Also, jetzt mal im Ernst. Was ist das für ein reißerischer Titel! Wer den Artikel gelesen hat weiß, dass es hier nicht generell um Bürohunde geht sondern eigentlich um die fehlende Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geht bei diesem Thema! Bürohunde sollen nicht generell verboten werden.
Allerdings: wenn es im aktuellen Arbeitsvertrag drin steht, dass ich keinen Hund mitbringen darf, käme ich nicht auf die Idee meinem Chef zu verklagen! Ich würde mit ihm reden. Und seine Entscheidung im Sinne des Weisungsrecht annehmen müssen.
Meine Hündin kommt mit. Das steht in einer Vereinbarung. Allerdings kommt es hier auf Kommunikation an. ;)