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Thalia
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Anzahl der Antworten 2
zuletzt 9. Dez.

Tiergestütze Intervention und Kleingewerbe

Hallo 🙋🏼‍♀️ hat hier wer Erfahrung im Bereich der TGI (tiergestützte Intervention) und Kleingewerbe? Ich bin hauptamtlich angestellt im sozialen Bereich. Gerne würde ich wenige Stunden nebenher mit meiner Hündin TGI anbieten. Ab wann muss ich ein Kleingewerbe anmelden? Ich vermute nicht, dass ich mit dem Hund viele Einnahmen nebenher habe… Vielleicht hat wer Erfahrungen hier? Liebe Grüße
 
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Barbara
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Liebe Grüße,
Barbara
 
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Sonja
9. Dez. 08:34
Wenn du mit der Tätigkeit offiziell was verdienst, also wenn du von dir auch z.b. Stundenpreise verlangst, Rechnungen schreibst etc. zählt das schon kommerziell/gewerblich , also ein Gewerbe und muss angemeldet werden, ganz egal wie viel du verdienst . Wenns nachweisslich (durch bregelmassige Abgabe einer Umsatzsteuererklärung ), regelmäßig unter einem gewissen Betrag liegt ,wirst/ bist Umsatzsteuerbefreit . Aber auch Versicherungen müssen stimmen und für ein Gewerbe ausgelegt sein ......Also überlege es die sehr gut, den meist schreibt man am Anfang rote Zahlen 😉
 
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Larissa
9. Dez. 09:10
Ich arbeite mit meine Hündin in der TGI Allerdings inkludiert in meinem Hauptberuf. Hier muss ich kein Gewerbe anmelden. Hab da auf der Gemeinde und beim Finanzamt angefragt. Hätte ich jetzt einen zweiten Hund im selben Bereich müsste ich es anmelden. Da ich aber dadurch keinen „Mehrverdienst“ habe weis ich nicht, ob das wirklich nötig währe. Für dich, erkundige dich bitte bei deinem Arbeitgeber ob er es gestattet, dass du nebenbei solch eine Tätigkeit ausübst.