Die Versicherung will aber ein Auszug der kompletten krankenakte von mindestens 12 Monaten. In solchen Fällen. Die muss direkt vom Tierarzt oder Klinik weitergeleitet werden. Wenn dann Symptome schon behandelt wurden die zu der Diagnose gehören wird für diese Krankheit nichts übernommen. Es gibt auch bei verschiedenen Versicherungen für manche Erkrankungen eine Wartezeit von 18 Monaten
So kompliziert isses eigentlich nicht. Du wirst bei Vetragsabschluss gefragt, ob bereits Krankheiten oder Fehlentwicklungen bekannt sind. Sagst du ja, sind sie von vorn herein ausgeschlossen. Sagst Du nein, und es stellt sich heraus, dass es doch so war, dann gibt’s böse auf die Mütze wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Wir wollen z.B. bei Vertragsabschluss keine Krankenakte sehen. Wohl aber den Tierarzt wissen, und ggf. Eine Schweigepflichtsentbindung im Schadenfall. Alles andere, was bei Vetragsschluss angegeben wird, ist per Klausel ausgeschlossen.