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Mel
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zuletzt 21. Juli

Skelettierten Hund im Garten gefunden

Guten Morgen ihr Lieben, ich hoffe ihr hattet eine bessere Nacht wie ich. Ich bin momentan seit gestern gefühlsmäßig total fertig. Meine Tochter zieht mit ihrer besten Freundin in eine Wohnung von dessen Vater. Die Vormieter haben nicht nur die Wohnung in einem richtig miesen Zustand verlassen, sondern auch den Garten. Gestern wurde/sollte der Garten vom Müll beseitigt werden. Mitten im Garten zwischen 2 Tannen fanden die Männer dann auf einmal etwas in einem Larken. Ein Knochen, bzw Vorderlauf schaute heraus. Sie schauten darunter und es war das Skelett eines seeeehr großen Hundes. Die Vormieter hatten 2 deutschen Doggen das wissen wir. Und von der Größe passt dies auch. Der Vermieter hat direkt beim Ordnungsamt angerufen. Da bekam er nur zu hören, ist privat Grundstück. Wenn noch Fleisch/Haut vorhanden ist, Tierverwertung/Entsorgung beauftragen. Wenn nur Knochen, in die Biotonne. Ich komme nicht darauf klar, das die Vormieter ohne Konsequenzen davon kommen 😭 das arme Tier entsorgt zwischen Müll, genau neben der Terasse. Noch nicht einmal begraben. Wüsste einer von euch eventuell was ich/wir noch tun könnten? Ich will diese „Monster“ nicht so davon kommen lassen. Ein Bild erspare ich euch 😭
 
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Mel und
19. Juli 11:46
Auch wenn es für euch verständlicherweise schockierend ist, ist dem toten Hund vermutlich egal, ob er beerdigt, in ein Krematorium oder zur Tierkörperbeseitigung gebracht wurde oder einfach so da irgendwo liegt. Er bekommt es ja nicht mit. Natürlich ist es nicht gefühlvoll, dass die Besitzer ihn da wohl einfach liegen lassen haben, aber tot ist tot. Das heißt ja nicht, dass sie zu Lebzeiten grausam zu ihm waren. Vielleicht haben sie ihn geliebt und immer gut behandelt. Die Besitzer deshalb als Monster zu bezeichnen, finde ich schon hart. Wenn es deinem Seelenfrieden hilft, könnt ihr ihm ja eine schöne Grabstätte im Garten einrichten.
Ganz deiner Meinung!
 
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Mel und
19. Juli 11:52
Es ist nicht unbedingt verboten einen großen Hund im Garten zu „vergraben.„ Mein verstorbener Hund ist auch bei uns im Garten beerdigt. „Bei der Bestattung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden: Das Tier muss mindestens 50 Zentimeter tief begraben werden; das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen oder in der Nähe öffentlicher Wege; das Tier darf keine meldepflichtige Krankheit gehabt haben. Das Vergraben im öffentlichen Verkehrsraum, zum Beispiel auf fremden Grundstücken, Feldern, Wiesen oder im Wald ist nicht gestattet. Es empfiehlt sich, einen ausreichenden Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. Liegt der eigene Garten in einem Wasserschutzgebiet, ist das Bestatten von Haustieren auf dem eigenen Grundstück nicht erlaubt. Je nach Bundesland gelten sogar noch strengere Regeln (Ausführungsgesetze).“
 
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Mel und
19. Juli 11:57
Es ist nicht unbedingt verboten einen großen Hund im Garten zu „vergraben.„ Mein verstorbener Hund ist auch bei uns im Garten beerdigt. „Bei der Bestattung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden: Das Tier muss mindestens 50 Zentimeter tief begraben werden; das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen oder in der Nähe öffentlicher Wege; das Tier darf keine meldepflichtige Krankheit gehabt haben. Das Vergraben im öffentlichen Verkehrsraum, zum Beispiel auf fremden Grundstücken, Feldern, Wiesen oder im Wald ist nicht gestattet. Es empfiehlt sich, einen ausreichenden Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. Liegt der eigene Garten in einem Wasserschutzgebiet, ist das Bestatten von Haustieren auf dem eigenen Grundstück nicht erlaubt. Je nach Bundesland gelten sogar noch strengere Regeln (Ausführungsgesetze).“
Das ist sein Grab 🖤
 
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Sonja
19. Juli 12:01
Kann ja auch sein das es in einem zu flachen Grab , begraben wurde und dann die Umwelt Einflüsse Starkregen etc. das Erdreich aufgewühlt und di Knochen hochgedrückt haben. Oder das sie das tote Tier an seinen Lieblingsplatz unter die Tannen legten ..... Man sollte nicht immer da schlimmste annehmen und von "Entsorgung" oder unnatürlichen Tod/Misshandlung etc ausgehen oder beschuldigen... Ob ein Totes Tier in, der Erde begraben auf der Erde gebettet, oder verbrannt wird ist schlussendlich eine Glaubens/Einstellungssache...
 
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Sonja
19. Juli 12:08
Naja, du hast schon recht - tot ist tot (wenngleich ich es nicht so drastisch formuliert hätte😉). Aber mal von der ethischen Seite abgesehen - wie sieht das denn vom gesundheitlichen Aspekt aus? Sorry, hab mich da noch nicht wirklich mit befasst, alle meine Tiere wurden im Garten beerdigt oder eingeäschert. Wenn so ein Körper verwest, bilden sich da nicht irgendwelche "Leichengifte" (von Fliegen, Maden, Geruch usw. mal ganz abgesehen)?. Das einfach seinem Vermieter zu hinterlassen, der das dann auch noch entsorgen muss - na danke! Zumindest die Kosten hierfür sollten dem Vormieter in Rechnung gestellt werden.
Du hast recht, aber die ethische Frage ist keine rechtliche, und die Erstattung der Entsorgungskosten ist eine rein zivilrechtliche Frage (Mietrecht). Da kümmern sich die Behörden nicht drum, das muss der Vermieter selbst einfordern.
 
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Sonja
19. Juli 12:20
Wer so ein geliebtes Tier entsorgt zwischen Müll und Unrat ist für mich auch ein Monster. Kann mir nicht vorstellen das er zu Lebzeiten besser behandelt wurde. Das arme Tier. Ich habe so etwas auch lange im Kopf. Unbegreiflich für mich.
Da bin ich voll bei dir....kann mir auch nicht vorstellen das es ihn wirklich gut gegangen ist....wer Wohnung und Garten,vernachlässigt....sein Toten Hund zwischen Müll entsorgt und da dann noch Kinder gespielt haben kann man ruhig als Monster betiteln.....weil normal ist was anderes....aber jeder darf da gern seine eigene Meinung haben ....letzt endliche kann wahrscheinlich nur der Vermieter das Rad der Gerechtigkeit in Gang setzten....denke mal das es auch für Hunde eine Bestimmung gibt wie sie zu "bestattet" werden müssen ,daher find ich es eine Frechheit das das Ordnungsamt da so mit umgeht
 
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Sonja
19. Juli 12:23
https://hausinfo.ch/de/wohnen/wohnen-leben/wohnen-haustiere/verstorbene-haustiere.html
 
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Sigi
19. Juli 12:38
Ist dennoch nicht schön sowas.🥲 Bei der Bestattung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden: Das Tier muss mindestens 50 Zentimeter tief begraben werden; das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen oder in der Nähe öffentlicher Wege; das Tier darf keine meldepflichtige Krankheit gehabt haben. Das Vergraben im öffentlichen Verkehrsraum, zum Beispiel auf fremden Grundstücken, Feldern, Wiesen oder im Wald ist nicht gestattet. Es empfiehlt sich, einen ausreichenden Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. Liegt der eigene Garten in einem Wasserschutzgebiet, ist das Bestatten von Haustieren auf dem eigenen Grundstück nicht erlaubt. Je nach Bundesland gelten sogar noch strengere Regeln (Ausführungsgesetze). Erkundigen Sie sich vorab beim zuständigen Veterinäramt, um zu klären, ob in der Gemeinde besondere Vorschriften gelten, das Tier im Garten vergraben werden darf oder möglicherweise eine Genehmigung erforderlich ist. Abhängig von der Größe und der Gesundheit des Tieres kann es sein, dass eine Bestattung im eigenen Garten nicht möglich ist. Bei rechtswidriger Tierkörperbeseitigung kann nämlich ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro verhängt werden.
 
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Susanne
19. Juli 12:39
Da bin ich voll bei dir....kann mir auch nicht vorstellen das es ihn wirklich gut gegangen ist....wer Wohnung und Garten,vernachlässigt....sein Toten Hund zwischen Müll entsorgt und da dann noch Kinder gespielt haben kann man ruhig als Monster betiteln.....weil normal ist was anderes....aber jeder darf da gern seine eigene Meinung haben ....letzt endliche kann wahrscheinlich nur der Vermieter das Rad der Gerechtigkeit in Gang setzten....denke mal das es auch für Hunde eine Bestimmung gibt wie sie zu "bestattet" werden müssen ,daher find ich es eine Frechheit das das Ordnungsamt da so mit umgeht
Man kann sich auch hilfe holen wenn man es alleine nicht schafft aber so etwas schön reden geht gar nicht. Meine Meinung.
 
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Bettina
19. Juli 12:49
Du hast recht, aber die ethische Frage ist keine rechtliche, und die Erstattung der Entsorgungskosten ist eine rein zivilrechtliche Frage (Mietrecht). Da kümmern sich die Behörden nicht drum, das muss der Vermieter selbst einfordern.
Da hast du recht - wenn es bei denen was zu holen gibt. Vielleicht über Kaution? Da der Hund bzw. das was noch da war, aber mittlerweile bestattet ist, hat sich dies wohl erledigt.