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Sabrina
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 37
zuletzt 30. März

Widerspruch bei der Versicherung einlegen?!?

Hallo. Meine Hündin wurde operiert. Es wurde geschnitten, entfernt ,genäht. Nun will die Ülzener Versicherung nicht bezahlen. Sie berufen sich darauf dass der entfernte Tupfer in der Bauch Höhle nicht ihr verschulden sei. Sondern einer anderen Klinik ,die die Kastration damals gemacht hat. Ich habe sie adoptiert, wusste ja selber nichts davon dass einer Klinik so ein Fehler unterlaufen ist. Was tun?? Danke euch.
 
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Sabrina
29. März 19:38
Die Kastration war vor Vertragsabschluss oder?
Ja
 
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Ute
30. März 05:05
Hallo Sabrina. Hast du mal beim Tierheim nachgefragt, wie Sabine es vorgeschlagen hat.
Unsere Queeny 🌈 hatte ich auch aus dem Tierheim übernommen und erst später das Humpeln bemerkt. Patellaluxation beidseitig. Das Tierheim übernahm alles, da sie das vor der Abgabe an mich übersehen hatten.
 
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Peter
30. März 06:36
Kann da Sandra nur zustimmen.
Die Begründung ist absurd, aber für die genannte Gesellschaft nicht unüblich.
Andererseits muss man ehrlicherweise sagen, daß die Berichte der TAe und Kliniken oftmals etwas kryptisch und damit missverständlich formuliert sind
Ich würde es erstmal tel. klären, weil du den Vorgang ja bei der Adoption nicht wissen konntest.
Wenn das nicht funktioniert, hast du, aus meiner Sicht einen Haftpflicht Anspruch an die Klinik, die den Tupfer vergessen hat.
Hier könntest du über einen Anwalt Ersatzansprüche einfordern
 
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SandrA
30. März 08:53
Hmm…für mich klingt das weniger nach Versicherungs- als vielmehr nach Haftungsfall.
Ein vergessener Tupfer ist ja kein „blöder Verlauf“, sondern ziemlich klar ein Behandlungsfehler.

Die Versicherung schaut halt, wann die Ursache vorlag und wenn der Tupfer nun schon vor Vertragsbeginn im Hund war, sind die raus, so unerquicklich das ist.

Wie schon erwähnt ist die damalige Klinik ja verantwortlich. Die Frage ist, ob es noch Unterlagen gibt und ob sich der Zusammenhang belegen lässt.

Wenn ja, gehört der Fall mMn eher in Richtung Haftpflicht der Klinik als in den Widerspruch bei der Versicherung.
 
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Sina
30. März 10:47
Ich würde trorzdem beim Tierheim anrufen, vielleicht beteiligen sie sich( aus Kulanz).
Was kann denn das Tierheim dafür, dass es Kulanz zeigen soll? Wie schon hier gesagt wurde ist doch die einig Schuldige die Klinik, die den Tupfer dort vergessen hat.

Diese Haftet und man Schadensersatzansprüche geltend machen, dann wird deren Versicherung das übernehmen. Das muss aber der jetzige Besitzer des Hundes in die Wege leiten.
Deine Versicherung ist dafür nicht zuständig, erstens wegen Fremdverschulden, zweitens weil es vor Vertragsabschluss war.
 
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Carolin
30. März 11:06
Üblicherweise wird doch bei einem Ablehnungsschreiben der Paragraph aus den Bedingungen genannt, hier kannst Du evtl. Herauslesen was gemeint ist.
 
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Sabine
30. März 11:40
Was kann denn das Tierheim dafür, dass es Kulanz zeigen soll? Wie schon hier gesagt wurde ist doch die einig Schuldige die Klinik, die den Tupfer dort vergessen hat. Diese Haftet und man Schadensersatzansprüche geltend machen, dann wird deren Versicherung das übernehmen. Das muss aber der jetzige Besitzer des Hundes in die Wege leiten. Deine Versicherung ist dafür nicht zuständig, erstens wegen Fremdverschulden, zweitens weil es vor Vertragsabschluss war.
In die Klinik gegeben hat ihn das Tierheim, der Schaden entstand also während des Aufenthalts im Tierheim. Fraglos kann das Tierheim nix dafür. Wäre er länger im Tierheim geblieben, hätten die alles am Hals gehabt. Und warum soll Sabrina jetzt den ganzen Ärger und die Kosten haben, wenn der Hund " defekt"übergeben wurde? Vielleicht muss auch das Tierheim sich an die Klinik wenden? Tierheime beteiligen sich durchaus schon mal bei unvorhergesehenen " Ereignissen"