Im Prinzip bin ich der gleichenMeinung, ausser die Bestimmungen zu Hunden der Liste eins sind wie bei uns in Bayern. Denn hier dürfen auch keine Mischlinge dieser Rassen gehalten werden. Daher würde ich dir raten, sollte eine der fraglichen Rassen beteiligt sein, dich vorab nochmals zu erkundigen. Wobei deine Gina wirklich nicht so aussieht. Ausserdem bin ich mir nicht sicher ob so ein Gentest überhaupt rechtlich aussagekräftig ist.🤔
Also hier in NRW / oder zumindest in unserem Kreis, ist ein Gentest von einem anerkannten Labor rechtsgültig. Ich habe damit selbst eine Erfahrung gemacht : Als Rionnag so ca. ein Jahr alt war bekam ich plötzlich "Post vom Ordnungsamt/Veterinäramt " da ich angeblich einen Wolfshybriden halten würde 🙈 (irgendwer hat mich wohl gemeldet, keine Ahnung weshalb, Rionnag war damals bereits als Northern Inuit Dog gemeldet🤗) Es hiess darin , dass ich Beweise in form von DNA Test und Papiere falls vorhanden vorlegen solle. War ja kein Problem das ich zu dem Welpenpapiere auch ein DNA-Test gehörte... Soviel wie mir bekannt ist gilt das "Liste 1 Haltungsverbot" aber nur für direkte Mischlinge der Gelisteten Rassen also "Hybriden" (Liste 1 Rasse x irgend was), nicht von "Mischlingen von Mischlingen dieser Rassen"