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Jen
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Anzahl der Antworten 15
zuletzt 6. Juni

Verletzung durch anderen Hund

Hallöchen, ich hab mal ne Frage, wir sind in den Urlaub gefahren, unsere Gastgeber haben auch Hunde, als wir mit ihnen draußen gesessen haben, haben sich die drei beschnuppert, mit dem Mädel hat sich meiner ganz gut vertragen, mit dem Bub nicht so, deshalb wurde deren Hund auch angeleint. Wir haben nicht mitbekommen, dass unserer wieder zu dem anderen hin ist, bis unserer ganz fürchterlich anfing, zu schreien. Der Gastgeberhund hatte meinen zum Glück nur am Geschirr im Knick gepackt und rumgeschleudert. Soweit war uns nichts aufgefallen an Verletzungen. Später habe ich bei meinem gesehen, dass das rechte Auge gerötet war. Sind dann zum Tierarzt, weil das Auge immer kleiner wurde und er es zeitweise sogar zugekniffen hatte. Er hat ihn irgendwie am Auge verletzt, und Sly hat jetzt eine Aufrauung der Hornhaut, hat eine Spritze bekommen, und ich habe Schmerzmittel und ne Augensalbe mitbekommen, in 5 - 6 Tagen muss er nochmal zur Nachkontrolle. Meine Frage, wer kommt für die Kosten auf??
 
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Sonja
6. Juni 17:47
Wenn ich es richtig verstehe ist dein unangeleinter Hund zum angeleinten Hund , nachdem dieser angeleint wurde weil dessen Besitzer bemerkte das die beiden sich nicht mögen, hin ? Also in dem Fall trägst du die Hauptschuld also auch die Kosten weil du deinen Hund nicht gesichert / angeleint hast. Du hast also ein fach gesagt deine "Aufsichtspflicht" verletzt wohingegen der andere durch das anleinen versuchte die "mögliche Gefahr" abzuwenden.
 
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Sina
6. Juni 17:53
Eigentlich müsste der andere Halter für den Schaden haften. Da jetzt aber nichts besonders schlimmes passiert ist, die Kosten sich in Grenzen halten, und es durch deine Unaufmerksamkeit überhaupt erst passiert ist, würde ich es auf sich beruhen lassen und es selbst bezahlen.

Ansprechen kannst du es narürlich bei den Besitzern, dass wenn weitere Folgekosten hinzukommen, es nett wäre, wenn sie ihre Haftpflicht dbzgl kontaktieren.
Mehr würde ich aber nicht tun.
 
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Karin
6. Juni 18:01
Ich kenne diesen Fall ziemlich ähnlich von Freunden. Es wurde der Versicherung gemeldet und diese haben gesagt das wenn ein Hund angeleint ist die Rechnung nur zur Hälfte übernommen wird.
Ich an deiner Stelle persönlich würde das gar nicht melden und die Rechnung selbst zahlen.
Was hätten denn die anderen machen sollen? Für mich hast du die Aufsicht über deinen Hund nicht erfüllt und trägst damit selbst die Schuld.🤷‍♀️
Für das nächste Mal wirst du es besser machen.
 
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Sonja
6. Juni 18:06
Eigentlich müsste der andere Halter für den Schaden haften. Da jetzt aber nichts besonders schlimmes passiert ist, die Kosten sich in Grenzen halten, und es durch deine Unaufmerksamkeit überhaupt erst passiert ist, würde ich es auf sich beruhen lassen und es selbst bezahlen. Ansprechen kannst du es narürlich bei den Besitzern, dass wenn weitere Folgekosten hinzukommen, es nett wäre, wenn sie ihre Haftpflicht dbzgl kontaktieren. Mehr würde ich aber nicht tun.
Nein wieso : das ist ungefähr dasselbe wie wenn du nicht aufpasst und mit deinem Auto in ein korrekt geparkten Auto fährst, dann muss der Besitzer des geparkten Autos nicht dafür aufkommen... 🤗. Bei diesem Fall war der Gastgeberhund gesichert/angeleint (geparkt) und der andere ist ungehalten zu ihm hin... wäre der "kleine" also ebenfalls angeleint worden, und hätten dessen HH aufgepasst währe er nicht in Reichweite des "grossen" gelangt. Der "grosse" ging ja, so wie hier geschildert, nicht auf den kleinen zu. 🤗
 
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Michi
6. Juni 18:09
Nein wieso : das ist ungefähr dasselbe wie wenn du nicht aufpasst und mit deinem Auto in ein korrekt geparkten Auto fährst, dann muss der Besitzer des geparkten Autos nicht dafür aufkommen... 🤗. Bei diesem Fall war der Gastgeberhund gesichert/angeleint (geparkt) und der andere ist ungehalten zu ihm hin... wäre der "kleine" also ebenfalls angeleint worden, und hätten dessen HH aufgepasst währe er nicht in Reichweite des "grossen" gelangt. Der "grosse" ging ja, so wie hier geschildert, nicht auf den kleinen zu. 🤗
Ganz so klar ist es nicht. Wenn bei einem Spaziergang ein unangeleinter Hund auf einen angeleinten Hund zuläuft und dann gebissen wird, dann haftet immer der Hund, der gebissen hat.
Nun war dieser Fall aber auf dem Grundstück der Gastgeber.
Wie das nun wirklich berechnet würde ist unklar.
Aber trotz allem sollte man die Rechnung selber übernehmen und dem Gastgeber keine Schwierigkeiten machen.