Sofern du und dein Hund keine Gefahr/potentielle Gefahr sind, also du und den Hund dich z.B auf dem Gehsteig läufst du einem anderen Fussgänger nicht im Weg stehst, (also so das er ausweichen kann/könnte wen er angst vor dem Hund hat/hätte) und/oder die Person nicht gefährdest und/oder von deinem Hund keine "bedrohliche aktion" wie z.B. Person anbellen/verbellen, anknurren, versuch anzuspringen etc.. ausgeht, dann : Der Autofahrer oder der stolpernde Fussgänger selbst. Ähnliches Beispiel:Du läufst in einen Strassenlaternenpfahl und verlezt dich dabei, weil du nicht aufpasst und/oder jemandem hinterherschaust, Trägt die "Schuld" ja auch nicht die Stadt😉