...wie haben jetzt mitten Dezember und es hat sich gesetzmäßig NICHTS geändert... ich habe überall unterschrieben wo man nur konnte .
Empfehlungen??!!
Da hält sich nur keiner dran
Böllerverbot im Umkreis von Altenheimen und Krankenhäusern ..gibt es schon seit Jahren...
Warum kann der Gesetzgeber nicht ganz klar ein generelles Verbot aussprechen .. in anderen Ländern geht es doch auch
ohne das die Böller Fans auf die Barrikaden geht ..ist die Feuerwerkslobbie so stark??
Es gibt doch Alternativen ..
Ich bin in den letzten 2 Jahren in die Lüneburger Heide auf einen Reiterhof gefahren.. da waren jede Menge Hundebesitzer auch von weit weg...z b NRW...das muß man sich auch leisten können...ich kann es dieses Jahr nicht ..werde mich mit meiner Hundenase mit Ohrenschützer und Eierlikör versuchen rüber zu retten...nicht angenehm zu rutschen :(
Die Regelungen für privates Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2, wie Böller und Raketen) in Deutschland sind in der Regel wie folgt:
• Erlaubter Zeitraum: Das Abbrennen ist vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis zum 1. Januar, 07:00 Uhr, gestattet.
• Ausnahmen: In manchen Gemeinden können die Zeiten jedoch abweichen oder das Abbrennen ist nur zwischen 18:00 Uhr abends und 06:00 Uhr morgens erlaubt.
Das Böllern außerhalb dieser Zeiten ist verboten.
Trotzdem wird schon weit vorher und Wochen danach noch geböllert.
Neuster Hype: Böllern zu Halloween.
Ist auch verboten.
Und nun sagt mir was ein Verbot bringen und wer das kontrollieren soll?