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Caro
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 33
zuletzt 30. März

Tut nix Hund

Frage an euch: wie ist die Rechtslage wenn ein Tut nix Hund zu euch gelaufen kommt, da er ja auf seinen Besitzer nicht hört und sich auch nicht weg schicken lässt. Falls ich in dem Fall die Leine fallen lasse und es evtl zu einer Beisserei kommt, trage ich dann trotzdem die Kosten bei einer Verletzung?
 
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Barbara
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Barbara
 
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Maximilian
29. März 12:11
Moin Caro, immer ein schwieriges Thema 🫤. Versicherungen quoteln meistens… Thema Gefährdungshaftung. Bei einigen guten Haftpflichtversicherungen wird darauf bis eine bestimmte Summe verzichtet. Und der Besitzer ist soweit ehrlich und gibt zu, dass es von seinem Hund ausging. Sonst bleibt nur eine Zivilklage. Aber wenn Bsp. Aussage gegen Aussage steht, ist echt schwer. Bei Filmen immer aufpassen wg. „Datenschutz“, dann nicht einfach den Tierhüter vom anderen Hund filmen, auch wenn man es gerne möchte…
 
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Dogorama-Mitglied
29. März 12:19
Dazu gab es schon mal einen Thread. Leider ist es so, dass du als Halter deinen Hund so führen musst, dass keine Gefahr besteht. Wenn dein Hund also aggressiv auf Artgenossen reagiert, auch wenn es diese nervigen „der-tut-nixe“ sind, muss dein Hund soweit gesichert sein, dass eben nichts passieren kann. Du hast leider immer eine Teilschuld
 
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Caro
29. März 12:29
Danke für eure Antworten! Habe ich mir schon so gedacht. Er reagiert schon sehr klar dass er das nicht möchte
 
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Dogorama-Mitglied
29. März 12:58
Aufgrund der gesetzlichen Gefährdungshaftung wird generell davon ausgegangen, dass von einem Hund unabhängig von einem subjektiven oder objektiven Verschulden eine Gefährdung Dritter ausgeht. Das allein reicht in der Rechtsprechung schon aus, dem eigentlich schuldlosen und noch so lieben Fiffi eine Teilschuld zuzumessen. Das erscheint ungerecht, ist aber fest verankert in der gängigen Auffassung der Gerichte. Ich habe deshalb auch schon einmal einige hundert € an Tierarztkosten selbst tragen muss, obwohl der andere Hund eigentlich wegen anderer Vorfälle einen Maulkorb hätte tragen müssen.
 
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Li
29. März 20:13
Aufgrund der gesetzlichen Gefährdungshaftung wird generell davon ausgegangen, dass von einem Hund unabhängig von einem subjektiven oder objektiven Verschulden eine Gefährdung Dritter ausgeht. Das allein reicht in der Rechtsprechung schon aus, dem eigentlich schuldlosen und noch so lieben Fiffi eine Teilschuld zuzumessen. Das erscheint ungerecht, ist aber fest verankert in der gängigen Auffassung der Gerichte. Ich habe deshalb auch schon einmal einige hundert € an Tierarztkosten selbst tragen muss, obwohl der andere Hund eigentlich wegen anderer Vorfälle einen Maulkorb hätte tragen müssen.
Wie ungerecht...
 
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Dogorama-Mitglied
29. März 20:30
Wie ungerecht...
Genau so ungerecht wie die Tatsache, dass im Recht Tiere als Sachen betrachtet werden. Aber leider traurige Tatsache...
 
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Maximilian
30. März 06:56
Genau so ungerecht wie die Tatsache, dass im Recht Tiere als Sachen betrachtet werden. Aber leider traurige Tatsache...
Moin Dietmar, das nicht mehr ganz korrekt. Ein Glück :). BGB § 90a Tiere sowie GG a 20 a. Was natürlich bleibt: Tiere sind auch keine „Personen“, weder natürliche noch juristische Personen. Sie sind keine Rechtssubjekte, können also auch nicht ihre Rechte eigenständig vor Gericht geltend machen.
 
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Dogorama-Mitglied
30. März 07:58
Ich verstehe aber auch nicht ganz weshalb du in der Situation die Leine fallen lassen willst, wenn du weißt dass es dadurch zu einer Beißerei kommen könnte?
 
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Caro
30. März 16:38
Gute Frage... Vielleicht weil ich dem anderen Hundebesitzer klar machen möchte, dass er seinem Hund beibringen sollte, dass er hört? Ich finde es nicht okay dass ich alleine dafür die Verantwortung tragen soll! Mein Hund wurde halt schon 3x gebissen und deshalb leine ich ihn an bei fremden Hunden
 
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Dogorama-Mitglied
30. März 17:33
Gute Frage... Vielleicht weil ich dem anderen Hundebesitzer klar machen möchte, dass er seinem Hund beibringen sollte, dass er hört? Ich finde es nicht okay dass ich alleine dafür die Verantwortung tragen soll! Mein Hund wurde halt schon 3x gebissen und deshalb leine ich ihn an bei fremden Hunden
Da kann aber der andere Hunde, der dann von deinem den Arsch voll bekommt auch nichts für. Abgesehen davon, lässt du die Leine fallen und deiner zettelt die klopperei an und Zeugen können das bestätigen bist du die geleimte, eben weil du die Leine fallen lassen hast und somit fahrlässig anstatt deeskalierend gehandelt hast. Finds auch blöd in Kauf zu nehmen dass ein anderes Tier Schaden nimmt, egal ob physisch oder psychisch, weil der Halter evtl einen Fehler gemacht hat. So kommt man auch nicht weiter.