sind noch selber schuld daran! Weil es Menschen gibt, die diese grausame Geschöpfe, noch kaufen und es gut finden.. 🙈 Arme Tiere....😭😡🤮😭
 
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Margarete
5. Apr. 11:42
Ich finde es zum 🤮🤮 was Menschen aus Hunden machen. Zum Beispiel, der englische Basset Hound zu viel Gewicht auf den kurzen Beinen und die extrem hängenden Augenlider. Oder der bildschöne gerade Altdeutsche Schäferhund, daraus wurde mit abfallenden Hinterläufe dadurch Hüftprobleme. Oder die zurückgezüchtete Schnauze des Mops und dadurch massive Atmungsprobleme. Usw. Usw. 😭😭😭😭👎👎👎 Qualzucht gehört verboten. Das ist Tierquälerei.
 
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Dogorama-Mitglied
5. Apr. 11:46
Die sehen ja übel aus 😱