Medizinische Indikation kann vieles sein. Es bedeutet letztendlich nichts anderes wie mit ärztlicher Empfehlung. Das reicht von Krankheit zur Mehrhundehaltung bis hin zu für den Halter angenehmer. Grundsätzlich sollte eine Hündin aber erstmal körperlich und geistig ausreifen dürfen. Das wäre dann je nach Rasse mit 2-3 Jahren der Fall.
Das stimmt, da hab ich mit meiner Tierärztin auch mal drüber gesprochen. Und zur Info noch ( das hab ich auch nicht gedacht 🤔), sie meinte, nur weil eine medizinische Indikation besteht, zahlen die Kanken-bzw. OP-Versicherungen das noch lange nicht, auch wenn es so im Vertrag steht. Da kommt es drauf an, welche Indikation und da würden die nur wirklich medizinische Gründe gelten lassen, wie z.B Pyometra und nicht z.B Mehrhundehaltung. Und die würden auch nur bezahlen, wenn auch die Gebärmutter entfernt würde, nur die Eierstöcke „reicht“ nicht. Wie gesagt, dass hat mir meine Tierärztin gesagt, persönliche Erfahrung hab ich da noch nicht mit der Versicherung 🤷🏼♀️.