Bei Tierschutzhunden ist es teilweise vertraglich geregelt,dass der Hund kastriert werden muss.
Ich weiß, dieser Passus ist allerdings inzwischen rechtswidrig. Im Grunde soll damit ja nur verhindert werden, dass sich z.B. Mittelmeerkrankheiten vermehren. Allerdings kann man als Hundehalter ja sehr wohl aufpassen, dass sein Hund sich nicht eigenständig vermehr. Anders ist es natürlich, wenn der Hund schon im Ausland kastriert wurde, um eine weitere unkontrollierte Vermehrung zu unterbinden