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Jan
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Anzahl der Antworten 42
zuletzt 21. Apr.

Tierschutz-Hundeverordnung

Immer wieder liest man juristisch nicht haltbare Aussagen von Nutzer, die sich darauf versteifen, was ein tierhafter muss oder nicht muss. Hier habe ich mal die aktuelle Tierschutz-Hundeverordnung angefügt. Gesetzestexte müssen ja auch immer interpretiert werden, wie sehr ihr dass? Muss ein Hund Gassi, oder reicht der Garten (außerhalb des Zwingers aus)?
 
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Daniela
20. Apr. 08:49
Ich glaub rein rechtlich genügt der Garten. Aber wenn man es aus Tierschutzsicht sieht, reicht meiner Meinung nach der Garten ganz und gar nicht. Der Hund stumpft dann irgendwann ab, wenn er nur auf einem Fleck ist.
Sehe ich auch so ausser wenn man echt mal Richtig krank ist geht für 1 Tag auch mal der Garten .Aussagen wie bei Regen geh ich nicht Gassi oder der Hund will nicht raus da geht mir der Hut hoch. Meine wollen bei Regen auch nicht immer aber Gassi ist auch bei Regen Pflicht
 
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Dogorama-Mitglied
20. Apr. 08:58
Was ich mich immer frage ist, wie wird dann die Haltung von zb Mushern gewertet vor dem Gesetz. Die meisten haben große Gehege. Ist das dann vorm Gesetz ein zwinger, auch wenn der hund in einem riesigen Gehege lebt, wenn er nicht gerade arbeitet? 🤔
 
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Karin
20. Apr. 09:00
Wie sieht das denn generell mit der Durchführung aus?
Wer will denn sowas kontrollieren ?
Wie soll denn sowas von statten gehen?
Was bedeutet Zwinger?
Ist ein Garten nicht auch in einer Form ein " netter " Zwinger?
Wie sieht das mit Arbeitshunde aus?
 
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Lina
20. Apr. 09:05
Aber der Widerstand zeigt ja, dass eine solche Regel nicht bestand gehabt hätte - genau dafür ist ja dann Lobbyismus da, um dir gesetzte an der Realität zu stricken. Und es gibt ja Fälle (Siehe oben) da ist ein wirklich gassi gehen nicht sinnvoll oder auch schlicht weg nicht möglich. Das Gesetz bezieht sich im übrigen Nichtstun Zwinger Hunde, sondern allumfassend, für Zwinger und Züchter gibt es nochmal abweichende Vorgaben.
Naja in der Realität wäre es schon schön wenn jeder Hundehalter es schaffen würde mindestens eine Stunde am Tag mit seinem Hund rauszugehen 🙄
Ein Tatbestand setzt immer erstmal die Regel fest. Ausnahmen gibt es immer und die werden im Gesetz ja vorgesehen. Aber eine Norm muss so viele Fälle wie möglich erfassen um einen möglichst breiten Adressatenkreis zu haben.
Wenn ich aber mit dem Wortlaut der Norm arbeite (und ich beziehe mich hier explizit nur auf Abs. 1 S. 1 Nr. 1) dann steht da drin dass Auslauf im Freien außerhalb des Zwingers zu gewähren ist.
 
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Lina
20. Apr. 09:09
Wie sieht das denn generell mit der Durchführung aus? Wer will denn sowas kontrollieren ? Wie soll denn sowas von statten gehen? Was bedeutet Zwinger? Ist ein Garten nicht auch in einer Form ein " netter " Zwinger? Wie sieht das mit Arbeitshunde aus?
Ja das ist Jura.
Wo kein Kläger da kein Richter.
Ich glaube auch dass es bisher noch kaum Rechtsprechung zu diesem Paragraphen gibt anhand derer man sich orientieren und Definitionen erarbeiten kann.
Daher wird es die Zeit zeigen :)
 
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Angelika
20. Apr. 09:39
Sehe ich auch so ausser wenn man echt mal Richtig krank ist geht für 1 Tag auch mal der Garten .Aussagen wie bei Regen geh ich nicht Gassi oder der Hund will nicht raus da geht mir der Hut hoch. Meine wollen bei Regen auch nicht immer aber Gassi ist auch bei Regen Pflicht
Ja, wenn man Mal richtig krank ist geht auch der Garten.
Das sind für mich nur faule Ausreden "bei Regen gehe ich nicht". Auch im strömenden regen wird gegangen. Nur wenn es hagelt und gewittert, dann warte ich ab. Aber sonst wird ausnahmslos immer gegangen.
 
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Dogorama-Mitglied
20. Apr. 09:59
Hallo Jan,
wenn jemand 3 Hunde hat, diese ohne Betreuung in den Garten lässt und nur alle 2 Tage mit den Hunden läuft ?

Der gesetztes Text ist so Gummi da steht alles und nichts.

Wie würdest du den Fall im Sinne der Hunde interpretieren?
 
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Jan
20. Apr. 10:01
Hallo Jan, wenn jemand 3 Hunde hat, diese ohne Betreuung in den Garten lässt und nur alle 2 Tage mit den Hunden läuft ? Der gesetztes Text ist so Gummi da steht alles und nichts. Wie würdest du den Fall im Sinne der Hunde interpretieren?
Hi Birgit,
In diesem Fall geht es doch jetzt aber um die genaue Rechtsgrundlage.

Die ist oben und nicht um den Fall den du beschreibst. Unten siehst du meine Meinung zum Thema Garten und co - im übrigen auch die der anderen

Kurzer Nachtrag:
Die Rechtssprechung findet auch nicht im Sinne für eine Partei statt, sondern im Sinne der zugrunde liegenden Gesetze - Justitia ist blind und das aus gutem Grund.
 
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Jan
20. Apr. 10:01
Naja in der Realität wäre es schon schön wenn jeder Hundehalter es schaffen würde mindestens eine Stunde am Tag mit seinem Hund rauszugehen 🙄 Ein Tatbestand setzt immer erstmal die Regel fest. Ausnahmen gibt es immer und die werden im Gesetz ja vorgesehen. Aber eine Norm muss so viele Fälle wie möglich erfassen um einen möglichst breiten Adressatenkreis zu haben. Wenn ich aber mit dem Wortlaut der Norm arbeite (und ich beziehe mich hier explizit nur auf Abs. 1 S. 1 Nr. 1) dann steht da drin dass Auslauf im Freien außerhalb des Zwingers zu gewähren ist.
Hier der Part der Zwinger/Freihaltung
 
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Nadine
20. Apr. 10:05
Ja, wenn man Mal richtig krank ist geht auch der Garten. Das sind für mich nur faule Ausreden "bei Regen gehe ich nicht". Auch im strömenden regen wird gegangen. Nur wenn es hagelt und gewittert, dann warte ich ab. Aber sonst wird ausnahmslos immer gegangen.
Also wenns bei uns regnet, sieht das so aus wie auf dem Bild. Trotz Regenjacke würde der Herr dann lieber auf den Gassigang verzichten und wenn man ihn zwingt, fragt er an jeder möglichen Ecke, ob wir nicht doch lieber heim wollen. Also gehen wir in Regenpausen. Klar, bei Dauerregen muss er da durch, die Runden fallen dann aber meist kürzer aus.
Eigentlich genau wie wir im Hochsommer auch tagsüber kaum raus gehen, dafür morgens und abends. Und wenn die Hitze (oder der Regen) an einem Tag ganz heftig ist, vielleicht sogar auch mal weniger als ne Stunde, das kam aber tatsächlich bisher kaum vor.

Also wenn Leute wegen Wetter etc mal nen Tag nicht so lang raus gehen, sehe ich da gar kein Problem. Solange es nicht der Normalzustand ist, hält der Hund das problemlos aus, auch ohne Garten. Sonst hätten die Hunde wohl alle die corona Quarantäne nicht überlebt...