Ist dennoch nicht schön sowas.🥲
Bei der Bestattung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden: Das Tier muss mindestens 50 Zentimeter tief begraben werden; das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen oder in der Nähe öffentlicher Wege; das Tier darf keine meldepflichtige Krankheit gehabt haben. Das Vergraben im öffentlichen Verkehrsraum, zum Beispiel auf fremden Grundstücken, Feldern, Wiesen oder im Wald ist nicht gestattet. Es empfiehlt sich, einen ausreichenden Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. Liegt der eigene Garten in einem Wasserschutzgebiet, ist das Bestatten von Haustieren auf dem eigenen Grundstück nicht erlaubt. Je nach Bundesland gelten sogar noch strengere Regeln (Ausführungsgesetze).
Erkundigen Sie sich vorab beim zuständigen Veterinäramt, um zu klären, ob in der Gemeinde besondere Vorschriften gelten, das Tier im Garten vergraben werden darf oder möglicherweise eine Genehmigung erforderlich ist. Abhängig von der Größe und der Gesundheit des Tieres kann es sein, dass eine Bestattung im eigenen Garten nicht möglich ist. Bei rechtswidriger Tierkörperbeseitigung kann nämlich ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro verhängt werden.