Home / Forum / Versicherungen & Recht / Selbstauskunft im Tierschutz

Verfasser
Heiderose
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 97
zuletzt 26. Aug.

Selbstauskunft im Tierschutz

Hallo, was habt ihr für Erfahrungen gemacht mit Adoption aus dem Tierschutz. Selbstauskunft ist ja kein Problem, aber Personalausweis Nummer , Ausstellungsdatum mit Behörde, geht mir nun doch zu weit. Ist das Datenschutzrechtlich erlaubt? Als ich vor fünf Jahren von einer Organisation mein Hund übernommen habe, reichte ein Telefongespräch, ein Video mit uns und unserer Wohnsituation (Haus mit Garten) und Übernahmevertrag. Dank Google konnte das Haus angeschaut werden. Mir ist klar, dass die Vermittlung mega Arbeit macht und man das Beste Zuhause sucht für die Fellnasen. Aber ich überlege nun ernsthaft, einen Zweithund vom Züchter zu nehmen. Obwohl das gegen meine innere überzeugung ist.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Elisa
9. Juli 18:27
Na Moment ich bin nicht diejenige, die ihren Perso nicht zeigen würde. Das Beispiel habe nicht ich angebracht.
So war es auch nicht gemeint!😊
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
9. Juli 18:29
So war es auch nicht gemeint!😊
OK gut 😅. Ich habe mich ein wenig adressiert gefühlt. Aber ich kann auch verstehen, dass das Thema aufregt und wütend macht.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Elisa
9. Juli 18:30
OK gut 😅. Ich habe mich ein wenig adressiert gefühlt. Aber ich kann auch verstehen, dass das Thema aufregt und wütend macht.
Nein, nein, das wollte ich so nicht rüber bringen! 🤗
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Sandra
9. Juli 18:34
Zu dem wichtigen Thema „Adoption Tierschutzhund“ kann man vllt zusammenfassend sagen: Wer will, findet Lösungen - wer nicht will … Gründe.
 
Beitrag-Verfasser
Olli
5. Aug. 01:18
Post vom Datenschutzbeauftragten: "Name, Anschrift und Geburtsdatum erscheinen ausreichend. In diesem Sinne genügt es nicht, falls eine Organisation schlicht behauptet, eine Personalausweisnummer sei zur Identifizierung erforderlich, sondern dies muss auch tatsächlich der Fall sein. Unrechtmäßig erhobene Personalausweisnummern sind zu löschen." und weiter "Falls wir eine unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten feststellen, ist es uns gemäß Art. 58 Abs. 2 lit. i Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich möglich, eine Geldbuße gegen eine Organisation zu verhängen. In aller Regel dürfte aber jedenfalls beim ersten Verstoß ein Hinweis auf die Rechtslage oder eine Verwarnung (Art. 58 Abs. 2 lit. b DSGVO) die angemessenere Aufsichtsmaßnahme sein." Soll heißen, die erste Verfehlung (also u.a. ahnungslos stellen) ist kostenlos. Nachdem die Behörde jedoch über einen Vorfall Kenntnis erlangt hat und es gibt einen weiteren Vorfall, wird's teuer - Geld, das besser bei den Tieren landen sollte.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Joe
5. Aug. 03:22
Wer so ein Gezerre macht sollte dann vielleicht das ganze Thema lassen. Man kann es tatsächlich auch übertreiben(sprich Perso nicht vorzeigen). Da würde man also lieber den Hund da sitzen lassen statt mal kurz über seine Daten schauen zu lassen??? Ich hoffe ja wirklich das es solche Adoptanten nicht gibt aber wie gesagt, vieles fliegt auch erst bei der Vorkontrolle auf(ups, doch kein Haus sondern 1Zimmer Messiwohnung...).
Ich glaube nicht, dass hier das Vorzeigen eines Ausweises diskutiert wird, sondern das Festschreiben der Nummer im Vertrag (und damit die dauerhafte Zugänglichkeit für die Organisation und potentiell für Dritte). Letzteres scheint tatsächlich auch mir zur Kontrolle der persönlichen Daten und der Identität nicht nötig uu sein.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Vanessa
25. Aug. 21:56
Ich habe gerade bei unserer Rechtsschutzversicherung angerufen, bei der wir kostenlose Telefonberatung haben. Die Juristin sagte dazu, dass es immer eine Einzelfallentscheidung ist und kein generelles Verbot. Liegt ein berechtigtes Interesse vor , dann ist die Angabe zulässig. Das berechtigte Interesse ist Auslegungssache und würde im Zweifelsfall vor Gericht als Einzelfallentscheidung behandelt werden. Eine Kopie des Ausweises darf nicht gefordert werden. Solange die Angabe freiwillig ist, sieht sie kein Problem. Das ist jetzt die 2. juristische Aussage, die wir haben. Falls hier selber jemand praktizierender Jurist ist, dann interessiert mich ein Beitrag sehr. Alles andere sind für mich nur Meinungen, die auch Berechtigung haben, aber wenn man mich in einer unangebrachten Art und Weise angeht, dann habe ich dafür kein Verständnis. Meine Kollegin hat derweil auch recherchiert. Viele große Tierheime agieren genauso. Die Formverträge sind im Internert einsehbar. Auch die Plattform tiervermittlung.de hat eine Mustervertrag im Netz mit Angabe der Nummer. Ich würde mal sagen, dass die schon rechtlich sehr gut beraten sind. Für uns kann ich nur sagen, dass wir nur ein kleiner Verein sind, der Tieren hilft. Mit unserem Vertrag haben wir uns an den" Großen " orientiert. Wenn sich jetzt herausgestellt hätte, dass etwas nicht rechtens ist, dann hätten wir den Passus direkt entfernt. Vielleicht machen wir es auch so....vielleicht ist es unnötig... Hier Mitschreibende sollten sich mal vor Augen halten, was solche Vereine leisten und dass es um den Schutz der Tiere geht. Vom Sofa aus lässt es sich immer ganz einfach kritisieren!
Ich würde eine "freiwillige Angabe" so verstehen, dass ich es beim Ausfüllen des Vertrages angeben oder lassen kann, es aber kein Ausschluss für das Zustandekommen des Vertrages ist. Ähnlich wie man manchmal bei Formularen eine Festnetznummer zusätzlich freiwillig abgeben kann, aber nicht muss. Ich kenne es nur aus der Arbeit mit Menschen (und arbeite diesbezüglich regelmäßig sehr eng mit Anwälten zusammen), dass nach der neuen Datenschutzrichtlinie eine Minimal-Speicherung von personenbezogenen Daten vorgeschrieben wurde. Also darf man nur die Daten erheben, die man unbedingt benötigt und darf diese auch nur so lange, gesichert speichern, wie es unbedingt notwendig ist (beispielsweise wenn ich bei einer Überprüfung 10 Jahre nachweisen müsste, dann eben für 10 Jahre. Wenn eine gespeicherte Person das Löschen ihrer Daten fordert, muss ich dem nachkommen). Andere Daten darf ich nicht abfragen. Beispielsweise wäre eine Abfrage der Nationalität für die Adoption eines Hundes nicht relevant und dürfte nicht abgefragt werden. Das Ansehen des Persos zum Abgleich der Daten wäre erlaubt, das Speichern der Nummer nicht notwendig und damit eine Verweigerung zulässig. Außerdem müssen die Daten geschützt werden, beispielsweise in einem abgeschlossenen Schrank in einem Büro, in das niemand Zugang hat, der nicht im Verein arbeitet. Zuhause, unabgeschlossen ist äußerst problematisch und kann bei einem Datenleck zu sehr großen Problemen für den Verein führen. Außerdem ist das anzeigepflichtig. Liebe Grüße
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Friedel
25. Aug. 22:40
Tjo, dann sprecht mal mit ihm drüber und fragt ihn, wozu die Ausweisnummer in eurem Fall erforderlich ist. Zur Identitätsfeststellung langen Name und Adresse. Viele TS-Verträge enthalten regelmäßig auch andere Klauseln, die nicht zulässig sind. Wo kein Kläger, da kein Richter, aber es reicht ein unzufriedener Adoptant, um unnötigen Stress zu haben.
Nuja, Mensch muss schon lange nicht mehr an der vorgezeigten polizeilichen Meldeadresse wohnen und verrückterweise kann Mensch sich sogar eine gefälschte polizeiliche Meldebescheinigung für nicht allzu viel Teuros kaufen. Alles schon erlebt🤬 Ok, die Ausweisnummer, bringt uns auch nicht weiter und wird bei uns (ein sozialer Verein) auch nicht gespeichert.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Michi
25. Aug. 23:17
Ich würde eine "freiwillige Angabe" so verstehen, dass ich es beim Ausfüllen des Vertrages angeben oder lassen kann, es aber kein Ausschluss für das Zustandekommen des Vertrages ist. Ähnlich wie man manchmal bei Formularen eine Festnetznummer zusätzlich freiwillig abgeben kann, aber nicht muss. Ich kenne es nur aus der Arbeit mit Menschen (und arbeite diesbezüglich regelmäßig sehr eng mit Anwälten zusammen), dass nach der neuen Datenschutzrichtlinie eine Minimal-Speicherung von personenbezogenen Daten vorgeschrieben wurde. Also darf man nur die Daten erheben, die man unbedingt benötigt und darf diese auch nur so lange, gesichert speichern, wie es unbedingt notwendig ist (beispielsweise wenn ich bei einer Überprüfung 10 Jahre nachweisen müsste, dann eben für 10 Jahre. Wenn eine gespeicherte Person das Löschen ihrer Daten fordert, muss ich dem nachkommen). Andere Daten darf ich nicht abfragen. Beispielsweise wäre eine Abfrage der Nationalität für die Adoption eines Hundes nicht relevant und dürfte nicht abgefragt werden. Das Ansehen des Persos zum Abgleich der Daten wäre erlaubt, das Speichern der Nummer nicht notwendig und damit eine Verweigerung zulässig. Außerdem müssen die Daten geschützt werden, beispielsweise in einem abgeschlossenen Schrank in einem Büro, in das niemand Zugang hat, der nicht im Verein arbeitet. Zuhause, unabgeschlossen ist äußerst problematisch und kann bei einem Datenleck zu sehr großen Problemen für den Verein führen. Außerdem ist das anzeigepflichtig. Liebe Grüße
Ich hatte doch aber bereits geschrieben, dass wir den Passus mit der Angabe der Personalausweisnummer herausgenommen haben.... Tatsächlich habe ich in den vielen Jahren, in denen wir Hunde vermitteln schon sehr viel erlebt. Allerdings hat sich noch nie jemand seine Nummer nicht freiwillig eingetragen. Es gab niemals auch nur eine Anfrage darüber warum das wichtig sein könnte. Zumindest für unsere Adoptanten war es selbstverständlich, diese Angabe zu machen. Nun müssen sie es ja nicht mehr !
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Heike
25. Aug. 23:23
Wenn ich mir ein Auto privat kaufe oder eins verkaufen will steht in den Musterverträgen die ich herunterladen kann immer bei Verkäufer und Käufer Personalausweisnummer und ausstellende Behörde als auszufüllende Zeilen. Da finde ich diese Angaben bei einem Hund der abgegeben wird nur normal, also für den Übernahmevertrag. Versenden im Netz würde ich weder die Daten noch ein Foto von meinem Ausweis.