Ich bin da noch nie drauf angesprochen oder kontrolliert worden, daher weiß ich nicht, welche Bedeutung oder Konsequenz das bei einer Kontrolle hätte.
Kalle hat seine Marke an einem Halsband, meistens bin ich aber mit ihm mit Geschirr unterwegs.
Und was interessiert Gemeinde Hassenichtgesehen, ob ich in XY meine Abgaben bezahlt habe.
Bei meinem PKW habe ich auch keinen Nachweis der gezahlten KFZ Steuer dabei.
Auf welcher Grundlage soll denn da der Hindesteuernachweis geführt werden?
Ich habe allerdings einen in NRW registrierungspflichtigen Hund (>20kg/40cm), da habe ich vom Ordnungsamt (hat aber nix mit Hundesteuer zu tun) eine Art „Ausweis“ bekommen nach Einreichung Sachkundenachweis, Haftpflichtnachweis und Gebührenerhebung. Der sollte mitgeführt werden. Habe ich aber auch nicht dabei und ich meine, es gibt keine Verordnung, die das Nicht-Mitführen mit einem Bußgeld oÄ belegt.