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Lea
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Anzahl der Antworten 20
zuletzt 10. Sept.

Sachkundenachweis NRW

Hallo :) Wir bekommen Mitte Oktober unseren Berner Sennen Welpen, ab wann sollten wir mit dem Sachkundenachweis starten (wohnen in NRW)? Vielen Dank für die Hilfe.
 
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Wiebke
Beliebteste Antwort
4. Sept. 16:43
Hallo! Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem zukünftigen Berner Sennen Welpen! In Nordrhein-Westfalen (NRW) müssen Hundehalter den Sachkundenachweis für bestimmte Hunderassen gemäß dem Landeshundegesetz erbringen. Für den Berner Sennenhund ist normalerweise kein Sachkundenachweis erforderlich, es sei denn, die Gemeinde, in der Sie wohnen, hat spezielle Regelungen erlassen, die dies verlangen. Um sicherzustellen, dass Sie die genauen Anforderungen in Ihrer Gemeinde kennen, sollten Sie sich direkt an das örtliche Ordnungsamt oder die zuständige Behörde wenden. Sie können Ihnen Informationen darüber geben, ob ein Sachkundenachweis für Ihren Hund erforderlich ist und ab wann Sie damit beginnen sollten. Unabhängig von den gesetzlichen Anforderungen ist es immer eine gute Idee, sich gut auf die Ankunft Ihres Welpen vorzubereiten. Das schließt die frühzeitige Anmeldung beim örtlichen Hunderegister und die Planung von Hundeschulungen und Sozialisierung ein. Je besser Sie vorbereitet sind, desto reibungsloser wird die Integration Ihres Welpen in Ihr Zuhause verlaufen. Viel Freude mit Ihrem neuen Familienmitglied!
Das ist doch überhaupt nicht richtig. Nach § 11 LHundG NRW ist für Hunde über 20kg oder 40cm ein Sachkundenachweis erforderlich. Und darunter fällt ein Berner Sennenhund.
 
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Sonja
3. Sept. 10:21
Am besten gleich, denn der Nachweis sollte mit der Anmeldung und der Bestätigung einer Haftpflicht Versicherung zusammen erfolgen.(Man kann beides zwar nachreichen, bei uns war die Zeitspanne zwei Wochen nach anmeldung , aber wieso aufschieben..😉) Ist am einfachsten, gibt dann keine Probleme und erledigt ist erledigt. 😉 Ich habe den Sachkundenachweis auch ein paar Wochen ehe Rionnag einzog bei einem Tierarzt gemacht. (Termin dafür ausmachen). Die Fragebögen und Lösungsschablone zum üben findest online einfach googeln nach: Sachkundenachweis Hund NRW
 
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Wiebke
3. Sept. 10:23
„Starten“ ist schön gesagt 😅 Ist ja kein Kurs oder so, sondern einfach nur ein kurzer Test beim Tierarzt oder einer anderen Stelle. Am einfachsten ist es, wie schon von Sonja gesagt, wenn du es einfach vor Einzug machst. Ich habe es erst nach Einzug gemacht. Unser Ordnungsamt hat uns nach Anmeldung eine Frist von drei Monaten eingeräumt, aber das ist sicherlich abhängig von der Stadt.
 
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Nikolay
4. Sept. 16:36
Hallo! Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem zukünftigen Berner Sennen Welpen! In Nordrhein-Westfalen (NRW) müssen Hundehalter den Sachkundenachweis für bestimmte Hunderassen gemäß dem Landeshundegesetz erbringen. Für den Berner Sennenhund ist normalerweise kein Sachkundenachweis erforderlich, es sei denn, die Gemeinde, in der Sie wohnen, hat spezielle Regelungen erlassen, die dies verlangen. Um sicherzustellen, dass Sie die genauen Anforderungen in Ihrer Gemeinde kennen, sollten Sie sich direkt an das örtliche Ordnungsamt oder die zuständige Behörde wenden. Sie können Ihnen Informationen darüber geben, ob ein Sachkundenachweis für Ihren Hund erforderlich ist und ab wann Sie damit beginnen sollten. Unabhängig von den gesetzlichen Anforderungen ist es immer eine gute Idee, sich gut auf die Ankunft Ihres Welpen vorzubereiten. Das schließt die frühzeitige Anmeldung beim örtlichen Hunderegister und die Planung von Hundeschulungen und Sozialisierung ein. Je besser Sie vorbereitet sind, desto reibungsloser wird die Integration Ihres Welpen in Ihr Zuhause verlaufen. Viel Freude mit Ihrem neuen Familienmitglied!
 
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Wiebke
4. Sept. 16:43
Hallo! Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem zukünftigen Berner Sennen Welpen! In Nordrhein-Westfalen (NRW) müssen Hundehalter den Sachkundenachweis für bestimmte Hunderassen gemäß dem Landeshundegesetz erbringen. Für den Berner Sennenhund ist normalerweise kein Sachkundenachweis erforderlich, es sei denn, die Gemeinde, in der Sie wohnen, hat spezielle Regelungen erlassen, die dies verlangen. Um sicherzustellen, dass Sie die genauen Anforderungen in Ihrer Gemeinde kennen, sollten Sie sich direkt an das örtliche Ordnungsamt oder die zuständige Behörde wenden. Sie können Ihnen Informationen darüber geben, ob ein Sachkundenachweis für Ihren Hund erforderlich ist und ab wann Sie damit beginnen sollten. Unabhängig von den gesetzlichen Anforderungen ist es immer eine gute Idee, sich gut auf die Ankunft Ihres Welpen vorzubereiten. Das schließt die frühzeitige Anmeldung beim örtlichen Hunderegister und die Planung von Hundeschulungen und Sozialisierung ein. Je besser Sie vorbereitet sind, desto reibungsloser wird die Integration Ihres Welpen in Ihr Zuhause verlaufen. Viel Freude mit Ihrem neuen Familienmitglied!
Das ist doch überhaupt nicht richtig. Nach § 11 LHundG NRW ist für Hunde über 20kg oder 40cm ein Sachkundenachweis erforderlich. Und darunter fällt ein Berner Sennenhund.
 
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Dogorama-Mitglied
4. Sept. 17:30
„Starten“ ist schön gesagt 😅 Ist ja kein Kurs oder so, sondern einfach nur ein kurzer Test beim Tierarzt oder einer anderen Stelle. Am einfachsten ist es, wie schon von Sonja gesagt, wenn du es einfach vor Einzug machst. Ich habe es erst nach Einzug gemacht. Unser Ordnungsamt hat uns nach Anmeldung eine Frist von drei Monaten eingeräumt, aber das ist sicherlich abhängig von der Stadt.
Für die Vorbereitung auf den praktischen Teil kann man tatsächlich Kurse belegen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob der praktische Teil in NRW verpflichtend oder freiwillig ist oder ob die theoretische Prüfung ausreicht.
 
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Dogorama-Mitglied
4. Sept. 17:33
Für die Vorbereitung auf den praktischen Teil kann man tatsächlich Kurse belegen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob der praktische Teil in NRW verpflichtend oder freiwillig ist oder ob die theoretische Prüfung ausreicht.
Die "Sachkunde" für 20/40 Hunde in NRW ist ein reiner Multiple-Choice-Test, dessen Antworten man am Besten auswendig lernt, weil sie teilweise völlig neben modernen Erkenntnissen liegen... Das Ganze hat nichts mit einem Hundeführerschein oder der richtigen Sachkunde gem. TSchG zu tun....
 
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Wiebke
4. Sept. 19:20
Die "Sachkunde" für 20/40 Hunde in NRW ist ein reiner Multiple-Choice-Test, dessen Antworten man am Besten auswendig lernt, weil sie teilweise völlig neben modernen Erkenntnissen liegen... Das Ganze hat nichts mit einem Hundeführerschein oder der richtigen Sachkunde gem. TSchG zu tun....
Genau. Tatsächlich einfach eine lächerliche Pflichtveranstaltung 😋
 
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Dogorama-Mitglied
4. Sept. 21:31
Die "Sachkunde" für 20/40 Hunde in NRW ist ein reiner Multiple-Choice-Test, dessen Antworten man am Besten auswendig lernt, weil sie teilweise völlig neben modernen Erkenntnissen liegen... Das Ganze hat nichts mit einem Hundeführerschein oder der richtigen Sachkunde gem. TSchG zu tun....
Also gut gemeint, aber nicht gut gemacht 🙄 Das ist ja mal sinnvoll 🤦‍♀️
 
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Sonja
4. Sept. 22:03
Hallo! Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem zukünftigen Berner Sennen Welpen! In Nordrhein-Westfalen (NRW) müssen Hundehalter den Sachkundenachweis für bestimmte Hunderassen gemäß dem Landeshundegesetz erbringen. Für den Berner Sennenhund ist normalerweise kein Sachkundenachweis erforderlich, es sei denn, die Gemeinde, in der Sie wohnen, hat spezielle Regelungen erlassen, die dies verlangen. Um sicherzustellen, dass Sie die genauen Anforderungen in Ihrer Gemeinde kennen, sollten Sie sich direkt an das örtliche Ordnungsamt oder die zuständige Behörde wenden. Sie können Ihnen Informationen darüber geben, ob ein Sachkundenachweis für Ihren Hund erforderlich ist und ab wann Sie damit beginnen sollten. Unabhängig von den gesetzlichen Anforderungen ist es immer eine gute Idee, sich gut auf die Ankunft Ihres Welpen vorzubereiten. Das schließt die frühzeitige Anmeldung beim örtlichen Hunderegister und die Planung von Hundeschulungen und Sozialisierung ein. Je besser Sie vorbereitet sind, desto reibungsloser wird die Integration Ihres Welpen in Ihr Zuhause verlaufen. Viel Freude mit Ihrem neuen Familienmitglied!
Vollkommen falsch .... verzichte in Zukunft bitte auf solche aussagen, resp. Informiere dich besser...!! .Alle Hundebesitzer in NRW deren Hunde ausgewachsen über 40 cm Schulterhöhe und/oder 20 kg wiegen, gelten als "Grosshunde" müssen den 20/40 Sachkundenachweis machen. Dieser muss dem OA vorgelegt werden. "Grosshunde" müssen in NRW auch geschipt und Haftpflichtversichert sein. Alles muss vorgelegt werden, entweder bei Anmeldung oder innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne nach Anmeldung. Wird dies nicht getan ist es eine Ordnungswiedrigkeit welches mit Bußgeld geahndet wird ( bei mehrmaligen nicht nachkommen der Pflicht kann sogar der Hund deswegen beschlagnahmt werden)
 
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Dogorama-Mitglied
4. Sept. 22:08
Vollkommen falsch .... verzichte in Zukunft bitte auf solche aussagen, resp. Informiere dich besser...!! .Alle Hundebesitzer in NRW deren Hunde ausgewachsen über 40 cm Schulterhöhe und/oder 20 kg wiegen, gelten als "Grosshunde" müssen den 20/40 Sachkundenachweis machen. Dieser muss dem OA vorgelegt werden. "Grosshunde" müssen in NRW auch geschipt und Haftpflichtversichert sein. Alles muss vorgelegt werden, entweder bei Anmeldung oder innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne nach Anmeldung. Wird dies nicht getan ist es eine Ordnungswiedrigkeit welches mit Bußgeld geahndet wird ( bei mehrmaligen nicht nachkommen der Pflicht kann sogar der Hund deswegen beschlagnahmt werden)
Vermutlich ist er beim Lesen des NRW Hundegesetzes nur bis Paragraph 6 gekommen, da geht es um den Sachkundenachweis für gefährliche Hunde. Und da taucht der Berner Sennenhund tatsächlich nicht auf. 😉 Macht es natürlich nicht besser, solche falschen Ratschläge zu verbreiten...